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H-Zulassung mit M50


RoadrunnerM5t
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So es ist möglich einen M50B25 oder sogar einen M2B28 Umbau in die H-Zulassung zu bekommen.Nach langem Gespräch und Vorführung eines e30 mit diesem Umbau in einem 88er Modell  mit originaler e30 325i Bremse haben wir diese Abnahme letzte Woche gemacht. Fahrwerksfedern die im 10Jahresrahmen verbaut worden sind gehen,Fahrwerke nach Zulassung ABE/Gutachten nach 1989(zb 1995) gehen nicht. Gleiches gilt für Bremse,Original 318is/325i geht,alles andere mit Adapter und anderes Modell geht nicht. Abgasanlage,passend zum Motor,Kat vom Spender,,Endtopf mit Abnahme ABE/Gutachten 1989 bis 1999 geht. Zubehör mit ABE/Gutachten 1989-1999 geht,alles ausserhab dieser 10Jahre geht nicht. Beim M30B35 geht es wenn das schon vorher eingetragen war,oder mit Alpina B6 Bremse. Thema Bremse ist alles was jetzt so angeboten wird raus. Ich bin gerade dabei das ganze mit M60 abzusprechen,wo wohl gerade die Bremsen auch nachweislich vom Alpina B6/B6s sein müssen,evtl bekomme ich das mit der Hydraulischen,vom e28/e32 hin,dann aber mit e30 M3 Achsen.RR


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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So es ist möglich einen M50B25 oder sogar einen M2B28 Umbau in die H-Zulassung zu bekommen.Nach langem Gespräch und Vorführung eines e30 mit diesem Umbau in einem 88er Modell  mit originaler e30 325i Bremse haben wir diese Abnahme letzte Woche gemacht. Fahrwerksfedern die im 10Jahresrahmen verbaut worden sind gehen,Fahrwerke nach Zulassung ABE/Gutachten1989 gehen nicht. Gleiches gilt für Bremse,Original 318is/325i geht,alles andere mit Adapter und anderes Modell geht nicht. Abgasanlage,passend zum Motor,Kat vom Spender,,Endtopf mit Abnahme ABE/Gutachten 1989 geht. Zubehör mit ABE/Gutachten 1989 geht,alles ausserhab dieser 10Jahre geht nicht. Beim M30B35 geht es wenn das schon vorher eingetragen war,oder mit Alpina B6 Bremse. Thema Bremse ist alles was jetzt so angeboten wird raus. Ich bin gerade dabei das ganze mit M60 abzusprechen,wo wohl gerade die Bremsen auch nachweislich vom Alpina B6/B6s sein müssen,evtl bekomme ich das mit der Hydraulischen,vom e28/e32 hin,dann aber mit e30 M3 Achsen.

 

 

Moin Matthias,

 

meinst du bei den von mir rot gekennzeichneten Angaben nicht vielleicht eher 1999 ?

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Nein das Gutachten/ABE muss entweder von 1989 oder bis 1999 sein.Das Herstellungsdatum oder Einbau egal,Problem ist zB Fahrwerk wo die ausgestellte ABE oder das Gutachten später sind. H&R Federn(Blau) haben zB. Gutachten der Abnahme 1989 auch wenn sie Nagelneu sind.Leute die sich eine fette Anlage eingebaut haben,können das Radio gleich ausbauen,und ein BMW Radio oder was altes einbauen.


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

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So es ist möglich einen M50B25 oder sogar einen M2B28 Umbau in die H-Zulassung zu bekommen.Nach langem Gespräch und Vorführung eines e30 mit diesem Umbau in einem 88er Modell  mit originaler e30 325i Bremse haben wir diese Abnahme letzte Woche gemacht. Fahrwerksfedern die im 10Jahresrahmen verbaut worden sind gehen,Fahrwerke nach Zulassung ABE/Gutachten1989 gehen nicht. Gleiches gilt für Bremse,Original 318is/325i geht,alles andere mit Adapter und anderes Modell geht nicht. Abgasanlage,passend zum Motor,Kat vom Spender,,Endtopf mit Abnahme ABE/Gutachten 1989 geht. Zubehör mit ABE/Gutachten 1989 geht,alles ausserhab dieser 10Jahre geht nicht. Beim M30B35 geht es wenn das schon vorher eingetragen war,oder mit Alpina B6 Bremse. Thema Bremse ist alles was jetzt so angeboten wird raus. Ich bin gerade dabei das ganze mit M60 abzusprechen,wo wohl gerade die Bremsen auch nachweislich vom Alpina B6/B6s sein müssen,evtl bekomme ich das mit der Hydraulischen,vom e28/e32 hin,dann aber mit e30 M3 Achsen.

