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TÜV/AU ohne Lambda?


::LTC76::
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Hallo,

 

ich habe folgende Situation:

Originaler E30 ETA mit Basis 122PS wurde mit 320er Kopf und entsprechenden Anbauteilen umgebaut (wie auf E30.de beschrieben). Umbau ist (noch) nicht eingetragen.

Lambdasonde ist nicht verbaut und wurde mit Conny-Chip aus dem Steuergerät herausprogrammiert. Abgasanlage wurde mit Edelstahlrohr und Endtopf neu geschweisst und hat einen 200- Zellen Kat, aber keinen Mittelschalldämpfer. 

 

1. Ist es problematisch, den Umbau einzutragen?

2. Kommt man ohne Lambda-Sonde durch die AU?

3. Ist der KAT ein Problem? Muss der eingetragen werden?

 

Ich kenne mich da leider nicht so aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert


Bearbeitet: von ::LTC76::
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in Feld 14.1 steht:

Schadstoffarm, Nachger. G-Kat Festgestellt am 22.03.91

 

Wenn ein G Kat geschlüsselt, dann wird das nichts werden.

Was wird dann nichts werden? Die Eintragung des Motorumbaus oder die nächste AU?

(der Wagen hat bereits ein H-Kennzeichen, falls das relevant ist)

 

Bei der letzten AU aus 2019 taucht im Messprotokoll unter "Lambda" einfach ein Strich "-" auf. Wurde wohl nicht geprüft.

 

 

Edit:

Habe heute den ganzen Tag rumgestöbert. Es sieht wohl wie folgt aus:

Wenn ein Kat drin ist, muss die Lambdasonde funktionieren.

Da die Lambdasonde nicht in Betrieb ist, müsste in meinem Fall der Kat entfernt werden 

Normalerweise darf man den Kat nicht ausbauen, weil sich dadurch eine schlechtere Abgaseinstufung ergibt.

Ausnahme: Das Fahrzeug wurde ohne Kat ausgeliefert und der Kat wurde später nachgerüstet. Dann kann man den Originalzustand wieder herstellen und ihn ausbauen.

Vielleicht kann der Kat aber auch drin bleiben, ohne ihn einzutragen. 

 

Kann das jemand bestätigen?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Robert


Bearbeitet: von ::LTC76::
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Hallo Robert,

 

so ist das nicht ganz. Früher gab es auch ungeregelte Kat´s, die hatten keine Lamba und sparten etwas Steuern. Hatte selbst einen beim Honda CRX nachgerüstet.

Wenn Dein Kat nachgerüstet ist, hat er wohl die Schlussel-Nr. 77. Den kannst Du doch einfach wieder austragen lassen. Dann ist das halt ein ungeregelter Kat, aber immer noch besser als keiner. Und der kann wohl auch drin bleiben. Die AU findet dann halt nach dem Messprogramm "Ohne Kat" statt.

 

Tschüß,

 

Bernd

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Wo finde ich denn die Schlüsselnummer 77?

Im alten Brief steht bei der Erstzulassung 1985: Personenkraftwagen "Schlüssel 00".

1991 wurde dann wie oben bereits geschrieben ein G-Kat nachgerüstet: Schadstoffarm, Nachger. G-Kat Festgestellt am 22.03.91 Schlüssel "01"

Der nachgerüstete Kat ist aber auch schon nicht mehr drin, sondern ein Universal-Edelstahl-Kat.

Fazit:

Ich dürfte also auch ohne Lambda-Regelung und mit/ohne Kat durch die nächste AU/HU kommen?

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Wo finde ich denn die Schlüsselnummer 77?

Im alten Brief steht bei der Erstzulassung 1985: Personenkraftwagen "Schlüssel 00".

1991 wurde dann wie oben bereits geschrieben ein G-Kat nachgerüstet: Schadstoffarm, Nachger. G-Kat Festgestellt am 22.03.91 Schlüssel "01"

Der nachgerüstete Kat ist aber auch schon nicht mehr drin, sondern ein Universal-Edelstahl-Kat.

Fazit:

Ich dürfte also auch ohne Lambda-Regelung und mit/ohne Kat durch die nächste AU/HU kommen?

Aha, dann wurde das ganz früher sogar noch mit 01 geschlüsselt, bei mir 1999 dann schon mit 77.

