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Auto verkauft und mit 3500km mehr wegen angeblicher Mängel urückgenommen...


dreizwonull
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Wieso sollte der Verkäufer auch den Preis nachlassen da der Käufer höhere Überführungskosten hat. Würdest du jemandem ein Auto billiger verkaufen weil der ärmste auf der Anfahrt ja schon so viel Sprit verbrannt hat.

Nein - aber wenn derjenige seinen Auweis und den FS dabei hat dann kriegt er das Auto bei mir auch mit Kennzeichen.

 

 

Ein angemeldetes Auto verkauft man nicht, genausowenig ein Auto mit KZK in denen der eigene Name eingetragen ist. Alle anderen Spielerein füren nur zu unnötigem Ärger.

Sorry - aber das ist IMHO Blödsinn.

Nur weil es einige gibt die Mist bauen muss man nicht alles über einen Kamm scheren.

Wenn Du so denkst empfehle ich Dir

- nix bei Ebay kaufen -> könnt ein Betrüger sein

- nix Online kaufen -> könnt ein Betrüger sein

- Amazon und die anderen großen ignorieren -> die könnten vor Lieferung pleite gehen

- keinesfalls die EC-Karte nutzen -> Gefahr des Datenmißnbrauchs weil -> sind ja eh alle Betrüger außer ich

- sofort von allen Foren, Facebook etc. abmelden -> sind alles linke Bazillen die sofort die persönlichen Daten verkaufen

Und nebenbei bemerkt: Im Web gibts weitaus mehr Schmu wie beim Verkauf eines Autos wenn man das Gehirn nicht ausschaltet.

 

 

Wenn du Geld hast um 50 Autos anzuschauen um dann 1 Auto zu kaufen, dann verstehe ich nicht warum es dann plötzlich ein Problem ist für das gesuchte Fahrzeug 2mal zu fahren, auf das Geld kommt es doch dann im Endeffekt auch nicht mehr an. Und wenn die Zeit das Problem ist muss man eben eine Spedition das Auto bringen lassen.

Warum sollte ich denn?

Warum soll ich beim Anbieter A mehr Geld ausgeben weil der meint Paranoia zu schieben wie beim Anbieter B den ich sicher auch irgewndwann finde der seinen normalen Menschenverstansd einsetzt.

Sorry um das Beispiel zu bringen:

Ich hab mal ein Auto in Schleswig gekauft.

Da hätte ich nicht mal am selben Tag mehr zurückfahren können. War selbst mit Rückfahrt per Auto von 8 bis 1 Uhr nachts unterwegs.

Das würde mich einige hundert Euro für ne Übernachtung, Rückfahrt und 2. Zugfahrt plus KZK kosten.

Du kaufst doch bei Ebay auch nicht bei dem der die Ware für 18.90 + 10,- Porto verhökert sondern bei dem der es für 19,90 + 4,-€ tut, oder?

 

Aber das is hier IMHO ne fruchtlose Debatte.

Es gibt nun mal genug die zu dem Thema eine festgebrannte Meinung haben weil sie mehr auf irgendwelche Horrorgeschichten hören als sich mal wirklich schlau zu machen was Fakt ist.

Und Fakt heisst nicht, bei irgendwelchen schlecht informierten Teilzeitkräften auf der Zulassungsstelle nachfragen.

Die antworten nämlich so wie es für sie am bequemsten ist.

Fehlt eigentlich nur noch dass man gesagt bekommt "Auto verkaufen? Auf gar keinen Fall - das bedeutet ja Arbeit für uns"

 

 

JM2C

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Genau, was sollte das bringen...

Evtl. hättest du dann das Problem nicht gehabt?

Lies einfach mal:

 

http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf

 

Und nein, ich habe noch nie Autos gekauft/verkauft oder Ähnliches.

Alles nur Halbwissen:D

 

PS: Also hast du weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle in irgendeiner Form benachrichtigt?

 

 

Leider liest Du Dir meine Beiträge nicht richtig durch. Denn sonst hättest Du gelesen, dass ich noch am gleichen Abend die ausgefüllten grünen Karten, welche extra für die Ummeldung eines angemeldet verkauften Fahrzeuges da sind, in den Briefkasten des Straßenverkehrsamtes eingeworfen habe. Des Weiteren habe ich am nächsten Tag mit der Versicherung telefoniert. Und trotzdem muss ich zahlen!

 

Und meine Frage, ob Dir auch genau so etwas passiert ist, nämlich, dass Du ein Auto angemeldet verkauft hast und der neue Besitzer einen Unfall gebaut hat, hast Du nicht beantwortet. Daher gehe ich davon aus, dass Dir selber so etwas zum Glück noch nie passiert ist und Du nur theoretisches Wissen darüber hast und somit meine Diskussion hiermit auf Grund dessen beendet ist.

