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Blechschaden durch Unfall


Marcel. D
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War glaube ich nicht auf dich bezogen, sondern auf die Aussage der Versicherung von wegen "geistiges Eigentum". Was ist an "objektiven" Fotos eines fremden Autos schon geistiges Eigentum?

 

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk

 

Du hast Recht, wenn Du schreibst, da0 es nicht auf mich bezogen war. Ich habe dies "in den falschen Hals bekommen" und ich entschuldige mich auch dafür!

 

Trotzdem würde ich mich an Marcel Ds Stelle nicht einfach so anspeisen lassen.


Bearbeitet: von el-utz

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Was für ein Problem hast DU denn?

Entschuldigung akzeptiert.

Wie Nick schon sagt:

Überhaupt keins, bezieht sich nur auf das "geistige Eigentum".

Und auf die schönen Bilder mit denen manche Grotten zu Höchstpreisen angeboten werden.

Passt auch zu deinem Post vom 2.11. und zu den Angeboten von

http://www.oldenzaal-classics.nl/de/zu-verkaufen

 

Dann ist jetzt alles klar


Bearbeitet: von Old-Speedy

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Ich habe mir da leider einen Aufschwatzen lassen. KRUG heißt die Firma.

 

Ich kann jetzt nur Abwarten was das Gutachten weiter aussagt oder ob der Wagen neu begutachtet werden muss aufgrund des gewechselten Radlaufes.

 

Dieser war weder mir bekannt noch hat der Gutachter es gesehen.

 

Die Versicherung sagt ja es gebe einen Vor schaden. Der Verkäufer hat mir schriftlich auch bestätigt und im Kaufvertrag ist es auch festgehalten das der Wagen Unfallfrei ist.

 

Laut TÜV Bericht aus 2012 ist der Radlauf durchgerostet gewesen.

 

Sollte die Versicherung jetzt sagen wir zahlen nicht oder deutlich weniger werde ich das meiner Rechtsschutz geben und hoffen sie Übernehmen das. Oder kann ich einen Anwalt auch so beauftragen?

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Rost ist in deinem Falle wohl keine Wertminderung aber ein Unfallschaden wäre es schon. Wurde der Radlauf fachmännisch Instand gesetzt dient das ja zum Werterhalt. Ist das die einzige Stelle gewesen und du kannst das so mit deinen Unterlagen belegen dürfte da für mein Verständnis nichts gekürzt werden.

Ich denke mal so wie sich das entwickelt wird das wohl eine Sache für den Anwalt.

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Sollte die Versicherung jetzt sagen wir zahlen nicht oder deutlich weniger werde ich das meiner Rechtsschutz geben und hoffen sie Übernehmen das. Oder kann ich einen Anwalt auch so beauftragen?

 

Gib das deiner Rechtschutzversicherung. Die übernehmen das und  Du kannst einen Anwalt damit beauftragen. Der erledigt dann den Rest.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Gib das deiner Rechtschutzversicherung. Die übernehmen das und  Du kannst einen Anwalt damit beauftragen. Der erledigt dann den Rest.

Soweit ich weiß habe ich damals die Angelegenheit dem RA gegeben und der hat dann die Deckungsanfrage bei dem Rechtsschutz beantragt.

Aber das könnte je nach Rs unterschiedlich gehandhabt werden.

Jedenfalls bist du auf der sicheren Seite erst beantragen, dann zum RA

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Wieso sollte er seine Rechtschutzversicherung bemühen, und da wahrscheinlich noch ne Selbstbeteiligung zahlen. Einfach zum Anwalt des geringsten Misstrauen gehen und die Rechnung geht an die Versicherung des Unfallverursachers, wurde hier doch oft genug erwähnt dass die einem den Anwalt zahlen müssen.

 

Gruß Sebb


Bearbeitet: von Sebastian_H
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Meine Erfahrung mit Gutachtern ist bis jetzt eigentlich immer die gewesen, dass sie grundsätzlich bei Fahrzeugwert und Schadensbemessung sehr hoch ansetzen. Nur so als Richtwert, mein 318er mit repariertem unfallschaden (kein Spaltmaß stimmt), schalter Umbau (ohne tüv), sowie diversen Basteleien, Beulen und Kratzern wurde mit 2700€ bewertet, obwohl ich ihn nur für 2400€ vor Unfall und Getriebeschaden gekauft hatte.

