leider steht da auch öfters mal zeug drin das sich nicht mit dem §357 des BGB deckt... laut meiner eigenen internetrecherche muss der händler die kosten des rückversands tragen. mal sehn was ich als antwort erhalte. Normalerweise ist es immer so, dass du ab 40 Euro Warenwert den Rückversand nicht mehr tragen musst. ööm,wollt eigentlich nur damit sagen,das es AGB´s gibt,und die man sich dann auch mal durchlesen sollte,meine meinung!