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Tüv mehr als 2 Monate überzogen, jedoch abgemeldet


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Servus zusammen, 

würd gerne wissen (1. Frage) ob man einen Aufpreis für die HU zahlen muss, wenn der Tüv mehr als 2 Monate überzogen wurde (z.B. 6 Monate). Das Auto jedoch über dem winter abgemeldet wurde bzw. ein Saisonkennzeichen hatte. Beispiel: Tüv wär im Oktober fällig, Saison-Kennzeichen geht bis 4-10, und ich gehe im April (des nächsten Jahres) zum Tüv. 

 

2. Frage: kann der Tüv ein Verwarngeld/Bußgeld mir über die Behörde aufbrummen?

 

 

Fall 2: was ist wenn ich Saisonkennzeichen 4-10 habe, Tüv im August abläuft und ich erst im folgenden Jahr im April gehe? gibt es dann Verwarngeld/Bußgeld vom Tüv? muss ich auch Bußgeld zahlen wenn ich es zum Tüv abschleppe (mit anderen Auto) und es vorübergehend zwar angemeldet war, jedoch nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wurde. 

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Grundsätzlich zwingt Dich niemand dazu, Dein Auto pünktlich zum TÜV zu fahren.

Wenn Du am Straßenverkehr teilnehmen willst, dann bist Du gezwungen, eine gültige Plakette zu haben.

Strafen erhebt die Rennleitung, nicht der TÜV. Also einfach nicht erwischen lassen, wenn man da hinfährt.

Ab 2 Monate überziehen argumentiert der TÜV, jetzt müsse man genauer hinschauen, kostet 20% Aufpreis.

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...20 Euro, nicht 20%...

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Muss ich auch Bußgeld zahlen wenn ich es zum Tüv abschleppe (mit anderen Auto) und es vorübergehend zwar angemeldet war, jedoch nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wurde. 

 

Du darfst dein Auto nicht zum TÜV abschleppen, abschleppen darfst du nur im Notfall bis zur nächsten Werkstatt in deinem Fall ist beides nicht gegeben.

 

Gruß Sebb

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Mal nebenbei: "Fahrzeug abgemeldet" und "Saisonkennzeichen" ist nicht dasselbe.

 

Beim TÜV wird es teurer, wurde oben bereits beschrieben. Meine Empfehlung bei Saisonkennzeichen (Beispiel in Frage 1) würde lauten: Hol Dir beim TÜV einen Termin, lass Dir den schriftlich bestätigen und nimm den Wisch auf der Fahrt zum TÜV mit. Mit der Argumentation, dass diese Fahrt Deine erste Fahrt nach Winterruhe ist, kann die Rennleitung im Falle des Falles mal ein Auge zudrücken.


Bearbeitet: von toschu

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4203
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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