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Standgeräusch / Fahrgeräusch 535i / 735i


Klaus335iT
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Ich habe mir vor einigen Wochen einen schönen E30 2-Türer (Ex.320i, EZ 02/87) mit M30 Umbau zugelegt.

 

Bei dem Wagen ist der M30 in Verbindung mit der Abgasanlage Herst.: BMW E34 eingetragen.

Da der alte BMW-Kat die AU nicht geschafft hat, habe ich die Abgasanlage u.a. mit HJS-Tuningkats erneuert.

Die Abgasanlage ist jetzt aber deutlich lauter geworden.

 

1. Bei meinem Touring mit M30 (Ex.318i, Ez.12.91) sind unter U1: Standgeräusch = 88, U3: Fahrgeräusch = 77 im Fahrzeugschein eingetragen, soweit alles ok.

 

2. Beim Neuen sind unter U1 = 88, U3 = 75 eingetragen.

Die Werte sind wie vom Ex-320i. (siehe Foto alter Fahrzeugbrief)

 

3. Im Fahrzeugschein von einem 735i (Ex-Schlachtfahrzeug) steht unter U1 = 93, U3 = 75 (siehe Foto)

Hier ist zu meiner Verwunderung unter U1 = 93 ja ein höheres Standgeräusch eingetragen.

 

Ich finde den Sound persönlich schon ok, habe aber  keine Lust dauern von der Rennleitung angehalten zu werden.

Mit einer dB-App, ich weiß das ist ungenau, habe ich im Leerlauf so um die 80 dB +/- gemessen. Auf der Autobahn ist es deutlich lauter.

Ich werde noch eine Geräuschmessung durchführen lassen und ggf. einen Mittelschalldämpfer einbringen.

 

 

Nun meine Fragen:

 

1. Hat einer von Euch eine Kopie eines alten Fahrzeugbriefs und/oder eines Fahrzeugschein von einem E34 535i, Kat, 155KW,  damit ich sehen kann welche Werte für Standgeräusche/Fahrgeräusche dort eingetragen sind.

 

2. Werden die Geräuschwerte bei einem Motorumbau grundsätzlich vom Ex-Fahrzeug übernommen oder können/sollten diese vom Spenderfahrzeug übernommen werden?

 

3. Wie hoch dürfen die Geräuschwerte eigentlich sein und wie stark (in Prozent) dürfen die Werte von den eingetragenen abweichen?

 

Und gerne sonstige Tipps, danke ;-)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Solltest du nicht eher Fragen / bist du im allgemeinen Sicher, wie die Messwerte zu messen sind?

Ich z.B. weiß es nicht und stellt sich die Frage, wenn eine Messung im Stand im Leerlauf gemessen wird, wie kann der erlaubte Wert im Stand höher sein, als während der Fahrt?

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Solltest du nicht eher Fragen / bist du im allgemeinen Sicher, wie die Messwerte zu messen sind?

Ich z.B. weiß es nicht und stellt sich die Frage, wenn eine Messung im Stand im Leerlauf gemessen wird, wie kann der erlaubte Wert im Stand höher sein, als während der Fahrt?

Wie die Geräuschemessungen durchgeführt werden, kann man weitestgehend per Gockel erfahren.

Warum das Standgeräusch höher ist als das Fahrgeräusch kann ich nicht beantworten, steht aber bei allen Fahrzeugen so im Fahrzeugschein.

Mich würden aber trotzdem die Werte vom einem 535i interessieren und ob diese dann auch für so einen Umbau übernommen werden können.


Bearbeitet: von Klaus335iT
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Hab ich aus dem Netz kopiert, keine Garantie.

 

Standgeräusch:

Mikro in Höhe Auspuffmündung, Abstand 0,5 m, Winkel 45° zur Fahrzeugachse. Bei Fahrzeugen mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei 3/4, wenn darüber bei halber Nenndrehzahl.

