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Saisonkennzeichen: Fahrten außerhalb der Saison.


Bamowe
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da es sich ja beim KZK um keine Zulassung im Sinne der "Zulassung" und nur um einen kurzfristigen Nachweis der Versicherungsdeckelung handelt, habe ich nichts anderes erwartet.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Für die Nachtwelt: Ich habe bei meiner Versicherung angefragt: Die geben grünes Licht! Es ist also wohl möglich und ich bin zumindest abgesichert, falls da doch was kommen sollte.

 

Damit hast Du soeben auch meine Wissenslücke gefüllt.

Ich hatte das Thema vor knapp einem Jahr auch mal mit nem Kumpel und wir waren uns nicht einig.

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  • 2 Wochen später...

Nur um noch mal ein bißchen Verwirrung zu stiften: Ich hab mein Cabrio Anfang 2012 von M40 auf M20 umgebaut/umbauen lassen. Als der M20 dann endich drinne war, war das Saisonkennzeichen schon wieder "gültig". Ich wollte mir dann wegen des "falschen" Motors rote Kennzeichen für Abstimmungsfahrten holen. Mein Umbauer sagte dann aber, dass solle ich bloß sein lassen. Gültiges Saisonkennzeichen (trotz "falschem" Motor) und rotes Kennzeichen wäre nicht erlaubt. Es wäre besser mit den noch nicht eingetragenen Motor bei Abstimmungsfahrten erwischt zu werden, als mit gültigem Saisonkennzeichen und rotem Kennzeichen.

 

Dadrauf soll erst mal einer kommen!

 

Jonas

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Dadrauf soll erst mal einer kommen!

 

Ein Auto welches eine gültige Zulassung hat, darf nicht nocheinmal zugelassen werden bzw durch weitere Kennzeichen identifizierbar sein. Wenn du einen anderen Motor drin hast besteht die Zulassung ja trotzdem noch und du darfst alle Fahrten erledigen die im Zusammenhang mit der Eintragung des Motors erfoderlich sind. Also zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Man darf sogar mit einem abgemeldetem Auto zur Zulassungstelle fahren wenn man einen entsprechenden gültigen Versicherungsnachweis hat.

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Das ist richti.

Wenn man es ganz eng sieht, darf man nicht mal auf ein Fahrzeug ausserhalb der Saison ein Kurzzeitkennzeichen schrauben weil das Auto rechtlich gesehen nicht stillgelegt ist sondern zugelassen und nur in der Ruhephase.

 

Also wer mal im Winter mit seinem Saisonfahrzeug wo hin muss, sollte hier die normalen Kennzeichen komplett entfernen und wegstecken und nicht das KZK einfach drüberkleben oder so.

Wenn das der falsche sieht kanns Ärger geben.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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  • 3 Jahre später...

Moin

Ich muss mal den Thread aus der Versenkung holen.

Mein E30 steht derzeit abgemeldet in der Werkstatt. Es wurde nun einiges gemacht und er hat seit ein paar Tagen neuen TÜV.

So, nun werde ich den Wagen auf Saisonkennzeichen zulassen 04-10.

Darf ich den Wagen von der Werkstatt auf direktem Weg überführen, wenn ich ihn vorher Zulasse?

 

Wir reden hier von 15 bis 20 km.

 

Oder sollte ich mit allen Papieren erst den e30 holen und auf direktem Weg zur Zulassung fahren, (das ist ja in der Regel erlaubt) und von dort dann nach Hause (2km)?

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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Du darfst mit dem Wagen zur Zulassung fahren:

  • Wenn du das mit deiner Versicherung abgeklärt hast
  • Wenn deine Fahrt nicht über eine Landkreisgrenze hinweg geht

Fahrten mit einem Abgemeldeten Auto sind erlaubt:

  • zum TÜV & anschließende Zulassung
  • zur Zulassung
  • zum Verwerter mit Verwertungsnachweis

 

In deinem Fall würde ich von der Werkstatt aus zur Zulassung fahren (Das Auto muss ja für einen eventuellen vergleich der Fahrgestellnummer etc. verfügbar sein) und dann nach Hause.


Bearbeitet: von M50Tobi

Gruß Tobi

 

 

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Warum willst du mit Auto zur Zulassung fahren? Wenn das Auto TÜV hat, braucht man den doch nicht vorführen?

 

Vor allen Dingen wenn er mit 04/10 zugelassen wird und du jetzt im Februar auf dem Rückweg von der Zulassung damit unterwegs bist, fährst du außerhalb der Saison. Da möchte ich nicht in eine Kontrolle geraten.

 

Ralf

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natürlich braucht man das Fahrzeug nicht mitnehmen, wenn man es zulassen will! Papiere genügen.

Aber nicht jeder hat die Zulassungsstelle gleich um die Ecke.

Natürlich kann der TE das in einem Aufwasch erledigen; dafür sind diese Ausnahmegenehmigungen ja da.

Gruß Jochen

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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Markt ist verlaufen. Habe den Wagen zugelassen und bei meiner Mutter in die TG gestellt. Freu mich auf den 01/04/2016

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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Oh Mann, also da gibts ja wieder einige Meinungen.