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Meine Erfahrung mit Gutachtern ist bis jetzt eigentlich immer die gewesen, dass sie grundsätzlich bei Fahrzeugwert und Schadensbemessung sehr hoch ansetzen. Nur so als Richtwert, mein 318er mit repariertem unfallschaden (kein Spaltmaß stimmt), schalter Umbau (ohne tüv), sowie diversen Basteleien, Beulen und Kratzern wurde mit 2700€ bewertet, obwohl ich ihn nur für 2400€ vor Unfall und Getriebeschaden gekauft hatte.

Das ist Richtig, der "FREIE" Gutachter wird auch nach Schadenshöhe bezahlt. Er hat sich aber einen von

der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen und der Gutachter begutachtet nunmal für seinen

Auftraggeber und das ist in diesem Falle die gegenerische Versicherung. Und da Sie den Gutachter

beauftrgat hat, muss dieser die Bilder nicht an den geschädigten herausrücken.

Ich Glaube der Themenersteller darf sich jetzt auf Seine Kosten einen eigenen SV beauftragen und dann

das ganze vor Gericht austragen.

Einfach mal von Unterwegs den Gockel bemüht mit Stichpunkten wie "rechte haftpflicht geschädigter" in

beliebiger Reihenfolge hätte das Ganze sofort geklärt und vermutlich ein bis zwei Tausender gebracht.

 

Die Restwertbörse ist ja lustig. Mein letzter Haftpflichtschaden war bei einem Restwert von 30€ (kein e30),

der Gutachter war aber auch von mir beauftragt.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Wieso sollte er seine Rechtschutzversicherung bemühen, und da wahrscheinlich noch ne Selbstbeteiligung zahlen.

 

 

 

ganz vorsichtig, Schritt für Schritt, wie in einem Minenfeld.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Das ganze landet nun vor Gericht wahrscheinlich...

 

Habe heute nochmal die Versicherung angerufen ob ich mit dem Gutachten bis Morgen Rechnen kann.

 

So dann ging es los. Ich habe gelogen bei den Vor Schäden. Das wäre Grotesk zu sagen der Wagen hat keine Vor Schäden. Darauf habe ich gesagt der hatte keinen Unfall bei mir vorher und Unfallfrei gekauft

 

Nein Objektiv betrachtet muss da jemand mehr als einmal rein gefahren sein.

 

Dann kam aber der Oberknaller!!!

 

Wie kann es sein das ich ein Fahrzeug für 1500€ kaufe und der Marktwert des Wagens 3 x so Hoch ist?! Da hab ich gefragt ob er noch alle Latten am Zaun hat?! Was kann ich dafür wenn mir jemand nen Fahrzeug für Summe X Verkauft und der Marktwert viel höher ist.

 

Naja dann ging eins ins andere. Ich kann nicht mit einer schnellen Regulierung rechnen und soll sie nicht unter Druck setzen bla bla bla

 

Ich auf 180 hab dann aufgelegt und nen Gutachter aus der Stadt angerufen. Er hat nen Anwalt an der Hand und der mich widerrum Angerufen.

 

Nun geht das ganze über den Anwalt und ein neues Gutachten muss her

 

So was Krankes! Machen mir nen Vorwurf das ich das Auto günstig gekauft habe. Könnte wohl gefälscht sein der Vertrag oder was? Nur bekloppte noch in Deutschland mittlerweile!

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Was ich jetzt nicht verstehe, du hast hier gefragt wie du dich verhalten sollst und machst doch genau das Gegenteil zu dem was hier viele Schreiben und Raten und nun wunderst du dich das es so läuft?!

Die Versicherung wird jetzt alles aufbieten und durchziehen nur um dich als Betrüger dastehen zu lassen. Sei froh wenn Sie dir nicht noch unterstellen du hättest bei dem Unfall noch "nachgeholfen".

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Das ganze landet nun vor Gericht wahrscheinlich...

 

Habe heute nochmal die Versicherung angerufen ob ich mit dem Gutachten bis Morgen Rechnen kann.

 

So dann ging es los. Ich habe gelogen bei den Vor Schäden. Das wäre Grotesk zu sagen der Wagen hat keine Vor Schäden. Darauf habe ich gesagt der hatte keinen Unfall bei mir vorher und Unfallfrei gekauft

 

Nein Objektiv betrachtet muss da jemand mehr als einmal rein gefahren sein.