 

Tschüß,

 

Bernd

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Hier steht doch eigentlich die Frage, komme ich durch die AU. Ob Lambda oder nicht interessiert das Prüfgerät eigentlich weniger, wenn alle Werte während des Prozedere stimmen ist bestanden. Also testet man vorher mal an nem Eigenen AU Gerät oder halt ins Werkstatt. :meinung:

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Hier steht doch eigentlich die Frage, komme ich durch die AU. Ob Lambda oder nicht interessiert das Prüfgerät eigentlich weniger, wenn alle Werte während des Prozedere stimmen ist bestanden. Also testet man vorher mal an nem Eigenen AU Gerät oder halt ins Werkstatt. 

 

 

Dass ich die AU ohne Lambdaregelung aufgrund der gemessenen Werte bestehe, bezweifle ich nicht.

Die Frage bezog sich eher darauf, ob ich durchfalle, weil der Prüfer die fehlende Lambdaregelung bemängelt und drauf besteht, dass da eine Regelung vorhanden sein müsste.

Sorry, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.

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Ich verstehe nicht wie das G-Kat Fahrzeug ohne Lambadasonde durch die AU kommen soll weil da in dem Prüfzyklus auch die Regelung der Lambdasonde geprüft wird ?

Einzige Möglichkeit die mir einfällt wäre das der AU-Berechtigte "aus Versehen" ein falsches Fahrzeug anschließt aber tüddeligerweise die Daten deines Fahrzeuges einpflegt.

Ist natürlich nur ein Versehen und du wirst das nicht dulden...

 

Wenn doch dann würde ich mir vom Schrott irgendeine Lambdasonde mit dem Stecker dran und möglichst viel Kabel besorgen, an gut zugänglicher Stelle einschweißen und das Kabel im Nirwana des Kabelbaumes einschieben (mit Klebeband sichern).

Ort der Lambdamontage : möglichst weit vorn, muß aber nicht wie Original aussehen da ja eh ein nachgerüstetes System das später händisch verbaut wurde eingetragen ist.

 

Die Ziffer 01 bedeutet übrigens ebenso wie später die 77 das ein G(eregelter)-Kat verbaut ist (bzw. eigentlich wäre). Geregelt = mit einer Lambdasonde, wer soll da sonst regeln ?

01 kann ein Werkskat sein oder eine frühe Nachrüstung.

 

Ab irgendwann wurden die Gutachten für die Katanbieter leichter zu erstellen und es konnten mit einem GA mehrere verschiedene Fahrzeuge nachgerüstet werden wenn sie denselben bzw. ähnlichen Motor verbaut hatten, zuvor musste jedes Fahrzeug mit entspr. Schlüsselnr. einzeln abgenommen werden.

Diese Fahrzeuge hatten dann die 77.

Finanziell gleich (schlecht) gestellt wie die 01.

 

Beispiel : G-Kat für den Senator/Monza A 3.0e konnte dann auch für die 2.5e, den Commodore 2.5e, den Bitter SC und allerlei Umbauten auf 6 Zyl. wie z.B. den Manta 3.0e  Rekord 6 Zyl., Como B usw. eingetragen werden, selbst die 3.9er / 4.0er Mantzel Umbauten konnten damit legal ausgerüstet werden.

Dieses sollte die Nachrüstung erleichtern, also sowohl den Anbietern die Sache erleichtern als auch Haltern mit nicht ganz so gängigen Modellen beim Umwelt schützen helfen.

Nach Erinnerung war das in den frühen bis mittleren 90ern.

Interessant war das nur bis die Steuer für Euro1 (01+77) besteuerte Fahrzeuge drastisch erhöht wurde, die Fahrzeuge immer älter (und schlechter vom Zustand) wurden und es langsam mit den Euro2 KLR Nachrüstungen losging die auch wieder viel Spielraum für konstruktive PC und Scanner Nutzer ließen. 8-)


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Beim VFL gibt es Modelle mit 00 ohne Kat,da wäre es möglich. Ich sehe bei diesen ,,VARIANTEN ,, immer das Problem das aus mehreren Motoren Teile verwendet wurden,die es so nicht zusammen gab(obwohl 320i/323i/122PS eta hatten baugleichen ZK). Für einen Serienmotor gibt es Abgaswerte,doch für zusammengeschraubtes nicht.Sobald der Prüfer hört ich habe das von einem 320i umgebaut ergreift der die Flucht,bei einer normalen HU sieht das heute kein Prüfer ob 302i oder 325E Ansauge/ZK Der Prüfer kann dir nur das eintragen was er in seinen Gutachten gelistet hat,oder vergleichbares. Ich bin diese 2,7l Umbauten,inkl Turbo schon weit vor den Varianten gefahren,wie oft wurde ich in dieser Zeit angehalten und die Polizei hat nach,,offenen Luftfiler,, und anderem gesucht. Alles wurde kontrolliert,Motor Kennbuchstabe beim Tüv zur Nachkontrolle,der Kennbuchstabe stimmt und ein original Luftfilter war verbaut,alles OK. Ich habe diesen Umbau mal auf Leistungsprüfstand getestet,das waren 156PS ZK war 8/10 geplant. Ich sehe bei dieser Variante 320i(129PS) kein Problem,das so zufahren,es wird keinem auffallen,und wenn dann hat ,,JEMAND ,, wohl mal einen Kopf gewechselt. Steuern billiger wie der 2,7l und die Mehrleistung liegt im 20% Bereich wegen der Bremse. Zu sowas sage ich immer ,,Keine schlafenden Hunde aufwecken,,denn zB 276K1 Leistungssteig.mit ZK,und Anbauteilen v.206K1 wird dir keiner eintragen,du bis kein Hersteller,hast keine Gutachten für diese Änderung..Anders rum würdest du einen 320i mit 2,7l Fahren ware da was mit den Steuern.