Ich habe mein Cab kürzlich auch mit roten Kennzeichen bewegt obwohl es angemeldet ist als Saisonfahrzeug. Die Verischerung ruht ja über den Winter, also ist es damit eigentlich abgemeldet, dachte ich .

 

Anderes Beispiel: Ich habe ein Yamaha raptor Quad repariert, das seit 18Monaten keine gültige HU hatte aber durchgehend angemeldet war. Da es mir wiederstrebt mit so lange abgelaufener HU Test und Probefahrten mit der Kiste zu machen, dachte ich mir auch mit roter Nummer zu fahren. 

 

Da Ich ebenfalls nicht wusste, wie das gesetzlich nun geregelt wird, hab ich die örtliche Polizei damit belästigt, da ich im Falle einer Verkehrskontrolle wirklich ungern Punkte wegen eines fremden Fahrzeugs einheimsen will.

Nach Schilderung der Sachlage riet mir der Polizist dazu unsere Händlerkennzeichen zu Probefahrten zu nutzen, da damit das HU-Problem nicht mehr bestünde???

 

AAAlso hat mir der Polizist evtl. Quatsch verzapft oder ist das so rechtens? Wir waren erst vor ein paar tagen mit dem Käfer Cabrio meiner Freundin unterwegs, gleiche Leier Saisonzulassung und Fahrt mit roter Nummer ..

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Ich würde die angemeldete Yamaha nicht mit roter Nummer bewegen weil da m.M.n. eine doppelte Zulassung besteht. Klären kann man das mit dem Straßenverkehrsamt, nicht mit den Grünen.

Mit einer gültigen EVB darfst du sie allerdings zum TÜV bewegen wenn sie Schilder aus deiner Stadt/Landkreis hat. Dann darfst du dort und in den angrenzenden Landkreisen zum TÜV fahren. Habe ich auch schon gemacht sogar mit viel länger abgelaufener HU, gut ist allerdings wenn du einen HU Termin hast den du im Falle einer Kontrolle vorlegen kannst.

Du musst übrigens nicht zur nächstgelegenen TÜV/Dekra was auch immer Station fahren.


Bearbeitet: von e30-335

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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natürlich braucht man das Fahrzeug nicht mitnehmen, wenn man es zulassen will! Papiere genügen.

Aber nicht jeder hat die Zulassungsstelle gleich um die Ecke.

Natürlich kann der TE das in einem Aufwasch erledigen; dafür sind diese Ausnahmegenehmigungen ja da.

Gruß Jochen

 

Ich hab es bei der Zulassung schon gesehen, das der Beamte mit an das Fahrzeug gegangen ist, um die FIN zu kontrollieren.

Wäre möglich, dass das an dem südländisch aussehenden Kerl lag :klug:

Gruß Tobi

 

 

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Ich hab es bei der Zulassung schon gesehen, das der Beamte mit an das Fahrzeug gegangen ist, um die FIN zu kontrollieren.

Wäre möglich, dass das an dem südländisch aussehenden Kerl lag :klug:

mag durchaus sein; aber dann ist der Beamte durch irgendwas stutzig geworden. Seien es die Papiere oder die Person selbst.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Ich hab es bei der Zulassung schon gesehen, das der Beamte mit an das Fahrzeug gegangen ist, um die FIN zu kontrollieren.

Wäre möglich, dass das an dem südländisch aussehenden Kerl lag :klug:

Liegt auch am Bundesland/der Gemeinde und den spezifischen lokalen Vorschriften.

 

Die Kacke mit dem Nachkontrollieren von Eintragungen durch Laien gibt's z.B. nur in Hessen

Andere wollen das Fahrzeug sehen und die FIN gucken

Woanders prüfen sie wie / wo man das Kennzeichen befestigt

Gibt AFAIK auch Ecken in D wo sie Dir ein Fahrzeug nicht mehr zulassen wenn der TÜV nur noch im aktuellen Monat gültig ist.

 

Hängt teilweise auch damit zusammen, wie stark der Einfluss derer, die den Individualverkehr zugunsten des ÖPNV abschaffen/rediuzieren wollen im jeweiligen Gebiet ist.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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"Woanders prüfen sie wie / wo man das Kennzeichen befestigt"

 

Erinnert mich an eine Zulassung vor Jahrzehnten, als es noch keine Plastikhalter gab.

"Wir stanzen Ihnen gerne die Löcher ins Blech(Kennzeichen) genau da, wo die Befestigungsdübel am Auto sind."

Ein interessanter Service, den ich damals gerne angenommen hatte :-D und gepasst hat das auch!

Gruß Jochen

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In FfM hat man nem Bekannten am Z1 mal verweigert, das Kennzeichen am originalen Halter zu befestigen weil das dann einen cm zu tief gewesen wäre (gibt ein Mindestmass und da sich die Federn etwas gesetzt hatten...) - er solle es vorne vor die Niere schrauben.

Der daraus entstehende Motorschaden hat den Typen nicht interessiert - beim Z1 ist die eh sehr kleine Niere der einzige Lufteinlass für den Kühler ;-)

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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