 

Meinst du das ernst oder willst du die Leute hier verarschen? 8-/

Wenn das dein Prüfer wirklich als Weisheit letzter Schluß beim Thema H sieht, würde ich mir schleunigst einen anderen Prüfer suchen. :meinung:

Bei sowas heißt es den eigenen Prüfer dazu befragen und sich nicht nach den Norderstädter Weißheiten zu richten. :gähn:

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Was du Platzhirsch über mich denkst,ist mir egal,du kennst mich nicht und ich dich nicht,,nur im Gegensatz zu Dir kommentiere ich nicht alles,und Jeden um ein,,GEFÄLLT MIR,, zu bekommen. Dieses Gespräch wurde geführt und ich werde im Februar einen 1989 ex 320i Touring mit M50B25 genauso mit H-Zulassung machen. Und ich werde jedem der Hilfe zu diesem Thema braucht,unterstützen.RR


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

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Das geht hier nicht darum was ich über dich denke sondern darum das dem nicht ganz so richtig ist was DEIN Prüfer von sich gibt bzw. du hier schreibst.

Aber danke für das Kompliment! :tätschel:

 

Ach ja,

das ich dich für'n Schaumschläger halte, ist ja nichts neues. :gähn:


Bearbeitet: von RS-Tuner

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Ich habe das erst mit meinem eta durch,da wurden genau aus diesem Grund das H zu erst verweigert,nachdem das ganze geklärt war,wurden die Federn mit Gutachten von 1989 eingetragen. Wegen der Rechnung vom umbau der Federn in 2016 wurde es zu erst verweigert. H-Zulassung ist eine Geschichte für sich,der eine macht es der andere nicht.

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 H-Zulassung ist eine Geschichte für sich,der eine macht es der andere nicht.

 

Eben.

Und genau deswegen sollte man nicht schreiben "es geht nur so und nicht anders"! ;-)

Es geht eben auch anders. Ich kenne Prüfer die sagen "alles was 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre, ist H-konform!.Somit also auch M50 und sogar auch M60. Ebenso andere Bremsen ohne Bezug zu Alpina oder sonst wem.

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Wär mir neu, dass beim M30 eine größere Bremse gefordert wäre.

Baureihenfremder Motor ja, Bremse aus dem gleichen Spender ohne Adapter geht nicht, wenn man jetzt mal vom M50 ausgeht?

Ergibt auch keinen Sinn.

Anlage nicht H-konform?

Nun is aber gut.


Bearbeitet: von touringDani
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Bei der Bremse kannst du kaum was nachweisen,es gibt keine nachweislichen Bremsprüfungen(Reaktion des Fahrzeugs bei Gewaltbremsung),ausser einer Materialprüfung. Es wurde  oft später eingebaut,ist es vor der H-Zulassung eingetragen worden,kommt es auf die Kulanz des Prüfers an. Baust du wegen des Motor eine Bremse mit Adapter ein,ist da nix zu machen,da geht das bis 204PS mit der grossen e30 Bremse.Ich werde das mal mit einer schon  eingetragenen Bremse und Motor versuchen,aber da steht ebend diese Geschichte des ORIGINALS.Dani HIER ist der M30B35 nicht ohne grössere Bremse eintragbar,M50 M52 bekomme ich ohne Proble durch,M30 nicht.Beim nächstenmal werde ich das klären ob mit Adapter gebaute Bremse klar geht,wenn sie schon eingetragen war,obwohl ich bisher hier null Chance hatte,die Eintragungen werden geprüft und dann genehmigt..Mein Hinweis bezog sich auf ein erst umgebautes Fahrzeug,nicht auf eines mit schon eingetragenen Umbauten..Ich helfe gerne bei diesem Thema weiter falls jemand noch plant H mit anderem Motor.RR


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

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