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Oldtimer-Gutachten Stuttgart


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Ja, grundsätzlich schon.

Aber auch da gibt es ja Unterschiede. War neulich mit meinem Bulli beim TÜV. Danke auch, mittlere Katastrophe.

 

Evtl. hat ja jemand schon mal ein Gutachten hier machen lassen und kann das empfehlen.

Muss bei mir ein Komplettdurchlauf werden, da das Fahrzeug in den letzten Jahren abgemeldet war und alles abgelaufen ist.

Also: Gutachten, HU & AU, Anmeldung.

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es ist ja schon vieles geschrieben worden über H-gutachten etc.. mir aber erschließt sich immer noch nicht der eigentliche sinn, wenn ich z.b. mit einer oldtimerversicherung mit top konditionen auf dem gleichen level bin.

vielleicht erklärt mir das bitte jemand explizit.

DANKE

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Ganz einfach: ohne H ist das Gerät nichts weiter als ein gewöhnlicher Alter Haufen, mit Fahrverboten bedroht.

Wertlos im Sinne von Haftpflichtschäden.

 

Wertsteigerung und Adelstitel. Sind imho die Beweggründe, viele ältere Autos ohne Katalysator wären schon längst platt und Recycelt.

 

P.S. Im weiten Feld der TÜV Abnahmen 2019 sind der W124, der E30 und der 86C Polo die Autos mit den meisten erheblichen Mängeln....

Wobei zur Relativierung gesagt sein muss das zu hoch eingestellte Scheinwerfer auch ein EM sein können...

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Wertlos im Sinne von Haftpflichtschäden.

 

kann ich so nicht nachvollziehen, weil im versicherungsvertrag ein versicherungswert von 16,5 k angegeben ist und auch teil- und vollkasko existiert.

 

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Hi,

 

Da mein Cabrio im Juli zum Oldtimer werden darf, muss ich mich mal um die H-Zulassung kümmern.

 

Hat jemand eine Empfehlung, wer mir in Stuttgart ein entsprechendes Gutachten erstellt?!

Danke!

 

Gruß

Hallo,

 

als sehr ordentlich was fachliche und Bewertungstätigkeit anbelangt kann ich die GTÜ Prüfstelle in Böblingen auf der Hulb empfehlen.

 

https://www.stoll-kollegen.de/

 

gehe mit fast allem dort hin und war seither immer zufrieden.

Gruss Christian

Gesendet von meinem 486DX2-50 mit 4MB Ram und 210MB Festplatte gekauft bei Escom für 2800.- Mark

 

Ich frage mich wirklich, wie es dazu kommt, dass westliche Länder planwirtschaftliche Mechanismen bei der Ausrichtung künftiger Mobilität (in diesem Falle e-Mobilität) für sinnvoller erachten, als ein marktwirtschaftlich und ökologisch gesamtheitliches Konzept.

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Ein Gutachten erstellt schon der Prüfer bei der H-Zulassung,da ist alles aufgeführt was das Fahrzeug zum Oldtimer macht.Ein Wertgutachten kann man bei dekra und Tüv machen.Ich habe das gerade bei meinem e32 durch,ich habe auf eine Versicherung mit H verzichtet da die Laufleistung mir zu gering ist und ich nicht noch Geld für ein Gutachten ausgebe.Wer  sich auf ein H einlässt sollte genau gucken was im Kleingedruckten steht.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ziehen wir die beiden hier behandelten Themen doch ein wenig auseinander, damit es nicht weiter zu Verwirrungen kommt:

 

Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer:

Hier wird kein Wert festegelt. Es geht einzig und allein darum, ob das Fahrzeug die Bedingungen erfüllt (30 Jahre seit EZ, Um- und Anbauten, oder insgesamt zulässige Abweichungen hiervon).

Dies berechtigt das Fahrzeug zum führen eines H auf dem Kennzeichen. Dies geht einher mit keine Verpflichtung mehr zur Feinstaubplakette und einem einheitlichen Steuersatz von ca. 192 € pro Jahr für PKW. Lohnt sich bei auf Euro2 umgerüstete e30 eigentlich nicht, da diese grundsätzlich günstiger sind. Bis vor 3 Jahren war eine Saisonzulassung in Verbindung mit H nicht möglich. Inzwischen ist es das aber, daher verringert sich bei Saisonzulassung die Differenz.

Üblicherweise sind mit H-Kennzeichen zugelassene Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen.

Alle zwei Jahre wird das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung wieder darauf untersucht, ob die Bedingungen zur Einstufung als historisches Fahrzeug noch gegeben sind.

So ein Gutachten kann üblicherweise von jedem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (GTÜ, TÜV, Dekra, KÜS, etc.) erstellt werden und wird - im Normalfall - direkt in Verbindung mit einer Hauptunterschung erstellt.

 

Gutachten zum Fahrzeugwert bzw. Oldtimerversicherung

Hier geht es einzig und allein um die Bewertung des Fahrzeug für die Teil- und/oder Vollkaskoversicherung.

In den normalen Versicherungsbedingungen ist die Höchsterstattung gedeckelt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Einige e30 übertreffen aber mit Ihrem jetzigen Wert den ehemaligen Neupreis schon heute. Wenn man dann nicht mit der Versicherung vereinbart hat, dass ein gewisser Wert (Markt- oder Wiederbeschaffungswert) abgedeckt ist, bekommt man schnell zu wenig Geld. Außerdem beugt so ein von der Versicherung vorher anerkanntes Gutachten Diskussionen im Schadenfall (Diebstahl, Brand, eigenverschuldeter Unfall, etc.) vor. Wichtig ist halt bei einem guten Fahrzeug den guten Zustand auch verbindlich dokumentiert zu haben. Denn soll die Versicherung leisten und das Fahrzeug ist nicht mehr auffindbar (Diebstahl) oder der Zustand nicht ordentlich ermittelbar (Brand) fehlen dem Versicherungsgutachter wichtige Anhaltspunkte und dann wird nur vom Schnitt ausgegangen.

