hi leute, anfürsichundsowieso wollte ich mich ja aus euren ebay-sachen raushalten. aber leider muss ich immer wieder feststellen...viele haben einfach "keinen blassen" was sie da so treiben. darum hier letztmalig eine klare warung an einige von euch... eines tages wir sich das "ungeliebte amt" zugang zu den ebaydatensätzen besorgen und dann gibt es saures!!! wer zb. in einem kurzen zeitraum (1 jahr) mehrere autos verkauft...ist "händler". soweit mir bekannt ist wird das von stadt zu stadt (amt zu amt) mengenmässig unterschiedlich gesehen. aber so ab 3 stück ist man dabei. und wenn man dabei ist und hat kein gewerbe angemeldet, keine 16% abgeführt, kein gewinne versteuert usw...hat man nen grosses problem...versprochen!!! kein schwein int. sich für euer "ja aber..." da die bewertungen auch noch nach jahren mit der ebaynummer (wo eingestellt zb. autoteile 24....) sichtbar bleiben...und eaby seine rechnungen auch jahrelang lagern muss...alles klaro? und hier was zum nachlesen... http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=102178 besonder wichtig...der letzte satz. auch schön... Auch der einzelne Verbraucher kann schnell zum Unternehmer werden, wenn er gewerblich, sozusagen nebenbei Verkäufe tätigt. Dies lässt sich relativ gut aus den Bewertungen des einzelnen Verkäufers ablesen. Anhaltspunkte für eine Unternehmereigenschaft liegen immer dann vor, wenn in kurzer Zeit sehr viele, insbesondere gleichartige Verkäufe vorgenommen werden. Auf die Gewinnerzielung kommt es nicht an. Auch die nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit fällt unter § 14 BGB. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheident nicht der innere Wille der Handelnden, sondern objektiv die Auslegung des Inhaltes des Geschäftes und dessen Begleitumstände. oder das hier... Reihenweise Abmahnungen für eBay-Händler In den letzten Wochen hagelt es zahlreiche Abmahnungen für gewerbliche Händler, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen und beispielsweise nicht über das Widerrufsrecht belehren oder keine ladungsfähige Anschrift angeben. Besonders rührig ist da derzeit die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Dortmund. alles klaro? und wenn ich dann lese..."das ich kein professioneller Händler bin und keinerlei gesetzliche Gewährleistungen geben kann"...und da wird dann 10 mal das gleiche teil verkauft... muha...ich roll mich ab. um bei dem beispiel zu bleiben...ein käufer macht ärger und es geht vor gericht...kann der käufer natürlich sofort nachweisen (10 mal das gleiche teil) das der verkauf "gewerblich" ist und kann sein teil zurückgeben. und als bonus wir das dann vom richter gleich an "mehrere stellen" weitergeleitet. da gib es dann so schöne sachen wie "gewerbe ohne anmeldung" "verstoss gegen s.o." usw. leute leute leute...ich kanns einfach nicht glauben. wie das "amt" auf "habe mein auto zerlegt und in teile verkauft" anspricht...keine ahnung. aber vorher fragen kostet nichts. :)) warum über diesen weg...ich will hier niemanden dirkt ansprechen. jeder der das liesst sollte sich überlegen "ob ihm der schuh passt". wenn ja...kann jeder "für sich" überlegen was er macht und keiner hier hat mitbekommen wer alles gemeint ist. also ganz einfach... und an unsere gerne-schreiber und "leute die sich damit genau auskennen"...schreibt doch mal nen guten beitrag zu dem thema und lasst den doch hier obern "fest verankern". so sehen dann auch neueinsteiger "was geht und was nicht". gruss gerd ps. habe ich ganz vergessen...an einer "suchmaschiene" wird von amt schon seid über einem jahr gearbeitet. das programm sucht dann auch andere stellen im netz ab zb. mob ac24 usw. und soll die gesammtelten daten "zusammenfassen".