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Blechschaden durch Unfall


Marcel. D
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So ich habe jetzt die Akten gewälzt. 2012 war der Innenradlauf durchgerostet laut Tüvbericht. Dieser Schaden wurde behoben indem ein Blech eingeschweißt wurde mit Roter Farbe.

 

So nun werde ich den ganzen Scheiss Kopieren und rüber senden.

 

Wenn an dem Wagen Reparaturen gemacht wurden bzw. Ersatzteile gekauft wurden. Bis wann können diese mit in das Gutachten einfließen? Also welches Jahr?

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Es kann auch noch auf Dich zukommen, dass die Versicherung des Verursachers ihren eigenen Gutachter schickt. Auch, wenn Dein eigener Gutachter (auf den Du ja bekanntlich ein Recht hast) das Fahrzeug schon begutachtet hat. Mit Pech sogar bis hin zur Gegenüberstellung (Nachstellung des Herganges). Auch hier: eigene Erfahrung.

 

Leider hat man als Geschädigter meistens Theater, selbst bei geklärter Schuldfrage.

 

Viel Erfolg!

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Es kann auch noch auf Dich zukommen, dass die Versicherung des Verursachers ihren eigenen Gutachter schickt. Auch, wenn Dein eigener Gutachter (auf den Du ja bekanntlich ein Recht hast) das Fahrzeug schon begutachtet hat. Mit Pech sogar bis hin zur Gegenüberstellung (Nachstellung des Herganges). Auch hier: eigene Erfahrung.

 

Leider hat man als Geschädigter meistens Theater, selbst bei geklärter Schuldfrage.

 

Viel Erfolg!

Und genau deshalb gibt man das Ganze einfach an einen, einem zustehenden, Rechtsbeistand ab. Die Versicherung hat idR. kein Recht ihren eigenen Gutachter zu schicken, der RA der dich vertritt kann alle deine Interessen sowie alles dir zustehende Durchsetzen ohne das du Arbeit damit hast. Du sitzt bei so was Juristen der Versicherung gegenüber, da brauche ich als (nicht Jurist) kein schlechtes Gewissen haben wenn ich das ganze an einen Rechtsbeistand abgebe.

Grüße Fabian

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Und genau deshalb gibt man das Ganze einfach an einen, einem zustehenden, Rechtsbeistand ab. Die Versicherung hat idR. kein Recht ihren eigenen Gutachter zu schicken, der RA der dich vertritt kann alle deine Interessen sowie alles dir zustehende Durchsetzen ohne das du Arbeit damit hast. Du sitzt bei so was Juristen der Versicherung gegenüber, da brauche ich als (nicht Jurist) kein schlechtes Gewissen haben wenn ich das ganze an einen Rechtsbeistand abgebe.

 

Und genau das haben wir gemacht: einen Anwalt hinzugezogen.

Es geht hier nicht darum, dass die gegnerische Versicherung die Schadenhöhe feststellen muss/darf, sondern dass sie den Schaden bzw. das Gutachten prüfen darf.

Einen Paragraphen dafür habe ich gerade nicht zur Hand, kann mich aber gern danach bei unserem Anwalt erkundigen.

Sollte solch ein Paragraph nicht existieren, bleibt immer noch die Frage in Sachen "dürfen/nicht dürfen": was tust du, wenn du der gegnerischen Versicherung eine Begutachtung/Prüfung verweigerst... zahlen wird diese dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schneller. Eher langsamer bis vorerst gar nicht. Von der Reparaturfreigabe ganz zu schweigen...

Selbst wenn man einen Rechtsanwalt hinzugezogen hat, wird dieser nicht zur Gegenüberstellung mit dem beschädigten Fahrzeug fahren. Er erledigt den Schriftverkehr, oder wie es so schön heißt: vertritt die rechtlichen Interessen seines Mandanten. Die Lauferei etc. hat nach wie vor der Geschädigte.

 

Aber nun will ich nicht zu sehr abschweifen, das hilft dem Themenersteller nicht ;-)

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Die gegnerische Versicherung ist sehr wohl berechtigt, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Deshalb enden ja viele solcher Fälle vor Gericht, weil man sich über die Schadenshöhe nicht einigen kann.

