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Scheinwerfer Problem beim Tüv, kein E30...


e30 convertibel
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Hallo Leuts,

 

ich möchte euch um Rat fragen, wegen dem Quad meines Sohnes.

Der musste damit zu unserem TÜV Südwest, wo seit Sommer ein Jungtüver sein Unwesen treibt und ausgerechnet an den ist er geraten. Ich will nicht schlecht von Ihm reden, hatte ihn auch schon für meinen Jaguar Oldtimer, er ist eben jung mit all den Sachen die das mit sich bringt.

 

Nun hatte er Probleme, mit der Scheinwerfer Prüfung und dem Testgerät. Es war ihm wohl mit dem gerät nicht möglich die Hell/Dunkelgrenze auf der linken Seite zu erfassen (Das Quad hat einen zentralen Scheinwerfer). Der Scheinwerfer ist original, ohne Schäden am Glas oder reflektor, hat eine E4 Kennzeichnung + Prüfnummer, kurz gesagt entspricht absolut den Zulassungsvorraussetzungen.

Jedoch nicht nach Meinung des Jungtüvers. Er hat den erheblichen Mangel eingetragen 4.1.4a Ablendlicht links Hell-Dunkelgrenze / Lichtbild unzulässig.

 

Was nun tun? Ich muss Ihm ja auch ein bißchen Recht geben, denn eine klare Hell-Dunkelgrenze wie bei unseren E30 gibts einfach nicht. Es gibt eher einen Streubereich, der bei 10m Abstand zur Wand ungefähr einen halben Meter ausmacht. Ein neuer Scheinwerfer, so er denn überhaupt zu bekommen ist, wird daran aber nichts ändern, da hier der Fehler der Bauart/Riffelung der Streuscheibe bemängelt wird. Dieses darf den Tüv per se aber nur dann interessieren, wenn sie von der Musterzulassung des Fahrzeugs abweicht, aber es ist original. Was würdet Ihr tun?

 

(Ich hatte selbst ebenfalls bei meinem Jaguar Oldtimer auch mal einen ähnlichen "geringen Mangel" bekommen, der hieß glaube ich Hell-Dunkelgrenze nicht feststellbar. Damals habe ich das wegdiskutiert, da der nagelneue Scheinwerfer (Reproteil aus USA) alle benötigten Prüfnummern aufwies und ich auch keine anderen beschaffen konnte/kann)


Bearbeitet: von e30 convertibel

Mit jedem Tag des Lebens steigt zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können.

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Also ich bin jetzt kein "Jurist" oder sonstiger Kenner der Szene, aber meine Meinung wäre diese: Wenn das Gerät, so wie Du es hast, original ist - muss eine entsprechende Abnahme bereits existieren. Ausser das Ding ist nicht in/für Deutschland zugelassen. Dann müssten entsprechende Umbauten gemacht werden (z.B wie bei einem Reimport.... ).

 

Wenn alles Original und zulässig in D: Weg zum Generalimporteur (und/oder Hersteller) mit der Bitte um Hilfe.

Wenn nicht: Umbau bzw. Erkundigung, was zu machen ist, damit es reicht. 

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Habs mir gerade eben, ist ja inzwischen dunkel, selbst angesehen.

Ja und was sehe ich? die ganze Ausrichtung der Hell-Dunkelgrenze ist genau spiegelverkehrt.

Also wohl ein Scheinwerfer für Linksverkehr?! (seit 2008 so in D vom Importeur zugelassen worden und entspr. oft beim Tüv gewesen) :wall:

Mit jedem Tag des Lebens steigt zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können.

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naja wenns keinem anderen vorher aufgefallen ist würde ich wieder dahin fahren wo er vorher die HU bekommen hat.

 

eventuell kann man die blende im scheini umschrauben?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Möglicherweise ist der SW so wie die beim E30 "universell" verwendbar.

 

Beim E30 kann ich auch innerhalb weniger Minuten und nach lösen von (AFAIR) 3 Schrauben den SW-Einsatz von rechts auf Linksverkehr umsetzen.

Is mir mal passiert nachdem ich den SW zum reinigen zerlegt hatte und man danach keinerlei Ränder der alten Schrauben mehr gesehen hat.

Hab ihn einfach falschrum auf die Zapfen gesetzt und erst beim testen des SW gemerkt, dass da was faul ist. :klatsch:

 

Ansonsten gilt: Auch wenn Bauartgenehmigungen etc. vorliegen - wenn das Teil diese nicht mehr erfüllt, erlischt sie.

Is wie bei nem Auspuff: Selbst wenn es ein Originalteil von BMW ist - wenn der innen zusammengefault ist, dass er zu laut ist, ist das ein mangel.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich hatte auch schon mal eine defekte H4 Glühlampe. Die war Fabrikneu aber defekt,

so das der Scheinwerfer keine Hell/Dunkel Grenze hinbekommen hatte.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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