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Neue KFZ-Briefe, etc.


98Olli
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Da bin ich heute morgen aufm Strassenverkehrsamt, um meine Euro 2 eintragen zu lassen und erfahren nun folgendes:

 

Ab Oktober gibt es neue KFZ-Briefe, in denen u.a. nur noch 2 Halter angegeben sind. Also ab 3. Hand n neuer Brief.

Mal abgesehen vom Aufwand und vor allem den Kosten mal wieder für uns, kommts noch schlimmer.

 

Es sollen wohl nur noch Reifengröße und ein paar Nebensächlichkeiten eingetragen werden.

 

Das Problem liegt nun darin, dass die Leutz (wie ich auch) mehrere Seiten im KFZ-Schein haben, dann etwas angearscht sind. Denn die Sachen, die eingetragen sind, da haben wir doch meistens keine ABE mehr für.

 

Noch weiss die Polizei nicht, wie das dann zu kontrollieren ist.

 

Hat jemand von Euch da schon irgendwelche Infos ?

Weil dann werde ich meinen Wagen wohl nicht über den Winter abmelden. Weil sonst neuer Brief fällig ist !!!

 

:motz:

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Ey wenn die mal was ändern kommt nur Unsinn dabei raus! Die sollen endlich mal die riesen Lappen abschaffen, den Kfz-Schein zur Chipkarte machen und den Brief lieber erweitern, als zu kürzen...

Wo ist der Sinn da drin??

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Hab auf die Schnelle folgendes dazu gefunden:

ADAC

 

Zitat

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Wenn ich schon sowas lese "EU-harmonisierten Zulassungsdokumente" isn Witz oder?

Und was bringts nun wirklich? Eigentlich gar nix oder?

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Doch, es kostet den Steuerzahler ne Menge Kohle....:applaus::devil:

 

Zitat

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aber das klärt nicht 100% auf was nun mit den eintragungen wird. oder sind wir dann wie in tchechin? einfach an und umbauen und gut? wohl kaum, weil den tüv und ähnliches schaffen sie sicher net ab.

Cirrusblaue Grüsse JJ
:jj:

 

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Irgendwie hats unsre Regierung mit 1 und 2:

Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

Kommt man doch durcheinander. breif und Schein hat sich doch so schön eingebürgert und dann nen euen Namen, muss ja nich sein. aber das tollste, am 1.10. soll er kommen aber natürlich weiss noch keiner wie genau des laufen soll. typisch

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hatte vorher saison, is kagge !

 

und dennoch weiss wirklich keiner wie das funzen soll. echt toll

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typisch deutsche regulierungswut... malwieder neue regelungen; aber wies gehen soll findet sich dann schon... tolle wurst

 

in diesem sinne immer schön klicken, lochen, abheften und alles in 5-facher ausfertigung

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Und genau das ist mal wieder so´n Grund, weswegen es so scheiße läuft. Wenn die sich nur kranke Sachen ausdenken, anstatt mal ihre Energie und Zeit in sinnvolle Projekte zu stecken, dann kann des ja nix werden mit Deutschland... Schade!

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Immer ruhig bleiben ! Kommt von Brüssel und wird 1 zu 1 umgesetzt !

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Stellt euch das mal vor, die Geschichte eines KFZs nicht mehr nachvollziehbar.

Aber wahrscheinlich wird das so kommen, daß jede Fahrzeugidentnr. in einer

Zentralkartei (oder heißt das jetzt Zentraldatei) gespeichert ist, (in der auch z.B. Schadenfälle eingetragen werden) zu der man als Besitzer Zugang haben wird.(mit Sicherheit kostet ein Abfragen Gebühr)

 

Trotzdem schade, Veränderungen fallen mir schwer...

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  • 4 Wochen später...

Also was ich gehört habe ist so, das man nun die ABE`s mit sich führen muß, ansonsten arsch ab bei den grünen.

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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Also wenn das alles wirklich so sein sollte,kann ich gleich meinen E30 Verkaufen.

 

Hab ein 2 tes Blatt beim Schein auch fast voll,wenn das alles Erlischt bin ich im A.....h!