Oldtimerversicherungen haben oft zusätzliche Bedingungen, wie z.B. keine Alltagsfahrten (zusätzliches Alltagsfahrzeug notwendig), geringe km-Laufleistung, grundsätzlich keine Fahrer unter 23... etc. Dies muss man natürlich vorher abklären. Ansonsten ist die Versicherung üblicherweise wesentlich günstiger als eine normale Kfz-Haftpflicht inkl. Vollkasko.

Die Oldtimer-Versicherungspolicen sind nicht zwingend an die Zulassungs-Einstufung mit H-Kennzeichen gebunden. Zum Beispiel versichert die LVM schon Fahrzeuge in der Oldtimerversicherung ab 25 Jahren nach EZ.

Die zulassungsrechtliche Einstufung als Oldtimer (bzw. die nachgewiesene Möglichkeit dazu) kann etwas - aber nicht viel - werterhöhend fungieren.

Ob das Gutachten vom jeweiligen Versicherer anerkannt wird, ist vorher mit der Versicherung abzuklären. Häufig verlangen diese ein Gutachten von Sachverständigen die z.B. Vertrags-Sachverständige von DAT oder ClassicAnalytics oder GTÜ-Oldtimerexperten sind (Im Bereich der Sachverständigen sind dies zusätzliche Qualifikationen/Merkmale auf die dann bei einer Beauftragung für so ein Gutachten zwingend zu achten ist).

 

 

Das alles hat nichts mit einem Haftpflichtschaden zu tun. Da gelten einzig und allein die gesetzlichen Regelungen und die Werte am Schadentag. Da hat dann auch ein vorgelegtes Bewertungsgutachten keinerlei Relevanz (kann aber helfen, um Umbauten bzw. Zustand zu dokumentieren).


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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@roadrunner - genau das habe ich gemeint. ein oldtimer ist und bleibt ein oldtimer. der tüv setzt seine eigenen maßstäbe, die nichts mit den voraussetzungen für eine oldtimerversicherung zu tun haben. das stellt bedingungen, die (wie immer) im *kleingedruckten* fixiert sind.

stellt sich mir die frage, wem das ganze nutzen bringt - mir nicht. :meinung:

gruß harry


Bearbeitet: von bigFIVE

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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und wenn der Fahrverbotskram mal kommt - Vorteil. Ist wohl so eine Glaubensfrage.

 

Das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt: Fahrverbote und weitere Restriktionen. Und, ja, es bleibt eine Glaubensfrage.

 

Anders als mein Geschreibsel hier vielleicht vermuten lässt, bin ich wirklich ein optimistischer Typ. Aber für das H-Kennzeichen, die damit verbundenen Privilegien, sehe ich nach der Bundestagswahl nächstes Jahr komplett schwarz. 

Die Grünen werden Teil der nächsten Bundesregierung sein, das ist sicher. Und im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wird das H-Kennzeichen, so wie es jetzt geregelt ist, entfallen.

 

Das ist ja, ausgehend von den Zielen der jetzigen und zukünftigen Bundesregierung, auch nachvollziehbar. Warum sollte man sich ein Elektroauto für 50.000 Euro kaufen, wenn ein gepflegter 200D aus 1990 nur ein Zehntel kostet aber 10x mehr

Reichweite und Restlebensdauer hat?

 

Wir werden sehen: In dieser Frage behalte ich gern Unrecht.

 

Gruß

Capo


Bearbeitet: von capo
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Naja, Nutzen...

Grundlegend outet man sich als Altblechliebhaber, scheut einen etwas höheren Aufwand nicht, zahlt freiwillig paar Mark mehr und wenn der Fahrverbotskram mal kommt - Vorteil.

 

Experten erkennen ein Alteisen auch ohne H. Den anderen geht's sowieso am A.. vorbei.

 

Das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt: Fahrverbote und weitere Restriktionen. Und, ja, es bleibt eine Glaubensfrage.

 

Anders als mein Geschreibsel hier vielleicht vermuten lässt, bin ich wirklich ein optimistischer Typ. Aber für das H-Kennzeichen, die damit verbundenen Privilegien, sehe ich nach der Bundestagswahl nächstes Jahr komplett schwarz. 

Die Grünen werden Teil der nächsten Bundesregierung sein, das ist sicher. Und im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wird das H-Kennzeichen, so wie es jetzt geregelt ist, entfallen.

 

Das ist ja, ausgehend von den Zielen der jetzigen und zukünftigen Bundesregierung, auch nachvollziehbar. Warum sollte man sich ein Elektroauto für 50.000 Euro kaufen, wenn ein gepflegter 200D aus 1990 nur ein Zehntel kostet aber 10x mehr

Reichweite und Restlebensdauer hat?

 

Wir werden sehen: In dieser Frage behalte ich gern Unrecht.

 

Gruß

Capo

Dann sollte man sich beeilen - sofern keine grüne Plakette vorhanden ist. Diesel oder hubraumstarke dürften dann noch unter Bestandschutz fallen.

Obwohl .. s. NL da ist das anders geregelt worden. Deshalb ist das Angebot hierzulande plötzlich so groß geworden.

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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