Zum Inhalt springen

Scheinwerfer verschiedener Marken?


holiczek
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

der TÜV hat mir befohlen, das beschlagene Fernlicht auf der Fahrerseite auszutauschen.

 

Gebraucht könnte ich einen Hella-Scheinwerfer bekommen.

 

Allerdings wäre dann der rechte Scheinwerfer ein Bosch-Scheinwerfer.

 

Wäre das zulässig? 

Oder müssen rechter und linker Scheinwerfer von derselben Marke sein?

 

vg

holiczek

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Versuche doch erst mal ganz easy, den beschlagenen FSW mit Silikonspray zu "behandeln"... ;-)


Bearbeitet: von Kai

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den TÜV dürfte das theoretisch nicht kümmern wenn verschiedene Hersteller der Scheinwerfer verwendet werden. Die Prüfzeichen beziehen sich doch darauf, dass sie für das Fahrzeug geeignet sind und eine entsprechen Lichtverteilung bieten.

 

Bei der letzten HU mit meinem Saab hatte der Prüfer festgestellt, das einer der NSW hinüber war. Ersatz kam von "Depo" (woher sonst?) und damit waren zwei unterschiedliche eingebaut, was nicht interessierte. Der andere war ja noch "original". Die richtige Einstellung würde überprüft und das vorhandensein des Prüfzeichens auf dem Glas. Nachprüfung bestanden...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

Hallo Leute,

 

der TÜV hat mir befohlen, das beschlagene Fernlicht auf der Fahrerseite auszutauschen.

 

Gebraucht könnte ich einen Hella-Scheinwerfer bekommen.

 

Allerdings wäre dann der rechte Scheinwerfer ein Bosch-Scheinwerfer.

 

Wäre das zulässig? 

Oder müssen rechter und linker Scheinwerfer von derselben Marke sein?

 

vg

holiczek

Meines Wissens nach dürfte das keinen Unterschied machen, ob die Scheinwerfer von unterschiedlichen Marken sind. Ansonsten müsste man ja auch immer beide Scheinwerfer wechseln, falls einer kaputt ist, da es ja so gesehen nicht mehr zwei identische sind. 

Solange der Scheinwerfer genau so gut funktioniert, wie der andere, dürfte es keine Probleme geben :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...