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Fahrzeugversicherungsproblem Dringend!


lallalla
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Hier ist doch auchn Versicherungsvertreter im Forum aktiv, oder?

 

Hab ein kleines Problem. Hab heute meinen Vertreter angerufen um meinen 335i Umbau Versicherungskostentechnisch abzuklären. Er hat die Daten dann auch gleich weitergegeben und mir mitgeteilt das sich nichts an den Beiträgen ändert, da ja die Schlüsselnummer gleich bleibt. Das war die gute Nachricht.

 

Dann hat er gemeint das mein Auto seit 01.11.2003 ja gar nicht mehr versichert ist. War erst mal kurz perplex, meinte aber das könnte nicht sein, da ich ja Beiträge zahle. Jetzt habe ich grad nachgesehen und es ist wirklich so das ich seit 01.11.2003 keine Versicherung mehr habe. Ich habe 2 Autos mit fast gleichen Kennzeichen (**-TG-555 und **-TG-505) deswegen ist es mir nicht aufgefallen das für das eine keine Rechnung kam.

 

War dann erstmal geschockt das ich seit 2 Jahren ohne Versicherung rumfahre. Anscheinend hat die Zulassungsstelle oder Versicherung einen Fehler beim ummelden gemacht. steuer habe ich gezahlt, also denke ich der Fehler lag bei der Versicherung. Habe zu der Zeit meinen Wohnort gewechselt und beide Fahrzeuge umgemeldet. Bekam dann auch einen Schrieb von der Versicherung den ich leider nicht durchgelesen habe, weil ich dachte das wäre die Ummeldebestätigung. Wie ich heute gesehen habe war das die Bestätigung das der Versicherungsvertrag erlischt. Das Ergebniss des Gesprächs mit dem Vertretter war, das ich die 2 Jahre zumindest die Haftpflicht nachzahlen muss.

 

Gibts da eine Möglichkeit das zu umgehen? Ich weiss das es logisch gesehen keinen Grund gibt es nicht zu zahlen. Ausserdem ist ja keinem von beiden ein wirtschaftlicher Schaden dadurch passiert. Ist halt im Moment so das ich jetzt auf einen Schlag schnell mal ca. 1200€ (3 Jahre = 2 Jahre nachzahlen + das kommende Jahr) zahlen muss/soll, die ich grad im Moment eben rein gar nicht übrig habe.

 

Gruß

 

Thomas

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Hier ist doch auchn Versicherungsvertreter im Forum aktiv, oder?

........

 

Hi Thomas!

Der Micha ist/war glaub ich bei der AXA, aber aktiv ist er ja aus irgendeinem ominösen Grund nicht mehr.

Außerdem ist da noch der Patrick325iC :

 

:daumen: www.mhb-maklerbuero.de :daumen:

:kotz: theUnknower = Patrick325ic:winken:

 

 

Zu Deinem Problem würde ich sagen, daß Du rekapitulieren solltest, ob der Fehler wirklich bei der Versicherung lag! Wenn ja, hast Du doch eine gute Verhandlungsbasis, daß Dir der Beitrag erlassen oder zumindest gestundet wird. Wenn es finanziell einfach nicht geht, kann man normalerweise eine Stundung beantragen!

Gruß Michael

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

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     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

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Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

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Das ist ja interessant, du bist sozusagen 2 Jahre ohne Versicherungsschutz

gefahren, wenn in diesen beiden Jahren was passiert wär, hätte deine Versicherung

sicher keinen Finger krumm gemacht, geschweige denn irgend einen Schaden reguliert.

Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber warum sollst du jetzt für eine Leistung nachzahlen, auf die du in den letzten zwei Jahren keinen anspruch hattest,

es bestand ja kein Vertrag mehr.

 

Ich würd mir ne neue Versicherung suchen, das Auto ganz normal zulassen und gut.

 

Gruß, Tom

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Hi Thomas!

 

Zu Deinem Problem würde ich sagen, daß Du rekapitulieren solltest, ob der Fehler wirklich bei der Versicherung lag! Wenn ja, hast Du doch eine gute Verhandlungsbasis, daß Dir der Beitrag erlassen oder zumindest gestundet wird. Wenn es finanziell einfach nicht geht, kann man normalerweise eine Stundung beantragen!

Gruß Michael

 

Erlassen wird schwierig, soweit ich das bis jetzt in Erfahrung bringen konnte. Das Problem ist die gesetzliche Versicherungspflicht. Ich hoffe das se wenigstens nicht alles auf einmal fordern.

 

 

Das ist ja interessant, du bist sozusagen 2 Jahre ohne Versicherungsschutz

gefahren, wenn in diesen beiden Jahren was passiert wär, hätte deine Versicherung

sicher keinen Finger krumm gemacht, geschweige denn irgend einen Schaden reguliert.

Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber warum sollst du jetzt für eine Leistung nachzahlen, auf die du in den letzten zwei Jahren keinen anspruch hattest,

es bestand ja kein Vertrag mehr.

 

Ich würd mir ne neue Versicherung suchen, das Auto ganz normal zulassen und gut.

 

Gruß, Tom

 

Jupp, bin ich. Denke auch das in nem Schadenfall die Versicherung sich geweigert hätte. Das Problem ist halt das man rechtlich dazu verpflichtet ist eine Versicherung abzuschliessen. Bürokratisch sollte so ein Fehler gar nicht möglich sein.

 

Wegen neuer Versicherung und zulassen, das ist auch nicht so einfach. Durch das neu zulassen auf eine andere Versicherung bekommt meine jetzige trotzdem die Mitteilung das ich nen Wechsel mache. Dadurch kommt das gleiche Problem auf. Verzwickte Situation.

 

Gruß

 

Thomas

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Beiträge können nur für Risiken erhoben werden.

Bei Wegfall des Risikos besteht kein Anspruch auf Zahlung.

Die können dich nicht dazu verdonnern das nachzuzahlen, weil sie auch keine Zahlung geleistet hätten!

Gruß

Beemer

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

KLICK zum Stammtisch Bremen

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Beiträge können nur für Risiken erhoben werden.

Bei Wegfall des Risikos besteht kein Anspruch auf Zahlung.

Die können dich nicht dazu verdonnern das nachzuzahlen, weil sie auch keine Zahlung geleistet hätten!

Gruß

Beemer

 

Das Risiko bestand ja. Es ist nur wegen eines Fehlers der Versicherung dazu gekommen das der Vertrag beendigt wurde. Ich habe leider auch eine Teilschuld dran, da ich die Bestätigung der Versicherungsauflösung nicht sauber durchgelesen habe, mich nicht gewundert habe warum ich keine Beiträge mehr für den BMW zahle, und dadurch den Fehler nicht endeckt habe.

 

Das mit "im Schadensfall Zahlung geleistet hätten" ist halt schwer zu beweissen, da es keinen Schaden in der Zeit gab (Gott sei Dank).

 

Verzwickte Lage das ganze...

 

Gruß

 

Thomas

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Hi Thomas,

 

um den Gedanken mal weiterzuspinnen, was wäre wenn man seine Versicherung

ganz normal zum 31.10.xx kündigt, (vermeintlich wegen Versicherungswechsel)

dann aber keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle abgibt?

Was ich mir vorstellen könnte, ist das der Grundschutz HP erhalten bleibt?

 

Steht dazu etwas in einem Versicherungsvertrag? langsam bin ich auch am

zweifeln, werde wohl mal das Kleingedruckte in meinen Verträgen genauer lesen.

 

Was ich aber machen würde, frag bei deiner Versicherung nach auf welcher Grundlage sie den Vertrag als erloschen bestätigten!

 

Gruß, Tom

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Ich warte etzt mal ab was meine Versicherung jetzt überhaupt von mir will. Hab im Moment nur mündlich vom Vertreter die Aussage das ich die HP nachzahlen muss. Mit dem geh ich dann mal zum Anwalt und frag den mal was er davon hällt.

 

Gruß

 

Thomas

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Naja.....aber gesetzlich besteht halt die Versicherungspflicht! Und da das Auto zugelassen war, muss es auch versichert gewesen sein! Wenn die Versicherung dich also raus schmeißt - oder kündigt wie in deinem Fall, würdest du gegen das Gesetz verstoßen (Pflichversicherungsgesetz) und dich strafbar machen! Strafbar kannst du dich gem. §15 StGB nur machen, wenn du vorsätzlich handelst. Dazu reicht jedoch leider schon der Eventualvorsatz - d.h., dass du es zumindest billigend in Kauf genommen hast.

Das trifft zu, da es dein Fehler war die Post nicht gründlich zu lesen - es war dir somit möglich.

Wenn man so willl hast du also eine seit zwei Jahren andauernde Straftat begangen. Du kannst wirklich von glück reden, dass es nicht zufällig rausgekommen ist, denn deine "Ausrede" mit den zwei änlchen Kennzeichen hätte sicherlich keinen Richter beeindruckt.

Fraglich hierzu ist jedoch wirklich ob die Versicherung Geld verlangen kann. Die Versicherungen sind zwar alle miteinander verknüpft - womit ich denke, dass es recht schwer wird - aber was wenn du denen erzählst du bist mit dem einen Auto seit dieser Zeit bei einer anderen Versicherung? Das kann dir doch keiner nachweisen, zumal Versicherungsnehmer nicht Halter (/sprich DU) sondern jeder andere sein kann (Freundin, Tante, Onkel, Vater oder sonst wer)

Ich glaube das kann dir die Versicherung im Leben nicht nachweisen. Und ausserdem geht es die auch nen feuchten Dreck an wo und wer dein Auto versichert hat!