 

Wie schon mehrfach gesagt: Recht haben und Recht bekommen..!

 

 

Freundliche Grüße

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Anscheinend liest du nicht richtig. Was bitte für grüne Karten? Du sollst nicht deinen Auslandsversicherungsschein da hin schicken:-D

Extra für dich, weil du den Link offensichtlich nicht beachtet hast:

 

"Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die

Versicherung auf den Käufer über. Deshalb

beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung

vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den

Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn

das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie

die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-

Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft."

 

Unfall in dem Sinne nicht, aber ein Käufer hat ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit meinen Kennzeichen "wild" geparkt, ca. 3 Wochen. Natürlich kam die Behörde auf mich zu zwecks Entsorgung, Kaufvertrag hingehalten und fertig war. Du bist mit Meldung an die KFZ-Stelle raus, das ist einfach so.

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Anscheinend liest du nicht richtig. Was bitte für grüne Karten? Du sollst nicht deinen Auslandsversicherungsschein da hin schicken:-D

Extra für dich, weil du den Link offensichtlich nicht beachtet hast:

 

"Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die

Versicherung auf den Käufer über. Deshalb

beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung

vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den

Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn

das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie

die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-

Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft."

 

Unfall in dem Sinne nicht, aber ein Käufer hat ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit meinen Kennzeichen "wild" geparkt, ca. 3 Wochen. Natürlich kam die Behörde auf mich zu zwecks Entsorgung, Kaufvertrag hingehalten und fertig war. Du bist mit Meldung an die KFZ-Stelle raus, das ist einfach so.

 

 

Du bist mit Meldung an die KFZ-Stelle raus.
8-/8-/8-/

 

 

Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die

Versicherung auf den Käufer über. Deshalb

beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung

vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den

Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn

das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie

die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-

Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft.

Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang

der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle

auf den Erwerber über. Behalten sie von den

Verkaufsmeldungen Kopien zurück. Meldet der

Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr,

dass sie trotzdem 1 Jahr für die Kfz-Steuer und die

Versicherungsprämie haften.

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif

 

http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG

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Wie das bei der Versicherung aussieht, keine Ahnung, ich denke die Versicherung wird nach relativ kurzer Zeit der Zulassungsstelle melden, dass der Wagen keinen Versicherungsschutz mehr hat.

Aber das mit der KFZ-Steuer ist ernst gemeint, wenn sich das die letzten 10 Jahre nicht geändert hat.

 

In unserer Familie wurde vor etwa 10 Jahren ein Fahrzeug verkauft, dessen neuer Besitzer kurz später Deutschland verlassen hat. Dabei aber leider vergessen, den Wagen ab- oder umzumelden. Was genau 1 Jahr Steuer gekostet hat, und berechnet vom Tag des Verkaufs. Der selbstverständlich ordnungsgemäß gemeldet und nachweisbar war, inkl. Personalausweißnummer. War der Zulassungstelle bzw. dem Finanzamt aber egal.

 

Einen E28, den ich vor Jahrhunderten mal an einen (offensichtlich) Berliner Fähnchenhändler verkauft habe, hat sich mit dem ummelden auch solange Zeit gelassen, bis die Versicherung eine Zwangsabmeldung durchgesetzt hatte. Versicherung musste ich für den Zeitraum nicht bezahlen, aber auch da die Steuer, bis zur Stilllegung. Was etwa 1/5 des Verkaufswertes entsprochen hat.

 

Deswegen würde ich immer abwägen, ob ich den Wagen angemeldet oder abgemeldet übergebe.

Zumindest bei einem Auto, dessen Wert deutlich unter 20'€ liegt und dessen neuen Besitzer ich nicht kenne und der soweit weg wohnt, dass man keine schnelle Zugriff hat.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Anscheinend liest du nicht richtig. Was bitte für grüne Karten? Du sollst nicht deinen Auslandsversicherungsschein da hin schicken:-D

Extra für dich, weil du den Link offensichtlich nicht beachtet hast:

 

"Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die

Versicherung auf den Käufer über. Deshalb

beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung

vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den

Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn

das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie

die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-

Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft."

 

Unfall in dem Sinne nicht, aber ein Käufer hat ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit meinen Kennzeichen "wild" geparkt, ca. 3 Wochen. Natürlich kam die Behörde auf mich zu zwecks Entsorgung, Kaufvertrag hingehalten und fertig war. Du bist mit Meldung an die KFZ-Stelle raus, das ist einfach so.

