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Unfallwagen gekauft


Marcel. D
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Eventuell hatte hier jemand mal so etwas...

 

Wir haben seit ca. 4 Monaten als zweiten Alltagswagen einen 300c

 

Wir haben den Wagen von Privat aus erster Hand als Unfallfrei gekauft. Die genaue Formulierung lautet: Das Fahrzeug ist Unfallfrei.

 

Nun habe ich neulich einen Riss im Lack des linken Kotflügels festgestellt und den Wagen mal etwas genauer angesehen. Dabei fällt nun mittlerweile eindeutig auf das sowohl der Kotflügel als auch die Fahrertür neu Lackiert wurden. Wenn man es jetzt weiß sieht man es nun jeden Tag sofort 🙄🙄🙄

 

Da ich schonmal einen Unfallwagen hatte und dieser dann wiederum an gleicher Stelle einen Unfall hatte gab es richtig Ärger mit der Versicherung. Wir sind auf dem kompletten Schaden sitzen geblieben da der Wagen als Unfallfrei angegeben wurde und wir ihn so gekauft haben, der Gutachter dann den Schaden gesehen hat und anhand irgendeiner Schadenvertiefung nicht festgestellt werden konnte wo zu was geführt hat. Die Gegenerische Versicherung war somit raus und wir hatten einen Unverschuldet demolierten Wagen auf dem Hof.

 

Seit damals sind wir gegen sowas eigentlich "geimpft"...

 

Können wir anhand der gemachten Angaben nun vom Kaufvertrag zurück treten? Hat jemand ähnliches eventuell schon durchgekämpft?

 

Danke

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Hast Du jemanden Fachkundigen, der sich das Auto mal genauer auf der Bühne anschauen kann, damit man die Vorschaden-Theorie erhärten kann?

 

Kann ja auch wegen optischer Bagatelle teilweise neu lackiert worden sein.

 

https://www.stern.de/auto/service/wann-ist-ein-auto-unfallfrei--was-ist-ein-bagatellschaden---7823090.html

 

Wenn sich der Verdacht verdichtet und Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Dann scheint was möglich zu sein, aber die Tücke liegt wie immer im Detail.

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Kenne deutsches Recht nicht - würde aber jedenfalls so vorgehen wie Martin.. Zuerst Beweis sammeln - dann vorgehen. Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um einen "arglistig" (wenn wissentlich) verschwiegenen Mangel und somit ganz klar Rücktrittsrecht (oder Wandlung/Wertminderung, wenn ihr Euch einigen könnt).

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https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-man-einen-Unfallwagen-zurueckgeben-article12929391.html

 

Hier war der Verkäufer ein Händler, bei einem Privatmann ist es jedoch dieselbe Vorgehensweise, denn verschwiegener Mangel ist verschwiegener Mangel, gleichgültig, wer ihn zu verantworten hat.

 

Ich würde zunächst den Verkäufer freundlich, aber bestimmt auf seinen verschwiegenen Mangel hinweisen und den Rücktritt vom KV verlangen mit Fristsetzung (üblicherweise 14 Tage) und ihm erklären, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist ansonsten einen Anwalt beauftragen wirst. Hast Du Rechtsschutz? Dann diesen bemühen.

 

Du musst natürlich Beweise liefern, d. h., eine Bestätigung, dass ein verschwiegener Mangel vorliegt - Gutachten der Werkstatt, TÜV, etc. Musst halt immer was Schriftliches in der Hand haben.

 

Dann Deine Ansprüche rasch geltend machen, denn nach 3 Jahren nach Kenntnis des Mangels verjähren Deine Ansprüche...

 

Aber Achtung: ich bin kein Anwalt, daher am Besten alles Weitere über einen solchen bzw. den Rechtsschutz abwickeln, wenn eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann  :-)

 

Viel Glück :-UU


Bearbeitet: von Kai

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die “arglistige Täuschung“ wird schwer zu beweisen sein.

Die Phrase “Unfallfrei“ bedeutet ebenfalls nicht, das es ohne Unfall gewesen ist. Sondern im Kontext: Zum Zeitpunkt des Kauf war das Auto ohne Unfallschaden.

Je nachdem, wie man es sieht: Ein Austausch der Seitenwand aka Kotflügel könnte auch als Bagatelle angesehen werden, je nach Wert und Alter des Fahrzeugs.

So könnte man sämtliche E30 als Unfallwagen einstufen, weil Korrodierte Kotflügel, Frontbleche und Hauben ausgewechselt worden sind, im Laufe des bis zu 30 jährigem Lebens.

 

Anders wiederum: ein eingedrückter Radlauf hinten, mit Smart-Repair gerichtet...Ein Unfallwagen?

 

Wie dem auch sei: Der Verkäufer war mit dem eingetragenen Halter identisch? Dann wäre es “arglistig“

Im Zweifel “geflunkert“ aber beweise das mal...

 

Anbei: Nicht unerheblich ist der Zeitraum, zwischen Kauf/Übergabe und der Geltendmachung des Schadens.

Zumal Du erst einmal in Vorleistung gehen musst, um eine Schadenfeststellung machen zu lassen. Dessen Kosten wie Gutachten und RA müssen dann zurückgefordert werden....