Alles oberhalb der Bagatellgrenze erfordert einen Sachverständigen.

Auch da muss man aufpassen, nicht in jedem Fall hat man das Recht auf einen solchen.

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Sag' mal in welchem Zustand war eigentlich Dein E30?

 

Nur, weil ich so langsam die ganze Diskussion nicht mehr verstehe, denn irgend ein E30 in akzeptablem Zustand kostet ja noch was 8-/

 

So sollte doch auch der Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden reichen die Karre wieder zu fixen. Und ja, die ganzen Kommentare von wegen Zeit- Rest- oder Sonstwaswert sind eigentlich egal, denn die Versicherung muss Dir ermöglichen ein vergleichbares Auto zu beschaffen wenn es nicht mehr zu reparieren ist. Da braucht man eigentlich keinen Anwalt. Nur einen Gutachter.

 

Habe ich mit dem ollen T4 meiner Frau durch und auch der Fiat, den ich mal hatte war ein "Parkopfer". Gutachten machen, ab in die Werkstatt und machen lassen. Problem war eher die Werkstatt und deren Auffassung von guter Arbeit. Aber das wurde hier ja nicht thematisiert.

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Na, Zustand VOR dem Crash natürlich ;-)

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Also vor dem Unfall war er soweit im Fahrbereiten guten Zustand mit 3 Wochen altem TÜV. Beim TÜV wurde nur ein GM auf geschrieben. Rost am Radlauf hinten.

 

Knapp 155000km auf der Uhr - sehr gute Ausstattung wie BC, EFH, SSD, SHZ, SWRA, Tempomat, Ausstellfenster etc. etc.

 

Innenraum sehr gepflegt, Außen einige Kampf Spuren. Kleine Rostansätze hier und da sowie einige Kratzer. Größere Delle im Kofferraumdeckel.

 

Technisch Top Fit

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Klingt für mich als wäre der Wagen ne Note 3 / 4 gewesen. Austattung hin oder her.

 

 

Mal ne Frage bezüglich restwert.

Wenn die Kiste verunfallt oder getroffen wird, der Gutachter kommt und stellt wirtschaftlichen Totalschaden fest. Man erhält den wiederbeschaffungswert - Restwert oder so?!

 

Jetzt repariert man den Wagen ja trotzdem, weil ist so. Wenn man danach erneut angerempelt wird - geht das Spiel von vorne los ? Oder gibt es da Einbußen oder Probleme , weil der Wagen schon mal als wirtschaftlicher Totalschaden gerechnet wurde ?


Bearbeitet: von Bastor
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Nein. Sonst darfst Du ja auch niemals wieder mit einem restaureierten Fahrzweug Dich wieder in den Straßenverkehr trauen :-D .

 

So etwas war ja vorher vlt. ja auch mal Zustand 5 :watch: ...

 

P.S. Wenn Du beispielsweise so einen Totalschaden aufkaufst und ihn wieder herrichtet, machst Du ja auch das Gleiche wie zuvor :klug:

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Nun mach doch mal ein paar Bildchens von dem Wagen mit der unfallbeschädigten Seite. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Nun mach doch mal ein paar Bildchens von dem Wagen mit der unfallbeschädigten Seite. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Ich bin erst wieder am Freitag vor Ort. Die anderen Bilder hatte ich alle auf den PC verschoben. Dann kann ich nochmal Bilder machen.

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Die anderen Bilder hatte ich alle auf den PC verschoben. Dann kann ich nochmal Bilder machen.
 

 

und warum lädt man nicht einfach die Bilder vom PC hier hoch?

 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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und waru, lädt man nicht einfach die Bilder vom PC hier hoch?

 

 

Es gibt doch auch Schadensbilder, die Du vom Gutachter als CD mitbekommen hast.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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1. Weil mein PC zuhause steht und ich nicht zuhause bin bis Freitag

 

2. Habe ich keine CD bekommen

 

Die Admiral hatte dem Gutachter untersagt mir das Gutachten zukommen zu lassen. Aufgrund dieser Aussage habe ich dann direkt bei der Admiral angerufen und gefragt welche Rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Die Antwort war es wäre ihr Geistiges Eigentum.

