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Blechschaden durch Unfall


Marcel. D
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Am Wochenende ist mir eine Dame mit ihrem Kia beim Einparken auf einem Parkplatz in die Seite gefahren. Die Dame hat wohl ihren Radius überschatz und ist mir in die Beifahrerseite geschrammt. Als sie dann zuruck gefahren ist lenkte sie nicht ein und zog nochmals diesmal von hinten nach vorne die gleiche Stelle lang. :klatsch: :rot:

 

Die Dame hat geheult wie nen Schloßhund der sein Herrchen sucht auf der Jagd. Nur Blechschaden. Also habe ich sie mir zur Seite genommen, alles Fotografiert, Daten ausgetauscht und direkt die Versicherung angerufen. Irgendwie tat sie mir dann schon Leid als sie da so stand wie ein Häufchen Elend. Hab sie dann in den Arm genommen und jeder ist seiner Wege.

 

2 Wochen hätte der Bmw noch durchhalten müssen und dann ab in die Garage bis März 2019.

Ein Foto sende ich heute Abend wenn ich am Fahrzeug bin. Die Beifahrertür hat unten ne Delle sowie Kratzer und das Seitenblech bis zur Mitte Radlauf ebenfalls ne ordentliche Dulle unten und Kratzer über Kratzer. Das wird leider nichts mehr mit Polieren.

 

Um eine Professionelle Reparatur werde ich also nicht kommen.

Nun habe ich bedenken ob die andere Versicherung nicht sagt: Alter Bock, einige Kilometer, bissel Rost hier und da. Lohnt nicht!

 

Ich habe ja einiges gemacht und Nachgerüstet an Originalen Teilen, der Wagen wurde stets gewartet Technisch und der Tüv ist ganze 3 Wochen Alt.

Es gab nur einen geringen Mangel. Radlauf hinten links Korrossion. Von innen Tip Top gepflegt würde ich behaupten. Außen naja. Man sieht ihm schon die Jahre an. Ausstattung reichlich mittlerweile. Technisch Top Fit. Edition Modell 2/3 Türer.

 

Ich bin was Lackieren und ausbeulen etc. angeht ne Null.

Was kostet es Tür komplett ausbeulen und Lackieren sowie wahrscheinlich die hintere Seite ausbeulen und komplett Lackieren sowie den Radlauf instandsetzen?!

Pi mal Daumen? Farbe ist Sterling Silber Metallic.

 

Soll ich den Gutachter auf die Nachgerüsteten Teile hinweisen ( Tempomat etc. ) oder wird der so blickig sein und das alles auflisten?

 

Sie hätte mal lieber die Fahrerseite nehmen sollte :wall:

Fahrertür Rost unten an den kanten und Radlauf hinten Rost. Statt dessen nimmt sie die Ordentliche Seite mit bereits Instandgesetzten Radlauf :freak:

 

 

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Wert steigernde Maßnahmen sind Reparaturen. Also alle Belege sammeln und dem Gutachter mit vorlegen. Erweiterte Sonderausstattung dient zur Wertfindung. Das heißt der Gutachter sucht bei mobile und Co gleichwertige Fahrzeuge plus ähnlichem Kilometerstand und bestimmt damit und dem allgemein Zustand den Wiederbeschaffungswert.

 

Auf gar keinen Fall die gegnerische Versicherung das Fahrzeug begutachten lassen, egal was die dir erzählen. Dein Eigentum und du bestimmst den Gutachter. Die andere Versicherung muss deine Kosten übernehmen.

Und such dir schonmal einen Anwalt. Du wirst es sonst schwer haben mit so einem alten Auto dein Geld zu bekommen. Auch steht dir ein Nutzungsausfall während der Reparatur zu.

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  • 2 Wochen später...

Uj das ist schade mit dem Unfall.
Aber ich würde dir auf jeden Fall auch zu einem Anwalt raten. Das erste was die Versicherungen machen, ist zu prüfen wie sie nicht oder so wenig wie möglich (dich übers Ohr hauen) zahlen. Ich musst bis jetzt bei jedem Unfall zu einem Anwalt da ich sonst auf den Kosten sitzen geblieben wäre.

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Das Schadensbild kommt mir bekannt vor. Mich hat 1999 mal ein LKW beim Spurwechsel übersehen

und linke Tür und Seitenteil eingedrückt. Schaden damals ca. 8.000DM mit der aktuellen superstabilen

Pseudowährung würden es wohl heute eher 8k€+ sein für eine fachgerechte Reparatur.

Ich schätze mal, das es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen wird. Wenn es repariert werden

soll, auf jeden Fall eigenen Gutachter und Anwalt. Eventuell lässt sich ja über die 130%-Regelung eine

Reparatur durchführen, aber das sagen Dir dann der Gutachter bzw. der Anwalt.

Ich wünsche viel Glück.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Der Gutachter war heute da. War sehr Interessiert an dem Wagen bzw. die Geschichte. Sehr Freundlich.