 

 

 

Mfg Stefan,den die EU Schei....e voll An :kotz:

Gute E30 Fahrer kommen in den Himmel,

Schlechte kommen Überallhin!:drive:

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Stimmt, nur bei Halterwechsel gibt's einen neuen ...

 

Trotzdem wird es spannend .... Du kaufst ein Auto mit ein paar Eintragungen .... und dann???

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4223
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Hi

 

Ich hab auch den zweiten schein halbvoll und wollte mein Cab. über Winter also am Dienstag abmelden und im März wieder anmelden. Was denkt ihr ob ich mein Brief behalten darf ??? Weil ist ja keine Ummeldung.

 

Mfg Murat

http://home.arcor.de/xserkanx/bmw.jpg
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den brief wirst du, solange der wagen der bank nicht gehört, behalten, ist dein auto, also hast du die papiere.

Cirrusblaue Grüsse JJ
:jj:

 

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Hab ich grade so beim KBA gefunden

 

 

 

Zulassungsdokumente in neuem Layout

 

Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die

 

· Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)

 

· Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

 

 

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung “neu” mit einem Dokument “alt” wird es nicht geben. Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt. Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert.

 

 

Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit

 

· einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)

 

· diversen sichtbaren und nicht sichtbaren floureszierenden Fasern bzw. Planchetten

 

· Mikroschriften

 

· nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler.

 

 

Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines

Kinegrams. Es stellt ein weiteres Echtheitsmerkmal dar und kann von den Polizeibehörden maschinell kontrolliert werden. Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten deckt. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.

 

 

Die EU-Richtlinien geben für die harmonisierten Fahrzeugdokumente lediglich die Rahmenbedingungen vor. Den Mitgliedstaaten wurde die Ausgestaltung unter Beachtung der Rahmenbedingungen überlassen. Deshalb sind die Fahrzeugdokumente der Mitgliedstaaten zwar nicht einheitlich, über ein einheitliches Anforderungsprofil ist eine Nachprüfbarkeit aber gewährleistet.

 

 

Die in den Dokumenten abgebildeten Einzeldaten werden nicht zu Sprachproblemen führen, weil für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierungen (Codes) vergeben wurden. Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

 

 

Die in den Dokumenten enthaltenen EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern wie

 

· C.3.1 Name oder Firmenname

 

· C.3.2 Vorname

 

· E Fahrzeug-Identifizierungsnummer

 

· P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle.

 

 

Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere, in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht. Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen wie zum Beispiel

 

(9) Anzahl der Antriebsachsen

 

(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.

 

 

Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss. Denn insgesamt sind wegen der EU-einheitlichen Angaben in den neuen Fahrzeugdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen und wird für das deutsche Dokument übernommen. Damit kann das bisherige Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) erhalten bleiben.

 

 

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen­kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi­nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.

 

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch zwei Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.

 

 

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Soll das Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen werden, müssen – um Probleme zu vermeiden - bei der dort zuständigen Stelle beide Teile des Dokuments vorgelegt werden. Zudem unterrichten sich alle Mitgliedstaaten gegenseitig, wenn ein zugelassenes Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wird. Sie ziehen auch die jeweiligen ausländischen Fahrzeugdokumente ein.

 

 

Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.

 

 

 

Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem enormen Aufwand und einem nicht zu unterschätzenden Gewöhnungsprozess verbunden. Die Verwaltungen, die mit der Umstellung der Datenbestände und diverser Übermittlungsverfahren betraut sind, sind zwischenzeitlich darauf eingerichtet:

 

· das KBA mit dem Zentralen Fahrzeugregister und dem Auskunftsverfahren erstellt auch zusätzlich Typdaten sowie statistische Aufbereitungen (eine besondere Herausforderung liegt hier in der Umstellung der Altbestände auf die Belange der neuen Dokumente)

 

· die örtlichen Zulassungsbehörden mit ihren Datenbeständen und den Übermittlungsverfahren zum KBA, zu den Finanzämtern und den Versicherungsgesellschaften

 

· die Finanzverwaltungen wegen der geänderten Daten, die bei der maschinellen Erstellung der Kfz-Steuerbescheide berücksichtigt werden müssen.