 

 

 

Doch, das habe ich gelesen, aber meine Prozente sind gestiegen. Und nur, weil das in dem Kaufvertrag steht, heißt es noch lange nicht, dass es bei einem Unfall auch genau so gehandhabt wird. Ich habe das Auto abends um 19:00 Uhr verkauft. Gegen 23:30 ist der Käufer in die Mauer geknallt. Die Ummeldekarten - in meinem Fall grün und haben nichts mit Ausland zu tun - habe ich abends noch in den Briefkasten geschmissen. Des Weiteren habe ich den Kaufvertrag etc. dem Versicherungsmann von mir gegeben. Dieser hat dann mit der Versicherungsgesellschaft gesprochen, bzw. Schriftwechsel gehabt und nach fast einem Jahr kam dann die ernüchternde Nachricht, dass die Prozente steigen und ich mir jetzt mein Geld nur auf dem zivilen Klageweg holen kann. Aber ich habe keine Rechtschutz und der Käufer ist Hartz4 Empfänger.

 

Weiterhin zu sagen, dass ich mit Meldung an die Zulassungsstelle raus bin, nützt mir leider garnix..! Da drehen wir uns nur im Kreis!

 

Wenn Du mir wirklich weiter helfen möchtest, so dass ich mein Recht noch bekomme, dann zeig mir bitte den entsprechenden Paragraphen im (Versicherungs)Gesetz, der das genau regelt. Oder ein Beispielfall mit Aktenzeichen. Dann kann ich Das evtl. noch anfechten. Aber ich kann ja schlecht gegenüber der Versicherung angeben, dass das so in einem Kaufvertrag von Autoscout steht! Und den habe ich auch nicht benutzt. War ein anderer Kaufvertrag, wo diesbezüglich nichts davon steht.

 

Gruß

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Wie immer,,AUTO AUSSCHLIESSLICH ZUR TEILEVERWERTUNG VERKAUFT,alle Teile defekt,,hätte dir den Stress gespart.Wenn er das Auto wie Vertraglich nicht abgemeldet hat,ist es etwas zuspät,ich hätte Anzeige gemacht.KFZnutzung ohne Zustimmung des Halters.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Anscheinend liest du nicht richtig. Was bitte für grüne Karten? Du sollst nicht deinen Auslandsversicherungsschein da hin schicken:-D

Extra für dich, weil du den Link offensichtlich nicht beachtet hast:

 

"Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die

Versicherung auf den Käufer über. Deshalb

beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung

vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den

Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn

das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie

die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-

Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft."

 

Unfall in dem Sinne nicht, aber ein Käufer hat ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit meinen Kennzeichen "wild" geparkt, ca. 3 Wochen. Natürlich kam die Behörde auf mich zu zwecks Entsorgung, Kaufvertrag hingehalten und fertig war. Du bist mit Meldung an die KFZ-Stelle raus, das ist einfach so.

 

 

 

Doch, das habe ich gelesen, aber meine Prozente sind gestiegen. Und nur, weil das in dem Kaufvertrag steht, heißt es noch lange nicht, dass es bei einem Unfall auch genau so gehandhabt wird. Ich habe das Auto abends um 19:00 Uhr verkauft. Gegen 23:30 ist der Käufer in die Mauer geknallt. Die Ummeldekarten - in meinem Fall grün und haben nichts mit Ausland zu tun - habe ich abends noch in den Briefkasten geschmissen. Des Weiteren habe ich den Kaufvertrag etc. dem Versicherungsmann von mir gegeben. Dieser hat dann mit der Versicherungsgesellschaft gesprochen, bzw. Schriftwechsel gehabt und nach fast einem Jahr kam dann die ernüchternde Nachricht, dass die Prozente steigen und ich mir jetzt mein Geld nur auf dem zivilen Klageweg holen kann. Aber ich habe keine Rechtschutz und der Käufer ist Hartz4 Empfänger.

 

Weiterhin zu sagen, dass ich mit Meldung an die Zulassungsstelle raus bin, nützt mir leider garnix..! Da drehen wir uns nur im Kreis!

 

Wenn Du mir wirklich weiter helfen möchtest, so dass ich mein Recht noch bekomme, dann zeig mir bitte den entsprechenden Paragraphen im (Versicherungs)Gesetz, der das genau regelt. Oder ein Beispielfall mit Aktenzeichen. Dann kann ich Das evtl. noch anfechten. Aber ich kann ja schlecht gegenüber der Versicherung angeben, dass das so in einem Kaufvertrag von Autoscout steht! Und den habe ich auch nicht benutzt. War ein anderer Kaufvertrag, wo diesbezüglich nichts davon steht.

 

Gruß

 

Da brauchst du nicht mich, sondern eine Rechtsschutz.

Wie Oli* schrieb, Steuerpflicht endet erst mit Ummeldung, Versicherung für den Verkäufer ab Übergabe.

