an alle hier im Forum: Ihr solltet euch mal etwas genauer ausdrücken, wäre von großem Vorteil! Jeder spricht hier immer nur von TÜV. Es gibt mehrere Organisationen. TÜV ist nur eine davon. Es gibt aber immer nur 1 Technische Prüfstelle im Bundesland (außer Berlin), wo man den §21 StVZO, sprich die klassische Einzelabnahme vornehmen kann. Wenn hier also von einer Änderungsabnahme, Einzelabnahme oder einer Hauptuntersuchung die Rede ist, dann schreibt es auch so! Ist doch nicht so schwer, auch wenn man es im Volksmund so sagt wie das "Tempo" für das Taschentuch (ich sage eher "Rotzhadern" ). @Bounty_killer für eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO benötigt man ein Teilegutachten, keine Kopie irgendeines Scheins!! Für eine Einzelabnahme nach §21 StVZO benötigt man besser Teilegutachten, evtl. können dafür auch bestimmte Festigkeitsgutachten ausreichen, kommt auf den Einzelfall an. Über ein Teilegutachten kann man sich mit dem §21 hinwegsetzen, nimmt es aber her als Anhaltspunkt. Ein Teilegutachten kostet für ein Unternehmen irgendetwas im fünfstelligen Eurobereich, je nach Aufwand. Und das rechnet sich nur bei entsprechend erwarteten Stückzahlen (Geschäftsidee und wie du weißt, will man ja Gewinn erwirtschaften). Man kann sie gerne im Internet suchen und kaufen. Aber dann kann es je nach ABE oder Teilegutachten sogar möglich sein, dass es bis zu 30 Anlagen gibt. Du aber bekommst nur eine, die richtige? Und stimmen dann die Auflagen für genau dein Auto? Lieber erst Denken oder einfach einen Prüfingenieur fragen und gleich richtig kaufen. @air-30 eine Technische Prüfstelle hat Betriebspflicht und darf KEINEN Kunden abweisen. Allerdings sollte ein Festigkeitsgutachten schon brauchbar sein. Nicht alles, was verkauft ist, ist für den Öffentlichen Straßenverkehr zulässig (Beispiel: Tagfahrlichter....). Am besten mit dem AASOP (amtlich anerkannten Sachverständiger oder Prüfer) reden, denn der muss da ja auch dann benutzen für seine Berechnungen. Ein Teilegutachten ist aber immer der bessere, günstigere und schnellere Weg ohne große Hürden. @Cargobull wer oder was ist feinys? Jeder Prüfer in Deutschland hat sich an die Regelwerke zu halten. Alles, was (theoretisch) illegal eingetragen wird, hat keinen Bestandschutz und wird gerichtlich ziemlich sicher zerlegt mit allen strafrechtlichen Folgen, sowohl für den Halter als auch denjenigen, der sich nicht an die Bestimmungen beim Eintragen hält. @stöte ich weiß nicht, in welchem Bundesland du bist, aber wie schon mal erwähnt, dürfen Prüfer einer Überwachungsorganisation nur Änderungsabnahmen nach §19(3)StVZO vornehmen, wenn alles HInweise und Auflagen erfüllt werden. Es heißt nicht TÜV, sondern einfach nur Teilegutachten. Wenn du eine gute Prüfstelle kennst, wird dir der freundliche Prüfer Vorort bestimmt auch weiterhelfen können bei einer Abnahme, aber die Datenbank ist auch nicht unendlich und ältere Teile sind schwer zu finden. Aber für eine Einzelabnahme ist nicht immer nur zwingend ein Teilegutachten vorgeschrieben. @Raphael ich pflichte dir bei mit deiner Aussage, dass man lieber erst suchen und dann lieber ein paar Euro mehr ausgeben sollte für ein Fahrwerk. Was will man für ein "billig" Fahrwerk erwarten? Die Frage sollte hier sich jeder im Forum usw. mal stellen. Es geht doch nicht nur ums Tieferlegen. Und wer oder was ist feinys?