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ebay- Krieg die Kohle nicht zurück...


Yoggl
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Jetz hat's mich auch erwischt...

Ich hab mir vor 5 Wochen bei ebay ein Autoradio und Lautsprecherkabel bestellt. Verkäufer tritt professionell auf, hat 5.000 Bewertungen. Als nach 2 Wochen noch nix da war hab ich mal nachgefragt. "Ja, der Autoradio ist nicht mehr lieferbar, wir können ihnen aber den und den anbieten.". Nachdem ich genau dieses Modell wollte hab ich keinen anderen genommen, sondern nur die Kabel.

Kabel kamen nach 1 Woche, auf der Rechnung war eine Gutschrift von 120€ angegeben (für den Radio). Leider hab ich noch nix von der Kohle gesehen. Email, Fax werden nicht beantwortet, das Telefon der Firma bringt bloß ne Bandansage "Aus organisatorischen Gründen können wir ihren Anruf nicht entgegen nehmen".

Kann ich einen Rechtsanwalt einschalten (hab keine RS)? Fängt der überhaupt wegen 120€ zum arbeiten an? Wer zahlt die Anwaltskosten?

Oder soll ich ein Inkasso-Unternehmen heranziehen?

 

Wie würdet ihr weiter verfahren? Mir reichts allmählich!

:wall:

Sommer: 325i Cabrio Bj. 4/87

Sommer: Z3QP Bj. 3/1998
Winter: 320i Touring Bj. 9/04

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nöö geh doch einfach in den nächsten schreibwarenladen und hol dir nen mahnbescheid für nen paar euros. den füllste aus und gibts den beim amtsgericht ab und gut ist.

 

RA würd ich für solch einen betrag nicht bemühen. schon gar nicht weil du keine RS hast.

 

zahlt der verkäufer die 120€ aufgrund des mahnbescheides haste die kohl wieder. legt er dagagen widerspruch ein haste erstmal ne reaktion von ihm. reagiert er nicht kannst auf dem mahnbescheid aufbauen und nen vollstreckungsbescheid erwirken. wenn er da nicht drauf reagiert wirds nen haftbefehl.

 

ob der verkäufer es soweit kommen lässt wegen 120€???

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Und haste erst mal nen Vollstreckungsbescheid, haste nen Titel gegen den, und der ist 30 Jahre lang gültig...Das heißt, du kannst 30 Jahre lang deine kohle immer und immer wieder einfordern und den Gerichtsvolltieher vorbeischicken.

Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich.

 

:rauchen: Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden :rauchen:

 

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erstmal musst du ne frist setzen... sprich in verzug setzen. dann mahnschreiben 1-3 und danach den gerichtlichen mahnbescheid beantragen.

 

am besten wird das ganze noch mit einer betrugsanzeige garniert. die ist in der regel effektiver als das ganze gemahne. bei http://www.123recht.de habe ich das ein oder andere muster als anregung gefunden

 

ansich langt folgender brief (frei aus dem gedächnis geschrieben... und aus meiner feder entsprungen):

 

bestellung XXX, ebay-nr xxx, autoradio mit der bezeichnung xxx

 

sehr geehrte damen und herren,

 

am soundovielen haben ich den oben genannten artikel von ihnen per sofortkauf erworben (ebay... achtung --> auch wenn du geboten hast ists keine ersteigerung!!!).

den betrag von XXX habe ich am soundsovielten überwiesen. leider konnte ich bis dato keinen eingang der genannten ware verzeichen. daher setze ihnen für die vertragsgemäße lieferung eine frist bis '14 tage ab heute'.

dessweiteren biete ich ihnen, sollten sie die genannte frist nicht einhalten können, die möglichkeit mir den betrag von XXX zuzüglich portokosten von XXX auf mein konto... zu überweisen. diese gehen auch im falle der lieferung innerhalb der genannten frist zu ihren lasten.

 

bei rückfragen erreichen sie mich unter der o.g. anschrift oder unter der tel-nr ....

 

sollte bis 'datum von oben' keine lieferung erfolgt sein setze ich sie hiermit in verzug und behalte mir rechtliche schritte vor

 

 

das ganze per einschreiben mit rückschein (vorher klären was es kostet, weil das willst du ja wieder haben und daher muss es in den brief). leider warten die meisten allerdings bis zum mahnschriben nr 3. wichtig ist vor allem, keine drohnungen oder sonstiges aussprechen --> dann ist die mahnung nicht rechtskräftig. im brief immer die rechtlichen schritte vorbehalten.