 

Es wird aber nach seinem Ermessen auf einen Wirtschaftliche Totalschaden hinaus laufen da die gesamte Tür und das Seitenblech zu tauschen den Wert des Wagens übersteigen würden.

 

In ca. 1 Woche kommt das Gutachten

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Hier lohnt sich immer eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn es zum Rechtsstreit kommt und das Urteil dir nur zum Teil Recht gibt, hast selbst Kosten, die sonst von der Vers. übernommen werden.

Außerdem ist damit jedes Geschäft das mit Autos zu tun hat abgesichert. Kauf / Verkauf / Reparatur

Kostet ca 100/J

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Als Geschädigter steht Ihm ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu,

dafür braucht er keine Rechtsschutzversicherung. Ich bin eigentlich ein Fan von Schadensminimierung,

und kein Freund von Anwälten, aber bei einigen Versicherungen würde ich mir immer einen

Anwalt nehmen aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus.

Da es sich bei Ihm um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, würde ich mir auf jeden Fall einen

Anwalt nehmen u.a. wegen der 130%-Regelung, wenn er den Schaden repariert und zweitens wegen

Nutzungsausfall.

Gruß G.W.

 

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Sicher steht ihm der zu. Aber beim Streit vor Gericht mit ungewissem Ausgang kann er selbst zur Kasse gebeten werden, wenn er nicht 100% Recht bekommt.

Gruß

Hermann

 

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Ich würde mal das Gutachten Abwarten und euch dann Informieren wie es ausgegangen ist bzw. was das Gutachten sagt.

 

Ich habe leider keine Ahnung was so ein Fairer Kurs wäre.

 

Rechtsschutz habe ich nur den Baustein Privat. Kein Verkehr.

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Sicher steht ihm der zu. Aber beim Streit vor Gericht mit ungewissem Ausgang kann er selbst zur Kasse gebeten werden, wenn er nicht 100% Recht bekommt.

Da hier die Schuld klar ist, geht es eigentlich nur darum, das die Versicherung alles zahlt,

was Ihm zusteht und das sollte zu 99% mit dem Ihm zustehenden Anwalt kein Problem sein.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

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Und genau deshalb braucht er den Anwalt nur, wenn die gegn. Versicherung nicht zahlt. Auch als Geschädigter hat man eine Pflicht zur Kostenvermeidung. So kann die Versicherung argumentieren. Daher würde ich warten mit dem Anwalt.

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Und genau deshalb braucht er den Anwalt nur, wenn die gegn. Versicherung nicht zahlt. Auch als Geschädigter hat man eine Pflicht zur Kostenvermeidung. So kann die Versicherung argumentieren. Daher würde ich warten mit dem Anwalt.

Grundsätzlich ist das Richtig, mit der Kostenvermeidung. Den Anwalt darf er sich aber trotzdem nehmen

genauso wie den eigenen Gutachter. Beide braucht er um den Ihm entstandenen Schaden komplett

ersetzt zu bekommen.

Aus eigener Erfahrung kann ich hier nur dazu raten, wenn es zum Beispiel um Ersatzwagen geht bei

Reparatur oder Neuanschaffung.

Gruß G.W.

 

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Sobald ich das Gutachten habe werd ich die Summe hier Posten. Wenn ihr sagt die Summe ist ok dann werd ich keinen Rechtsbeistand aufsuchen. Ansonsten eben darüber nachdenken wenn der Ermittelte Wert viel zu wenig ist wenn ihr das sagt.

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Naja, scheint in Deutschland alles etwas anders zu sein. Generell gilt, daß eine Haftpflichtversicherung den Schaden zu ersetzen hat, den das Auto am Tage vor dem Unfall noch hatte (Wiederherstellungswert). Haftpflicht: Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Ein Anwalt wird aber nur dann übernommen werden, wenn die Haftpflichtversicherung zu wenig angeboten hat und der Rechtsstreit dahin führt, daß dieser Wert korrigiert wird. Wenn alles von vorne herein in Ordnung war, wird eine Haftpflichtversicherung sicher nicht einen "einfach genommenen Rechtsanwalt übernehmen". Hier hilft nur eine Rechtsschutzversicherung. 

Empfehlung meinerseits: Warte das Gutachten ab und dann schau.

Ich verstehe nicht, daß jeder immer gleich zum Anwalt rennen muss und sich betrogen fühlt. Der Einzige den das freut ist der Anwalt, den der bekommt das Geld immer - von einer Versicherung oder eben demjenigen selber. 


Bearbeitet: von Simon_77
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Naja, scheint in Deutschland alles etwas anders zu sein. Generell gilt, daß eine Haftpflichtversicherung den Schaden zu ersetzen hat, den das Auto am Tage vor dem Unfall noch hatte (Wiederherstellungswert). Haftpflicht: Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Ein Anwalt wird aber nur dann übernommen werden, wenn die Haftpflichtversicherung zu wenig angeboten hat und der Rechtsstreit dahin führt, daß dieser Wert korrigiert wird. Wenn alles von vorne herein in Ordnung war, wird eine Haftpflichtversicherung sicher nicht einen "einfach genommenen Rechtsanwalt übernehmen". Hier hilft nur eine Rechtsschutzversicherung. 