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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@Pit-der Mohr:

 

Danke für die vielen Informationen!

 

Der Vorbesitzer hat die H-Abnahme letztes Jahr in Verbindung mit TÜV und AU machen lassen. In dem AU-Bericht wird der ganze Teil mit der Lambdaregelung nicht aufgeführt/geprüft (kann gern ein Foto machen).

Wie er den Prüfer überzeugt hat, so zu messen, weiß ich nicht.

 

Damit ich sauber bin, müsste ich dementsprechend den jetzt verbauten 200-Zellen- Kat austragen lassen und ausbauen, dann wäre ich auf Stand Original 1985. Kein Kat -> keine Lambdaregelung notwendig! 

Der Kat selbst könnte ja sogar drin bleiben, auch wenn er ausgetragen ist. Schädlich wäre das jedenfalls nicht, oder?

 

 

 

 

Wenn doch dann würde ich mir vom Schrott irgendeine Lambdasonde mit dem Stecker dran und möglichst viel Kabel besorgen, an gut zugänglicher Stelle einschweißen und das Kabel im Nirwana des Kabelbaumes einschieben (mit Klebeband sichern). Ort der Lambdamontage : möglichst weit vorn, muß aber nicht wie Original aussehen da ja eh ein nachgerüstetes System das später händisch verbaut wurde eingetragen ist.  

 

 

Wenn ich das richtig verstehe, soll ich eine Fake-Sonde verbauen? Dass die nicht arbeitet, ist doch messbar. Sollten dort nicht Signale zwischen 0,2V und 0,8V geliefert werden? Ne kaputte Sonde/Fake-Sonde würde man doch feststellen.

Deshalb kann ich dir gerade nicht folgen.

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Wenn ich das richtig verstehe, soll ich eine Fake-Sonde verbauen? Dass die nicht arbeitet, ist doch messbar. Sollten dort nicht Signale zwischen 0,2V und 0,8V geliefert werden? Ne kaputte Sonde/Fake-Sonde würde man doch feststellen. Deshalb kann ich dir gerade nicht folgen.

 

 

Wenn da wirklich etwas funktionieren und tatsächlich dein Auto an den Tester soll dann klappt das mit der Lambadaattrappe natürlich nicht...

Ich möchte dir keine Anleitung zum mogeln geben, lese dir einfach mein posting oben und hier nochmal gaaanz langsam durch und versuche es auch zwischen den Zeilen zu verstehen.

Eigentlich habe ich es ganz oben schon viel zu klar geschrieben.


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Ich wüßte nicht, wann irgendein Prüfer mal eine AU bei irgendeinem Auto gemacht hätte in den letzten Jahren.

Steht ja nichtmal was auf dem Bericht, gibts ja an sich auch nicht mehr so wie früher.

Hier würde ich den Kram einfach rauswerfen, du kommst doch steuerlich nicht besser, wozu der Aufwand?

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@touringDani:

Die AU ist Bestandteil der HU. Es gibt keinen HU-Aufkleber, wenn die AU nicht bestanden wurde. Wie du seit Jahren da drumherum gekommen bist, ist mir unklar.

 

 

 

Hier würde ich den Kram einfach rauswerfen, du kommst doch steuerlich nicht besser, wozu der Aufwand?
 

Meine Rede: Wenn die Lambda schon fehlt, muss der Kat eigentlich auch raus oder zumindest ausgetragen werden. 

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Mal im H-Gutachten nachschauen, was da drin steht. Vielleicht sollte der G-Kat ja im gleichen Atemzug ausgetragen werden, die Zulassungsstelle hat´s aber vermurkst.

