Servus, ich glaube nicht, dass es für Anzeigen eine "Mindestsumme" gibt. Ich sehe das genauso Fahrerflucht ist Fahrerflucht!!! Und ob man das "polieren kann" oder nicht - sollte ein Sachverständiger beurteilen - wusste gar nicht, dass im Rahmen der Polizeiausbildung sowas dazugehört:-)! Frag mal lieber nochmal bei der Polizei nach ob die die Anzeige hätten aufnehmen müssen! Theoretisch könte ja unter der Stoßleiste bzw. unter der Stoßstange auch was verbogen sein (bei leichten Kratzern wahrscheinlich nicht)! Ich kenne das so: Vor ein paar Jahren hab ich mal gesehen wie einer einem anderen den Spiegel abgefahren hatte (geschädigtes Fahrzeug alter Golf II - da ist der Schaden auch nicht hoch!!) Ich habe beide Kennzeichen notiert und dies bei der Polizei angezeigt - und diese haben dann den geschädigten, den Schädiger und mich zur Anhörung geladen. Der Schaden war an Materialkosten unter 50 EUR (unlackierter Spiegel - Glas war noch OK) - und der Schädiger hatte danach trotzdem ein Verfahren wegen Fahrerflucht am Hals - zu recht! Hoffe der bekommt noch seine Strafe und dir viel Glück! Grüße auch Bayern Christian