Empfehlung meinerseits: Warte das Gutachten ab und dann schau.

Ich verstehe nicht, daß jeder immer gleich zum Anwalt rennen muss und sich betrogen fühlt. Der Einzige den das freut ist der Anwalt, den der bekommt das Geld immer - von einer Versicherung oder eben demjenigen selber. 

Man hat als Geschädigter das recht auf einen Gutachter ab einer gewissen Schadenshöhe, welche hier

definitiv gegeben ist, sowie das recht auf einen Anwalt. Diesen Anwalt kann ich sogar mit der gesamten

Schadensabwicklung beauftragen, so dass ich keinen Finger rühren muss.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

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Vor allem muss ich mich als Privatperson nicht mit den Juristen der anderen Versicherung rumschlagen. Es ist meine Zeit, meine Nerven und mein Aufwand den ich dann zu tragen hab, da ist mir meine Zeit zu schade für.
Wenn man mal schaut, wie lang etliche Versicherungen die ganzen Vorgänge aussitzen. Ist doch super wenn man erst 6 Monate später oder so entschädigt wird, die Beträge nach belieben eingekürzt werden und man in der Zeit sehen kann wie man klarkommt...
 

Grüße Fabian

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Wenn man mal schaut, wie lang etliche Versicherungen die ganzen Vorgänge aussitzen. Ist doch super wenn man erst 6 Monate später oder so entschädigt wird, die Beträge nach belieben eingekürzt werden und man in der Zeit sehen kann wie man klarkommt...

 

 

Ja, genau so läuft es gerade bei meiner Frau die einen 100% nicht selbst  verschuldeten Unfall hatte. Sie war an einer Kreuzung gestanden und ihr Auto wurde von einem LKW überrollt während sie im Auto war. Außer einem schweren Schock ist ihr soweit nichts passiert, das Auto ist laut Gutachten Totalschaden. Die Versicherung zahlt seit Wochen nicht, meine Frau hat kein Auto und muss jeden Tag 25 km zur Arbeit. Genau die gegensätzliche Richtung von meiner Arbeitsstätte.

Wir habe seit dem ersten Schadenstag einen Anwalt, das die Versicherung aber anscheinend auch nicht berührt.

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Wir habe seit dem ersten Schadenstag einen Anwalt, das die Versicherung aber anscheinend auch nicht berührt.

 

Dann sollte der Anwalt versuchen Druck aufzubauen : Fristsetzung-Nachfrist-Klageandrohung-Klage

Wahrscheinlich muss man aber auch vielen Anwälten "auf die Sprünge helfen" sprich häufig nach dem Stand fragen.

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Dann sollte der Anwalt versuchen Druck aufzubauen : Fristsetzung-Nachfrist-Klageandrohung-Klage

Wahrscheinlich muss man aber auch vielen Anwälten "auf die Sprünge helfen" sprich häufig nach dem Stand fragen.

V. a. schauen, dass man keinen windigen Internet-Anwalt beauftragt! Die kriegen meist die Erstberatung noch hin (die sie sich natürlich gut zahlen lassen), dann verfallen sie in den Winterschlaf, der sich auch schon mal auf Sommer wie diesen erstrecken kann. Oft genug schon in anderen Bereichen des täglichen Lebens erlebt.

 

Ein Anwalt vor Ort, zu dem man persönlichen Kontakt halten kann, taugt hundertmal mehr!

 

Nur so, als Tipp, Erfahrungswert... ;-)


Bearbeitet: von Kai

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn der Anwalt gescheit ist schickt er die "Rechnung", wenn die Versicherung nicht reagiert, nach einiger Zeit einfach an den anderen Versicherungsnehmer. Dann bekommt das Ganze recht fix einen interessanten Aufschwung ;)

Grüße Fabian

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Und nun kommt das dicke Ende...

 

Der Gutachter hat nen Vorschaden festgestellt. Radlauf hinten Rechts ist schon mal neu gekommen. Erkennen konnte man es daran weil Rote Kratzer zu sehen waren und das Blech darunter Rot ist.

 

Ich habe den Wagen als Unfallfrei gekauft - zumindest steht im Vertrag in der Zeit des Besitzes. Diesen Wagen besaß der Vorbesitzer seit 2004.

 

Der Kaufvertrag von davor erwähnt auch keinen Unfallschaden.

 

Nun soll ich den Kaufvertrag einreichen in dem steht das der Wagen Unfallfrei war zum Verkaufszeitpunkt. Und wenn es schlecht läuft muss ich den Verkäufer Verklagen und der dann den anderen Verkäufer?!

 

Das kann ja noch lustig werden......

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