 

die mahnschreiben sind ansich gleich aufgebaut, nur kommt kein ..."setze ich sie in verzug" rein, sondern X. mahnung in den betreff.

die formlierengen dürfen auch etwas patziger werden (z.b. zum wiederholten male wies ich sie auf die nicht vertragsgemäße lieferung hin. jedoch konnte ich bis dato keine reaktion ihrerseits verzeichnen. daher mahne ich sie hiermit zum 3. und lezten male.).

 

das ganze stellt übrigens keine rechtsberatung da... kann ich auch ned, weil ich kein rechtsanwalt bin ;)

 

gruß cabbiman, der so schonmal 440 euro wiederbekommen hat (nach mahnung 3 und betrugsanzeige)... die neuen cr7felgen wären mir allerdings lieber gewesen

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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nee cabbi!

laut den regeln von ebay isser schon in verzug. damit braucht er den verkäufer nicht in verzug zu setzen.

 

mahnbescheid und ab gehts. so nen quatsch mit den mahnungen würd ich mir gar nicht geben. ausserdem sind die nicht per gesetz vorgeschrieben.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ich würde es trotzdem machen... bis es zu einer verhandlung kommt dauert ewig und dann muss erstmal geklärt werden, ob die schuld wirklich besteht. hat er dagegen mahnungen gegeben steht zumindest der punkt nicht in frage.

ansonsten ist die betrugsanzeige meist das, was eindruck macht :-)

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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häää verhandlung???

 

mahnbescheid geht innerhalb drei tagen raus. reagiert er darauf nicht wirds nen vollstreckungsbescheid. um den zu erwirken würde in diesem fall die kontoauszüge des käufers völlig ausreichen.

 

weil dann ist der verkäufer in der beweispflicht.

 

zu ner verhandlung kommt es erst wenn der verkäufer sagt das die forderung nicht stimmt. und damit hat er reagiert was dem käufer ja schonmal weiterhilft.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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häää verhandlung???

 

mahnbescheid geht innerhalb drei tagen raus. reagiert er darauf nicht wirds nen vollstreckungsbescheid. um den zu erwirken würde in diesem fall die kontoauszüge des käufers völlig ausreichen.

 

weil dann ist der verkäufer in der beweispflicht.

 

zu ner verhandlung kommt es erst wenn der verkäufer sagt das die forderung nicht stimmt. und damit hat er reagiert was dem käufer ja schonmal weiterhilft.

 

Absoluter Quark. Wenn er gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt, bleibt nur der Weg übers AG. Das Gericht prüft auch nicht, ob der Anspruch aus dem Mahnbescheid begründet ist. Mahnbescheid ist Geldschneiderei, ist genauso sinnvoll wie Inkassobüro...

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Absoluter Quark. Wenn er gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt, bleibt nur der Weg übers AG. Das Gericht prüft auch nicht, ob der Anspruch aus dem Mahnbescheid begründet ist. Mahnbescheid ist Geldschneiderei, ist genauso sinnvoll wie Inkassobüro...

 

Edit: Innerhalb drei Tagen? Auf welchem Planeten;-) Immerhin bearbeitet sowas ein DEUTSCHES Amtsgericht...

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Investier nochmal 100 Euro, gib diese irgendeinem Bekannten mit der Adresse und folgendem Wortlaut: Break him the Balls!

 

Und dann forderst das Geld mit 100% Mahnspesen ein, hast die 100 wieder drinnen...

 

 

 

 

Der Admin und das Team distanzieren sich ausdrücklich von solchen Aussagen. Es ist die persönliche Meinung dieses Users und spiegelt in keinster Weise die Meinung des Betreibers wieder!!!

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:: It's not just driving...

:: It's a bloodsport

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http://www.russisch-inkasso.de soll das (sogar ganz legal) machen... aber erstmal mahnen macht trotzdem sinn --> umsonst ist sowas auch ned

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

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Investier nochmal 100 Euro, gib diese irgendeinem Bekannten mit der Adresse und folgendem Wortlaut: Break him the Balls!

 

Und dann forderst das Geld mit 100% Mahnspesen ein, hast die 100 wieder drinnen...

 

..bitte keine rassistischen Äusserungen oder Aufrufe zur Gewalt auf unserem Multikultiboard! :rot: Thanx

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nee cabbi!

laut den regeln von ebay isser schon in verzug. damit braucht er den verkäufer nicht in verzug zu setzen.

 

mahnbescheid und ab gehts. so nen quatsch mit den mahnungen würd ich mir gar nicht geben. ausserdem sind die nicht per gesetz vorgeschrieben.

 

Mahnbescheid ist ne Möglichkeit und ja mit kaum Kosten verbunden.

Aber die 30 Jahre Forderungsmöglichkeit entsteht erst beim Vollstreckungsbescheid .. und dafür musst du schon was investieren ...

wiehoch die Kosten letztendlich sind weiss ich allerdings auch nicht.

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