 

Dann kam aber der Oberknaller!!!

 

Wie kann es sein das ich ein Fahrzeug für 1500€ kaufe und der Marktwert des Wagens 3 x so Hoch ist?! Da hab ich gefragt ob er noch alle Latten am Zaun hat?! Was kann ich dafür wenn mir jemand nen Fahrzeug für Summe X Verkauft und der Marktwert viel höher ist.

 

Naja dann ging eins ins andere. Ich kann nicht mit einer schnellen Regulierung rechnen und soll sie nicht unter Druck setzen bla bla bla

 

Ich auf 180 hab dann aufgelegt und nen Gutachter aus der Stadt angerufen. Er hat nen Anwalt an der Hand und der mich widerrum Angerufen.

 

Nun geht das ganze über den Anwalt und ein neues Gutachten muss her

 

So was Krankes! Machen mir nen Vorwurf das ich das Auto günstig gekauft habe. Könnte wohl gefälscht sein der Vertrag oder was? Nur bekloppte noch in Deutschland mittlerweile!

 

Das Telefonat war wohl ein Eigentor! :klatsch:

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Ja es nicht den Idealweg gelaufen aber nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen. In Zukunft werde ich alles hinterfragen und niemanden mehr Vertrauen.

 

Kann doch niemand ahnen das sich ne Versicherung so Krumm stellt wegen sowas. Ich habe noch nie sowas gehabt und betreibe ja sowas auch nicht professionell :-D

 

Jetzt muss ich eben den Knüppeligen Weg gehen um zu meinem Recht zu kommen.

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Auf gar keinen Fall die gegnerische Versicherung das Fahrzeug begutachten lassen, egal was die dir erzählen. Dein Eigentum und du bestimmst den Gutachter. Die andere Versicherung muss deine Kosten übernehmen.

Und such dir schonmal einen Anwalt. Du wirst es sonst schwer haben mit so einem alten Auto dein Geld zu bekommen. Auch steht dir ein Nutzungsausfall während der Reparatur zu.

 

Hallo,

die erste Antwort vor ziemlich genau 4 Wochen.

 

Wie beratungsresistenten muss man denn sein ...? 

 

 

Kann doch niemand ahnen das sich ne Versicherung so Krumm stellt wegen sowas.

 

 

 

Wurde auch schon sehr früh angesprochen, dass Versicherungen nicht Dein Freund sind

 

 

Gruß

Jan


Bearbeitet: von Janosch1
 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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Jaja, die wollen natürlich nur unser Bestes: Die Kohle! :eek:

 

Vor solchen Sprüchen kannst Du dich wahrscheinlich jetzt nicht mehr retten :-(

Aber nehme es sportlich und als Warnung und überlege genau den nächsten Schritt! Und keine unüberlegten Schritte "aus dem Bauch heraus"!

 

Wird schon noch gutgehen :daumen:

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Heute hat die Admiral das Deckblatt des Gutachtens gesendet. Den Rest halten sie bis zur kompletten Klärung zurück.

 

Wiederbeschaffungswert 4400€

 

Reparaturkosten inkl. MWST sind 4800€ für Seitenwand komplett, Tür und Lackierung

 

Restwert 1599€

 

Montag geht es zum Anwalt bzw. er meldet sich Montag Nachmittag bei mir.

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  • 2 Wochen später...

Der Anwalt sollte wissen, dass bei fachgerechter Reparatur die Kosten den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen dürfen.

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Der Anwalt sollte wissen, dass bei fachgerechter Reparatur die Kosten den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen dürfen.

Da spielen noch ein paar andere Faktoren mit eine Rolle, z.B. das man das Fahrzeug nach der Reparatur noch eine

Weile behalten muss, aber auch die 130%-Regelung wurde schon angesprochen  :freak: 

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Ouch und das so kurz vorm Winterschlaf. Scheint ja ein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein der Parkrempler... Sachen gibts :freak: Das mit Telefonat war nicht gerade die beste Idee, jetzt musst damit rechnen das du im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen bleibst... 

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Habe für den Fall des Falles, habe ich heute eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. €60.- € /Jahr. 

Wenn ich das lese wird mir ganz Grausig. Könnte auch mir sowas passieren und die Versicherung möchte mich mit ein paar Euros abspeisen. 

 

Bin nur ein Arbeiter der seine €uros hart verdienen muss. 

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