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Abstandsmessung per Augenmaß erlaubt?


tommy11
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Ein Kumpel erzählte mir gerade, dass er gestern von der Polizei angehalten wurde, weil sein Abstand zum vorausfahrenden Auto angeblich nicht groß genug war. Das Lustige daran ist, dass der Polizist das wohl mit seinem bloßem Auge festgestellt hat ohne Messgerät o.Ä.!

Ich dachte ich falle vom Glauben ab, sowas ist doch in keinster Weise rechtskräftig, oder etwa doch? Kennt ihr ähnliche Fälle?

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Sowas habe ich tatsächlich noch nie gehört, also habe ich grad mal gegoogelt. Folgendes steht dazu im Internet : "Grundsätzlich haben Polizisten auch die Möglichkeit, den Sicherheitsabstand ohne technische Hilfsmittel, sondern einfach per Augenmaß zu bestimmen. Diese Art der Abstandsmessung ohne Sensor, Kameras & Co. ist jedoch äußerst ungenau, weshalb sie nur sehr selten durchgeführt wird." https://bussgeldcheck.bild.de/c/abstandsmessung/ )

Ich denke eine Messung per Augenmaß ist auf jeden Fall am ehesten anfechtbar, falls dein Freund das in Erwägung ziehen sollte.

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Falls die ein Foto haben wo man auch eine Mittellinie erkennt, hat er unter Umständen schlechte Karten. Die weißen Linien und die Zwischenräume sind genormt und daraus lässt sich dann der Abstand errechnen.

 

Marco

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Was ist denn überhaupt passiert? Bekommt er ein Bußgeld oder wurde er nur von den Polizisten darauf angesprochen, doch bitte zukünftig anders zu fahren. Für letzteres braucht die Polizei keine Beweismittel und das kommt auch noch manchmal, wenn auch selten, vor. Da wir aber die Verkehrspolizei fast nur noch als Knöllchenverteiler erleben, glaubt man es kaum, dass es auch nur für eine mündliche Ermahnung gewesen sein könnte, weswegen man angehalten wurde … 

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Oder war es in Österreich?

 

Da ist es nämlich durchaus immer noch absolut rechtens, sogar Geschwindigkeitsübertretungen aus der Erfahrung heraus "mit geschultem Auge" festgestellt werden dürfen: Klick

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Oder war es in Österreich?

 

Da ist es nämlich durchaus immer noch absolut rechtens, sogar Geschwindigkeitsübertretungen aus der Erfahrung heraus "mit geschultem Auge" festgestellt werden dürfen: Klick

 

Stimmt!

Hab die Erfahrung selbst auch schon machen dürfen......."Anonymverfügung" nennt sich dann der Strafbescheid :freak:

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