Bearbeitet: von Scheineiliger
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Genau dafür habe ich eine RS nur für alles was mit Autos zu tun hat.

Also Kauf/Verkauf Verkehr für alle Fzge in der Familie. 7 Jahresbeiträge habe ich in einem Fall - (falsche Angabe des Verkäufers: Dach lässt sich nicht schließen wg Spanngurten) erstritten. :freak:

Ich denke auch, unfallfrei beinhaltet keine Bagatellschäden.

Insofern müsste Gutachter/Werkstatt einen richtigen Unfallschaden bescheinigen.

Hoffentlich kommst du unbeschadet aus der Nummer raus.

 

Gruß

Hermann

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Jungs,

jetzt macht Dich nicht nass.

Wenn ich bock drauf habe, dann trete ich bei meinem Auto alle Blechteile per Fuss rein. Lasse es neu lackieren, dann ist es KEIN Unfallschaden sondern ein Schaden der durch Vandalismus entstanden ist.

Was sagt jetzt der Richter????

Fertig Ende aus..

 

Ist doch scheissegal, wenn der "Schaden" beim Kauf aufgefallen wären, dann hätte man darüber gesprochen. Aber so wars doch ok.

 

Autoland Deutschland.  

 

Wie ich schon in einem andere Thread sagte: Warst schon bei der Darmkrebsvorsorgeuntersuchung. Halte ich für wichtiger

Gruss Christian

Gesendet von meinem 486DX2-50 mit 4MB Ram und 210MB Festplatte gekauft bei Escom für 2800.- Mark

 

Ich frage mich wirklich, wie es dazu kommt, dass westliche Länder planwirtschaftliche Mechanismen bei der Ausrichtung künftiger Mobilität (in diesem Falle e-Mobilität) für sinnvoller erachten, als ein marktwirtschaftlich und ökologisch gesamtheitliches Konzept.

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Habe mit dem Verkäufer Telefoniert. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet die bereits entstandenen Kosten.

 

@FeuerFritz schonmal was von Schadenvertiefung gehört?

 

Otto Normal tritt nicht seine Türen ein und Lackiert danach. Es geht darum das ich weder darauf hingewiesen wurde noch eine Rechnung existiert für die Fachmännische Reparatur.

 

Das fließt aber bei einem Schaden an gleicher Stelle mit ein...dann geht man eben auchmal mit 0Euro aus die Sache und bleibt drauf sitzen Unverschuldet

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Eine Abgrenzung zwischen Bagatellschaden und Unfallfreiheit ist oft schwierig und ich habe bei allen Autos, die ich verkauft habe, auch einfache Nachlackierungen wegen Kratzern mit Rechnung dokumentiert. Das Gleiche verlange ich explizit beim Kauf eines normalen  Gebrauchtwagens.

Kein seriöser Verkäufer hat Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung in solchen Dingen und geht daher eine Lösung wie oben beschrieben an.


Bearbeitet: von KMME30

Du weißt das die Welt zur Hölle geht, wenn sie Instruktionen auf eine Tüte mit Zahnstochern drucken..................Nach Douglas Adams RIP

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Habe mit dem Verkäufer Telefoniert. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet die bereits entstandenen Kosten.

 

Wenn das so ist und das ganze ohne stundenlange Streitereien und Drohungen vor sich gegangen ist kann man davon ausgehen, dass das Auto wirklich einen nicht allzu kleinen Unfall hatte und der VK während des Telefonats deutlich kleiner geworden ist weil sein "Betrug" aufgeflogen ist.

 

Wenn dem nämlich nicht so wäre, hätte er sich mit gutem Gewissen gewehrt und Beweise von Dir verlangt.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Habe mit dem Verkäufer Telefoniert. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet die bereits entstandenen Kosten.

Na, also. Geht doch :daumen:

 

Glückwunsch :-UU

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bei Gebrauchtwagen müsstest du eine Gewährleistung erhalten. Die Frist beträgt 1 Jahr. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe des Autos muss der Verkäufer beweisen, dass kein Schaden bestanden hat. Nach 6 Monaten muss du den Schaden beweisen können...

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Privat kann das alles ausschließen.

Trotzdem kann man bei “arglistig“ verschwiegenen Mängeln eine Rücktrittsmöglichkeit bestehen.

Das schnelle Einkenken des Vorbesitzers würde ich allerdings nicht als Schuldeingeständnis werten.

Denn die Vermeidung des ganzen Theaters kann nur im Sinne beider Seiten sein.

 

Drum prüfe wer sich bindet...

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Der Verkäufer hat den Wagen ohne langes hin und her wieder abgeholt letztes Wochenende.

Seine Aussage: ich glaube mich zu erinnern dir aber gesagt zu haben das er Nachlackiert ist habe ich natürlich nicht gelten lassen.

 

Der 300c ist mittlerweile wieder bei Ebay Kleinanzeigen drin für 4900€

 

Der Unfall wird wieder nicht erwähnt...das macht er dann wahrscheinlich "wieder vor Ort bei einer Besichtigung"

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