 

 

Die Einführung der harmonisierten Fahrzeugdokumente basiert auf der EU-Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG. Die nationalen rechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch die entsprechenden Rechtsänderungen (z. B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO), Fahrzeugregisterverordnung (FRV)) am 29. September 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet (38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.09.2004, BGBl. 2004 Teil I Nr. 51, Seite 2374 ff, geändert durch die 39. Verordnung, BGBl. Teil I Nr. 68 vom 17.12.2004, S. 3363 f).

Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig...8-/

 

www.bmw-spassfraktion-sued.de

Nur zum Spass, sonst für nix

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Moin.

Boh eh scheiss Deutschland (sorry die Aussprache) Will diese Woche meinen Euro2 Kat eintragen lassen und soll dann die neuen Papiere bekommen. TZE Dann rufe ich ebend beim Amt an und frage wie das mit den ganzen Sondereintragungen ist und er meint "ja das liegt dann im Auge der Polizei in wiefern die alles überprüfen können und wollen" Das heisst also noch das die NIX genaues wissen und man nun so ziehmlich gebissen ist wenn man zig Sondereintragungen hat. Desweiteren müsste man wohl wenns eng wird wieder zum Tüv alles abnehmen lassen und würde darüber vom Tüv bescheinigungen bekommen *aua* Ich höre jetzt schon die Leute fluchen die mehr als nur Serienteile am Auto haben. Nun habe ich ehrlich die Lust verloren was eintragen zu lassen denn wenn ich das so sehe und die Polizei kann man Auto nach deren Augenschein still legen werd ich Stinkig. Nun frage ich mich auch,wenn die Polizei nichtmal weiss wie man diese Eintragungen überprüfen soll was werden dann die ganzen Jugendlichen Heizer wieder verbauen und was ist mit der Sicherheit und und und??? Naja werde gleich mal die Grün/Weissen anrufen und mal fragen ob die wissen was bei ner Kontrolle abgehen soll. Auf jedenfall macht es keinen spass mehr in Deutschland zu Leben und man wird als Bürger nur noch Gearscht hier :kotz:

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Moin

So ich nochmal also:

Die Polizei sagte ebende "Wir haben noch NICHT die blasse Ahnung wie wir sowas kontrolieren sollen" Toll sage ich und was mache ich nun wenn ich 2-3 Fahrzeugscheine besitze??? "Gute frage sagt er denn Deutschland rief wieder einen scheiss ins Leben ohne Hand und Fuß,wo niemand genau weiss wie das enden soll" Am besten ist so sagte er "Machen sie sich eine Kopie von den ganzen Papieren die man jetzt hat bevor man sich neue Papiere geben lässt so hätte man immer noch nen Beweiss was eingetragen ist" OK denke mal ist net schlecht aber andersrum könnte ich mir ja jetzt Teile verbauen wo ich sage die waren alle eingetragen und nun dank der neuen Papiere werden sie nicht mehr angezeigt *grübel* Polizei kanns ja nicht kontrolieren *smile* Ja ne im ernst das ist wieder Typisch für unser Land Hartz4 Schrott, KFZ briefe/scheine Schrott.

Nochwas für alle die es nicht gelesen haben NEUE PAPIERE BEKOMMT MAN SCHON BEI EINER NEUEN EINTRAGUNG WIE ZB. EURO2 KAT UND NICHT NUR BEIM HALTERWECHSEL ODER SCHON NACH DEM LAKIEREN DA IN DEN NEUEN PAPIEREN SOGAR DIE AUTOFARBE DRIN STEHT!!!!! Das heisst ihr solltet euch vorsichtshalber eure jetzigen Briefe bzw.Scheine kopieren damit ihr zur sicherheit was in der Hand habt.

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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In der neuen "Oldtimer-Markt" wird das Thema auch recht ausführlich behandelt. Man soll sich seinen (entwerteten!) Brief mitgebenlassen und diesen in Kopie mit sich führen, wenn man Sondereintragungen hat.

Gruß Michael

 

Zitat

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