Fahrgeräusch:

20m Meßstrecke; in der Mitte ein Mikro rechtwinklig im Abstand von 7,5 m und 1,2 m Höhe. Fahrzeug muss am Anfang der Meßstrecke je nach Getriebe in einem bestimmten Gang voll beschleunigen und fährt mit max. 50 km/h durch die Meßstrecke.

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Ein weiterer E30 stand eigentlich nicht bei mir auf dem Zettel, der Wagen machte aber laut Beschreibung einen sehr guten Eindruck.

Bin hingefahren, angeschaut, probegefahren und spontan gekauft.

Ein paar Sachen mussten noch gemacht werden. :daumen:

Jetzt muss ich nur noch die Abgasanlage leiser bekommen. :rauchen:


Bearbeitet: von Klaus335iT
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Fahrgeräusch:

20m Meßstrecke; in der Mitte ein Mikro rechtwinklig im Abstand von 7,5 m und 1,2 m Höhe. Fahrzeug muss am Anfang der Meßstrecke je nach Getriebe in einem bestimmten Gang voll beschleunigen und fährt mit max. 50 km/h durch die Meßstrecke.

 

 

Nicht ganz, es wird mit 50 auf die Messstrecke zugefahren und auf diesen 20m Vollgas gegeben, es wird also mindestens 50 gefahren nicht maximal, ansonsten alles korrekt, wobei dazu erwähnt werden sollte das die Messstrecke vom TÜV abgenommen sein muss, da muss der Asphalt und die Umgebung gewisse Kriterien erfüllen, zwecks Abrollgeräusch und Schallreflektion. Es wird dann auch von beiden Seiten gemessen, bzw. in beide Richtungen gefahren da das Fahrgeräusch nicht auf beiden Seiten vom Auto gleich laut ist.


Bearbeitet: von Sebastian_H
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Nicht ganz, es wird mit 50 auf die Messstrecke zugefahren und auf diesen 20m Vollgas gegeben, es wird also mindestens 50 gefahren nicht maximal, ansonsten alles korrekt, wobei dazu erwähnt werden sollte das die Messstrecke vom TÜV abgenommen sein muss, da muss der Asphalt und die Umgebung gewisse Kriterien erfüllen, zwecks Abrollgeräusch und Schallreflektion. Es wird dann auch von beiden Seiten gemessen, bzw. in beide Richtungen gefahren da das Fahrgeräusch nicht auf beiden Seiten vom Auto gleich laut ist.

 

...und soweit ich weiß (ohne Gewähr) beim passieren der Linie der Mikrofone muss das Auto Vollgas und 50 km/h haben. (Im 2ten Gang, bei starken, sportlichen Autos höher => Lex Ferrari)

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Die 50 km/h müssen beim Anfang des 20m langen Messbereichs gefahren werden, und es muss mit konstant 50km/h darauf zu gefahren werden und nur innerhalb der 20m voll beschleunigt werden, also danach gleich wieder vom gas. Durfte selbst schon beim erstellen eines solchen Gutachtens beiwohnen, da auch das Abrollgeräusch mit rein spielt wird da sogar die Radgröße, Hersteller, Typ und Profiltiefe mit aufgenommen.

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Bin bei einem ortsansässigen Tuner gewesen:

Im Leerlauf 80 dB +/-, langsam bis 4000 U/mim hochdrehen lassen ca, 95 dB +/-.

Also etwas zu laut

 

 

Kann mir einer von Euch zu meinen Fragen im 1. Post was sagen?

Besonders die Geräuschwerte vom 535i würden mich interessieren.

 

1. Hat einer von Euch eine Kopie eines alten Fahrzeugbriefs und/oder eines Fahrzeugschein von einem E34 535i, Kat, 155KW,  damit ich sehen kann welche Werte für Standgeräusche/Fahrgeräusche dort eingetragen sind.

 

2. Werden die Geräuschwerte bei einem Motorumbau grundsätzlich vom Ex-Fahrzeug übernommen oder können/sollten diese vom Spenderfahrzeug übernommen werden?

 

3. Wie hoch dürfen die Geräuschwerte eigentlich sein und wie stark (in Prozent) dürfen die Werte von den eingetragenen abweichen?

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