Es ist laut TÜV so, daß man folgende Front"lichter" verbauen darf: 1 Paar Abblendscheinwerfer 1 Paar Aufblendscheinwerfer 1 Paar Nebelscheinwerfer 1 Paar Standlichter Werden Blinker mit Standlichtfunktion verbaut (nur Klarglas) müssen die Birnen aus dem Abblendscheinwerfern entfernt werden. Die Angaben gelten für den E30, bei Autos wo Auf- und Abblendlicht hinter einer Streuscheibe ist, ist es wieder anders. Lg