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man da wirklich ALLES kontrollieren muss, habe da schon Zahlendreher in der Fahrgestellnummer (!!!) erlebt, ebenso falsches Baujahr im Schein und falsche TÜV-Plakette geklebt.

 

Gruß

Markus

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So lange im Fahrzeugschein die Schlüsselnunner 01 od 77

steht, weiß jeder Prüfer das G-Kat mit Lambdasonde nachgerüstet wurde. Was real am Auto ist, fällt spätestens dann auf, wenn die Sonde im Auspuff steckt ( im Prinzip bei allen Autos die kein OBD2 haben). Denn die AU wird klassisch gemacht.

Bei KLR. Gat oder ähnlich wird lediglich nach Augenschein

beurteilt. Das heißt: Apparatur da , fertig.

Man kann den Kat austragen, bei H belanglos. Finanziell gesehen. Aber wenn man an die Unwet denkt und das sollte auch den Oldiefahrern am Herzen liegen.....

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Man kann den Kat austragen, bei H belanglos. Finanziell gesehen. Aber wenn man an die Unwet denkt und das sollte auch den Oldiefahrern am Herzen liegen.....

Ich dachte bislang immer, dass das eben nicht geht, weil es eine schlechtere Abgasnorm zur Folge hätte :frage:

 

Oder hängt es davon ab, ob der Wagen bereits mit Kat ausgeliefert wurde, oder nicht? Sprich, wenn original mit Kat, Austragung nicht möglich. Wenn Kat nachgerüstet, Austragung möglich, weil ab Werk ohne Kat ausgeliefert :watch:

 

Was stimmt nu?  :watch::freak:

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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@touringDani:

Die AU ist Bestandteil der HU. Es gibt keinen HU-Aufkleber, wenn die AU nicht bestanden wurde.

Ist mir durchaus bekannt...

 

Am E61 wird ausgelesen, das wars.

Stimmen dort die Werte - AU und damit HU bestanden.

Ich meine die herkömmliche AU, die macht doch keine Sau mehr.

Eben aus dem Grund, weil sie nicht mehr extra ist, sondern Bestandteil.

AU war aber noch nie ein Problem, siehe Pit.

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Ich meine die herkömmliche AU, die macht doch keine Sau mehr.

 

Äh, warst du noch nie mit deinem E30 bei der HU 8-/

 

Fahre ja aus Prinzip nur olles Geraffel und die werden bei der HU immer schön "old school" gemssen.

Und bei der Wiederinbetriebnahme meines E30 hat sich der Prüfer der Regelung der Lambasonde angenommen. Auf dem Monitor der Anlage konnte man einwandfrei mitverfolgen was die Regelung da so anstellt...

 

AU für Fahrzeuge ab Euro 1 bei denen die Lambda nicht geht, kann eigentlich nicht funktionieren. Aber ich dachte, der E30 vom TE hat ein H. Dann wird doch keine AU mehr gemacht oder hab' ich da was übersehen?

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Wieso das?

Die HU, zu der die AU gehört, hat doch mit dem H nix zu tun.

Und ja, auch beim E30, beim T4, beim 86c, seltenst wurde oldschool gemessen.

Wohl aus Faulheit...

Die große Kette mit den 3 Buchstaben tippt die Regelwerte ein, fertig.

Selbst schon paarmal gesehn.

Ist aber eigentlich nicht das Thema.

 

Ich frag mich, wie das feste Kennfeld und ein Kat ohne Regelung funktionieren sollen, regeltechnisch.

Das bringt mE gar nix.


Bearbeitet: von touringDani
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Die große Kette mit den 3 Buchstaben tippt die Regelwerte ein, fertig.

 

Krass :eek:. Ist mir mit allen Autos noch nie passiert...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Ist mir durchaus bekannt...

 

Am E61 wird ausgelesen, das wars.

Stimmen dort die Werte - AU und damit HU bestanden.

Ich meine die herkömmliche AU, die macht doch keine Sau mehr.

Eben aus dem Grund, weil sie nicht mehr extra ist, sondern Bestandteil.

AU war aber noch nie ein Problem, siehe Pit.

Hallo Dani,

 

dann komm ich ab jetzt zu Euch zur HU. Die AU ist zwar Bestandteil der HU, kann aber auch vorab in einer Werkstatt gemacht werden. Gilt dann 2 Monate. Und es wird immer am Endrohr gemessen, egal ob OBD-fähig oder nicht. Egal ob Werkstatt oder TÜV. Die Geschichte nur mit Fehlerspeicher auslesen gibt es nicht mehr, ist bestimmt schon seit 2 Jahren geändert.

 

Tschüß,

 

Bernd

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