Und genau dafür sind die Formulare da, die Zulassung meldet den Versicherungwechsel deiner Versicherung, durch die Meldung an die Versicherung bist du nochmals abgesichert. Bei Verkauf dauert es keine zwei Wochen, bis sich deine Versicherung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses/Haftungsübergang bei dir meldet.

Zuckt sich der Käufer nicht, wird zwangsstillgelegt, da keine gültige Haftpflicht.

Versicherung wechseln wäre auch angesagt, bei solch kundenfreundlichem Verhalten.

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  • 2 Jahre später...

Hast du denn ein Rücknahmeprotokoll gemacht indem die höhere Laufleistung festgehalten ist?

Falls nicht wäre neuer Streit programmiert. Falls doch steht die eine Nutzungsentschädigung zu.

Nur Mängel die dir bekannt sind, musst du auch benennen. Wenn der Käufer behauptet du hättest bekannt Mängel verschwiegen, trägt er die Beweislast. Insgesamt ein wohl recht unangenehmer Gebrauchtwagenverkauf, den du unter dem Kapitel Lehrgeld abhaken solltest. Nur für den Fall das du dir selber absolut nichts vorzuwerfen hast und du Lust auf eine juristische Auseinandersetzung hat, gehe zu einem RA und lass dich zunächst nur beraten. Kostenpunkt 80-100€.

 

Frohe Fest

Klar habe ich auch ein Hobby: :freak:

An Samstagnachmittagen ziehe ich durch Altenheime und repariere kostenlos kaputte Toaster.

 

Mit nur einer Handvoll Reis und einer Heizdecke koche ich prämierte Fünfgangmenüs. Ich spiele den Minutenwalzer in 12 Sekunden, koche die 5-Minuten Terrine in einer.

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Möglicherweise(!) ist die Geschichte bereits seit geraumer Zeit (2,5 Jahre oder so..) abgehakt oder wenigstens verdrängt.

Letzteres wäre mit deinem Post erfolgreich zunichte gemacht :D

 

:winken:

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Ich denke du hättest ihn vom Hof weisen sollen.

Zum einen habt ihr einen Kaufvertrag geschlossen Paragraph 433 BGB

Du hast eine auflösende Bedingung angennüpft (Abmeldung des kfz) müsste Paragraph 158 sein.

Bei Völliger Kaufpreis zahlung und gefahrenübergabe 929 BGB

In dieser Sekunde ändert sich folgendes.

Der Käufer wird zum Eigentümer und Besitzer.

Besitz = tatsächliche Gewalt einer Sache

Eigentümer = kann mit seinem Eigentum machen was er will solange keine Rechte eines Dritten verstoßen werden.

Somit warst du aus der Nummer raus. Es handelt sich um eine C2C Situation.

Customer to Customer bzw. Privat zu privat.

In dem Fall gibt es keinen Käufer schutz und auch kein Rückgaberecht. Lediglich könnte er dir einen sachmangel anhängen bei dem du beweisen musst, dass es keinen sachmangel vor dem Kauf am Pkw gab.

Letztlich hast du durch Rücknahme und voller Kaufpreis rückerstattung nix anderes gemacht als deinen Pkw wieder gekauft mit mer km und bist jetzt Eigentümer und Besitzer.

Rechtlich ist der Streitwert zu gering (1.5%)

Lass es auf dich beruhen und sichere dich künftig immer ab.

Zumal kannst du so gesehen nix machen da du den Pkw wieder zurück gekauft hast.

Du hättest ihn kommen lassen sollen und wenn er da ist sagen sorry dein Auto dein Problem !

Viel Erfolg beim Verkauf in Zukunft.

325ES 💪

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Also ich für meinen Teil habe seit der Geschichte beschlossen, dass ich nie wieder ein angemeldetes Fahrzeug abgebe.

Ob vertraglich abgesichert oder nicht. Ich bin auf das Geld eines Autosverkaufs nie angewiesen (und werden es hoffentlich auch nie sein).

Autos verkaufe ich immer nur aus Platzmangel.

Ich fahre nämlich immer nur Autos mit einem Wert bis maximal 4000€ und fahre die manchmal nicht lange, weil ich dann was anderes gefunden habe. Wer in dem Preissegment kauft, darf nicht zu viel erwarten!

Das verstehen manche Leute nur nicht und sehen einen Riss im Teppich bei einem 16 Jahre alten Auto als groben Mangel an.

Darum kann ich nur raten, alte Autos als nicht fahrbereiten Schrotthaufen zu verkaufen.

Das steht seit der Aktion mit dem E36 Cabrio in meinen Kaufverträgen auch immer drin.

Wer damit nicht einverstanden ist, muss was Anderes kaufen. Ganz einfach.

 

Der Wagen wurde kurz danach von einem Bekannten von mir gekauft und der ist super zufrieden damit.


Bearbeitet: von dreizwonull
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