Moin, ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Vorgeworfen wird mir, außerorts 141 statt 120 km/h gefahren zu sein. Als Beweismittel sind eine Filmnummer und eine Bildnummer sowie ein Name aufgeführt. Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass kein Foto auf dem Anhörungsbogen abgedruckt ist. Kann mir jemand sagen, warum das so ist und ob mir das eventuell die Möglichkeit zu einem (erfolgreichen) Einspruch gibt? Wenn ich zu schnell war, muss ich natürlich die Konsequenzen tragen. Aber ich wundere mich doch ein wenig über das fehlende Foto und ärgere mich vor allem über den 1 km/h zu viel. Im Übrigen haben weder ich noch meine mitfahrende Freundin die Geschwindigkeitsmessung bemerkt und sind auch nicht angehalten worden.