Also - versuch es! Ich würde es auf jeden Fall probieren.

soooooo long,

 

Kurty

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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Die Versicherung kann überhaupt nichts verlangen, wofür denn??? Du warst ja nicht versichert. Weil dein anderes Auto bei ihnen versichert war? Wenn was passiert wäre, hätte das auch niemanden interessiert. Da könnte ja jede Versicherung kommen und sagen du sollst bei ihnen nachzahlen.

 

Mich wundert nur das die das bei der Zulassungsstelle nicht bemerkt haben. Die bekommen ja Bescheid und legen dein Auto dann zwangsweise still wenn keine andere Doppelkarte vorliegt.

 

Du bist zwei Jahre ohne Versicherung gefahren (wo kein Kläger, da kein Angeklagter) und hattest Schwein das nichts passiert ist.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Also nochmal. Ich habe, wenn überhaupt, nur eine Teilschuld. Ich habe meine 2 Autos ganz normal 2003 wegen Wohnortwechsel mit neuen Doppelkarten umgemeldet. Ich zahle für beide Autos auch schön regelmässig Steuern. Leider lese ich mit nicht immer alles ganz genau durch was ich von meiner Versicherung bekomme. Effektiv habe ich nur diesen einen Wisch vom 1.11.2003 nicht genau durchgelesen.

 

Wenn ich keine Rechnung bekomme fällt es nämlich auch nur schwer auf das ich für etwas nicht zahle. Gegenteil ist wenn man eine Rechnung bekommt schaut man nach obse stimmt, dann würde so etwas leichter auffallen. keine Rechnung kein Hinweis, Logisch?

 

Ich schätze das der Fehler bei der Versicherung selbst gemacht wurde, da ich Steuern bezahle.

 

Durch die gesetzliche Versicherungspflicht werde ich aber um HP nicht drumherumkommen (soweit ich das jetzt rausgefunden habe).

 

Ach ja, meine Versicherung hat mich nicht rausgeschmissen oder gekündigt wie Kurty schrieb, sonder ich gehe davon aus das Sie dachte der BMW wäre stillgelegt. Dafür kann ich aber rein gar nix. Den Fehler hamse selber gemacht.

 

Gruß

 

Thomas

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An wem soll er denn was nachzahlen, er hatte keine!!! Versicherung. Nachzahlen müßte er nur wenn ein unbezahlter Vertrag bestanden hätte und den gab es nicht.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Wieso haben sie ihm trotzdem Versicherungsschutz geboten? Weil zufällig ein anderes Fahrzeug bei ihnen versichert war? Da könnte jeder einzelne Versicherer bei ihm antreten und sagen "du warst bei mir versichert". Er geht zur nächsten Versicherung, versichert das Teil ab sofort (Vorversicherung ist halt 2 Jahre her) und gut ist.

 

Der einzige der Geld fordern könnte wäre der Staat als Strafe, wenn eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherung vorliegt (was je offenbar nicht der Fall ist, aber wie ich die Versicherer kennengelernt habe, bringen die das ihn nachträglich selber anzuzeigen)

 

Tut mir leid, aber da reagiere ich sehr allergisch. Ich hab den Scheiß durch mit einer "Versicherung" (DEVK) die der Meinung war ich müße ihnen Geld bezahlen weil ich angeblich bei ihnen versichert war (ich war allerdings bei einer anderen Gesellschaft versichert) und mir deshalb (auch nach dem feststand, das sie kein Geld bekommen) ständig und Jahrelang Ärger gemacht hat.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Danke Patrik,

 

heisst das, wenn mir das erst nach 10 Jahren aufgefallen wäre dann müsste ich nur 2 Jahre nachzahlen? So ein Mist.... Warum musste ich grad jetzt nachfragen ;-)

 

Ich wart jetzt eh erstmal was die Versicherung denn jetzt wirklich schwarz auf weiss haben will. So wies aussieht werd ich eh net drumrumkommen, also werd ich die Nachzahlung halt auf 3,4 oder 5 Raten aufsplitten lassen.

 

Danke

 

Thomas

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Mir sagt die Antwort im Link nur das was ich auch die ganze Zeit sage. Es gab keinen Vertrag (er war ja erloschen), also kann und muß auch nichts nachgezahlt werden!!! Es gibt dafür keinerlei Grundlage.

 

 

Die Frage ist wirklich nur warum keiner bei der Zulassungsstelle gezuckt hat?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Der Fehler muss bei der Versicherung passiert sein. Da ich Steuern gezahlt habe und auch noch zahle. Zulassungsstelle scheint alles richtig gemacht zu haben. Steht aber alles schon im ersten Post von mir....

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