Also. mir wurde das damals als ich meinen Auditor gemacht habe mal so erklärt.
Für ein jedes Messgerät bedarf es in regelmäßigen Abständen eine Eichung (Nivelierung usw.) das ist für den Ordnungsmäßigen Gebrauch vorgeschrieben.
Ist das nicht der Fall (Eichdatum überschritten) ist das Ergebnis somit nicht mehr verwendbar (unabhängig des Messwertes).
Da ja bei uns relativ viel geblitz (gemessen) wird, und diese Geräte zum Teil ununterbrochen im Einsatz sind, ist es oft der Fall, das eben diese Geräte kein gültiges Prüfprotokoll mehr haben.
Ergo hat ein jeder das Recht, mitunter das Prüfprotokoll des Blitzers anzufragen und Einspruch zu erheben bis dieses vorliegt.
Ich kann mitunter aus dem Bekanntenkreis berichten (der hat das so gemacht wie ich es ihm gesagt habe), das die Anzeige zurückgezogen wurde, da das Prüfprotokoll seit 2 Jahren abgelaufen war.