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Nein. Sonst darfst Du ja auch niemals wieder mit einem restaureierten Fahrzweug Dich wieder in den Straßenverkehr trauen :-D .

 

So etwas war ja vorher vlt. ja auch mal Zustand 5 :watch: ...

 

P.S. Wenn Du beispielsweise so einen Totalschaden aufkaufst und ihn wieder herrichtet, machst Du ja auch das Gleiche wie zuvor :klug:

Doch.

Vorschäden drücken den Wert immer.

Ein aufgebauter Totalschaden ist schon rein logisch betrachtet weniger wert als ein unfallfreies Kfz.

Dadurch wird auch Betrügereien vorgebeugt.

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Die Admiral hatte dem Gutachter untersagt mir das Gutachten zukommen zu lassen. Aufgrund dieser Aussage habe ich dann direkt bei der Admiral angerufen und gefragt welche Rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Die Antwort war es wäre ihr Geistiges Eigentum.

 

Nicht nur aus diesem Grund hätte ich bwereits einen Anwalt eigeschaltet. Geistiges Eigentum . . . Pah - es ist DEIN Auto, um das es geht! Also, ich würde mich mit den Aussagen NICHT so einfach abspeisen lassen!


Bearbeitet: von el-utz

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Den Gutachter hast doch du bestellt, also ist er auch nur dir Rechenschaft schuldig. Hast du dir einen nicht unabhängigen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen?

Da würde dann ein Interessenskonflikt bestehen wenn er ein Vertragsgutachter ist was dann dir zum Nachteil wäre.

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Nicht nur aus diesem Grund hätte ich bwereits einen Anwalt eigeschaltet. Geistiges Eigentum . . . Pah - es ist DEIN Auto, um das es geht! Also, ich würde mich mit den Aussagen NICHT so einfach abspeisen lassen!

 

Haben die  mit Photoshop ihren Geist bemüht?

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Haben die  mit Photoshop ihren Geist bemüht?

 

Was für ein Problem hast DU denn?

Die Einen kennen mich

 

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Doch. Vorschäden drücken den Wert immer.

 

Da haste natürlich völlig Recht! Habe mich hier nicht so präzise ausgedrückt :-(

 

Ich meine damit, dass ein gut und sorgfältig (!) wiederaufgebauter Unfaller selbstverständlich dann wieder etwas Wert ist. Logischerweise etwas weniger, wie ein vergleichbares Fahrzeug welches noch nie ( :-[ ) einen Unfall erlitten hat...

 

Auch die unrestaurierte "Ringeltaube" aus 1. Hand mit allen Unterlagen und belegter Historie ist mehr wert wie das frisch restaurierte Auto, was eben in seinem "bewegten" Leben 10 Vorbesitzer hatte und den 3. Tauschmotor bekam ;-). Auch wenn dieses partiell sogar besser sein mag im Vergleich zur "Ringeltaube" ...

 

Aber im Fall des Falles bekommst du natürlich beim Wiederaufgebauten und dem Restaurierten den Wert den sie gerade jetzt darstellen und nicht den verbeulten Blechhaufen oder das Note 4er Ausgangsfahrzeug. So in etwa meinte ich das...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Was für ein Problem hast DU denn?

War glaube ich nicht auf dich bezogen, sondern auf die Aussage der Versicherung von wegen "geistiges Eigentum". Was ist an "objektiven" Fotos eines fremden Autos schon geistiges Eigentum?

 

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FREUDE HÖRT NIE AUF

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Bei Bildern liegen die Urheberrechte immer bei demjenigen, der sie macht. Auch wenn er sie im Auftrag und gegen Bezahlung erstellt. Verkauft werden stets nur die Nutzungsrechte an den Bildern. In diesem Fall hat der SV die Urheberrechte und wahrscheinlich auch die alleinigen Nutzungsrechte. Es sei denn, in der Auftragsbestätigung steht, dass der Auftraggeber sie für seine Zwecke nutzen darf. Auch wenn das fotografierte Fahrzeug mir gehört, hat es nichts mit der Sache zu tun. Ggfs. interessant wird es, wenn der Sachverständige die Bilder mit meinem Fahrzeug für kommerzielle Zwecke nutzt. Aber das ist eine andere Geschichte und führt zu weit. 

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