Hallo, habe Saisonkennzeichen von Dez.März und mein Tüv läuft bis Ende Mai. Also habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt.(WGV Stuttgart). Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man trotzdem zum TÜV fahren darf. Er hat wohl einen Bericht hierzu im Fernsehen gesehen. Zuerst war sich die Mitarbeiterin der Versicherung nicht sicher. Sie hat sich jedoch informiert und mir hier schriftliche Unterlagen zukommen lassen. Es betrifft Wohnwagen, Anhänger, Saisonkennzeichen... Ich habe Ihr sogar gesagt, dass das Fzg. auf einem Stellplatz 35 KM von meinem Wohnort steht und zum TÜV in meinem Wohnort muss. Sie hat sich hierzu eine Notiz gemacht. Es ist erlaubt, dass man das Fahrzeug in diesem Fall zum TÜV fährt! In meinen Versicherungsunterlagen ist dies zumindest schriftlich fixiert. Gruß Susann/BMW1987