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BGH Urteil zu Ebay Auktionen


fr.jazbec
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eBay ist meiner Ansicht nach schon wieder am absteigenden Ast angelangt. Die Gier dieses Vereines ist so derartig unsymphatisch dass es sich für mich mehr als anbietet zum Verkaufen andere Plattformen zu nutzen. Wenn es dann noch so ******öcher gibt die jemanden wegen 1€ festnageln und damit auch noch vor Gericht ziehen kann mir das alles gestohlen bleiben.

Wozu brauche ich Startpreise, Mindestpreise, usw... Doch nur damit diese Gierschlunde ihren Hals vollbekommen.

Und wenn man jetzt schon Angst haben muss Verklagt werden zu müssen wenn ich den Artikel in der Zwischenzeit verkaufe (vorausgesetzt man hat im Kleingedruckten "Zwischenverkauf vorbehalten" reingetippt) dann kann ich nur sagen nein danke.

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Du, es ist VERTRAGSRECHTLICH verboten. Das hat per se nix mit Ebay zu tun. Mich kotzen solche Verkäufer enorm an. Genauso, wie Käufer in einer Versteigerung kein Widerrufsrecht haben, wie in §312b BGB ja eigentlich auch genügend beschrieben, so müssen Verkäufer genauso an ihr Angebot und das laufende Bieterverfahren gebunden sein.

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Und wenn man jetzt schon Angst haben muss Verklagt werden zu müssen wenn ich den Artikel in der Zwischenzeit verkaufe (vorausgesetzt man hat im Kleingedruckten "Zwischenverkauf vorbehalten" reingetippt) dann kann ich nur sagen nein danke.

 

Na dann ...

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Ich entsinne mich an einen Fall, in welchem jemand einen Porsche für einen Spottpreis ersteigert hat.

Der Verkäufer hat den Porsche nicht rausgerückt und das Gericht gab ihm später recht.

Begründung (sinngemäß): Der Käufer könnte schlecht darauf bestehen einen derart hochpreisigen Gegenstand so billig zu bekommen.

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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Ich entsinne mich an einen Fall, in welchem jemand einen Porsche für einen Spottpreis ersteigert hat.

Der Verkäufer hat den Porsche nicht rausgerückt und das Gericht gab ihm später recht.

Begründung (sinngemäß): Der Käufer könnte schlecht darauf bestehen einen derart hochpreisigen Gegenstand so billig zu bekommen.

 

Hab ich aber auch anders in Erinnerung.

 

Einmal aus Ebay und einmal aus England.

 

In England lief vor Jahren immer eine Werbung für ein Auto (Marke weiß ich leider nicht mehr), in der es hieß "only for an apple and an egg", daraufhin muss das auch jemand eingeklagt haben und das Auto für einen Apfel und ein Ei bekommen haben.

Obs 100%ig stimmt kann ich nicht Garantieren, doch das hab ich irgendwie noch im Gedächtnis...

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Vertragsrecht schön und gut, aber mich kotzt es an wenn so neunmalkluge Typen glauben den Schnapper des Tages finden zu müssen und dafür nicht eimal zurückschrecken damit vor Gericht zu gehn. Ich habe früher eBay gern gemocht, man fand dort fast alles was man gesucht hat und konnte auch einiges verkaufen. Ich brauche nicht stur auf Gesetzestexte zu pochen, ich bin bis jetzt mit den Käufern/Verkäufern noch immer handelseins geworden solange es sich nicht um zwanghafte Geizhälse/Gierschlunde gehandelt hat. Leben und leben lassen ist meine Devise.

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Ehrlich gesagt sehe ich das Urteil sehr gespalten. Voll greifen sollte es, wenn der Verkäufer bewusst Mist baut, sprich, die Wagen dann doch woanders verkauft etc. Das ist einfach ne Sauerei. Anders sehe ich das aber bei 1€ Auktionen. Natürlich kann man eine Mindestgrenze setzen die man haben will, dafür kassiert Ebay aber mächtig ab.

 

Ich meine es hatte in der Vergangenheit, insbesondere als viele "Deppen" zu Ebay wanderten viele Auktionen gegeben, unter anderem auch Hausverkäufe etc. bei denen oftmals der symbolische Euro geboten wurde. Die meisten Gerichte gaben damals den Verkäufern Recht, da hier eine massive Differenz zwischen Gebot und üblichem Marktwert gelegen habe. So etwas erwarte ich ehrlich gesagt auch heute.

 

Natürlich kann man mal ein Schnäppchen machen dürfen wenn man nen Auto für 8000€ statt üblichen 10000€ Mobile-Preis ersteigert hat. Aber grade so nummern wie 500€ für ein 10.000€ Auto würde ich auch als Gericht nicht gelten lassen. Da müsste eine Abweichung vom gängigen Marktwert als Messlatte eingeführt werden. Fehler können nem Verkäufer immer mal passieren, wie gesagt, bewusste Käufer-Verarsche darf aber ruhig "bestraft" werden.

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Wäre mir neu. Kannst du dafür ein Beispiel bringen? Der einzige mir bekannte Fall war das ein Haus nicht für 2,50 weg ging, weil der Anbieter angeblich nur mißverständlich seine Maklertätigkeit angeboten hatte und selbst da mußte der Anbieter mehrere Tausender nach einem Vergleich löhnen. Selbst Fälle in denen Anbieter ab 1,- anboten und im Text eine Mindestsumme nannten, gingen pro Käufer aus.

 

Bei keiner Versteigerung der Welt würde der Anbieter recht bekommen, wenn er die Ware nicht rausrückt, weil ihm der Preis nicht gefällt. Das ist einfach sein Risiko, wenn kein Limit gesetzt ist.

Der Bieter kann ja auch zum einhalten seines Gebots gezwungen werden.

 

Da hier diskutierte Urteil ist ebenso nichts neues. Gab es mit anderen hochwertigen Artikeln schon mehrmals mit ähnlichen Resultaten.

Anders lagen die Urteile, wenn Auktionen wegen offensichtlichen Fehlern vorzeitig beendet wurden.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Eine Einigung nach Paragraph 929 BGB ist hier meines Erachtens nicht entstanden. Der Verkäufer hat zwar mit dem einstellen der Sache einen Verkauf geäußert, allerdings kam so gesehen keine Einigung zwischen v und k zustande da v an jemand anders veräußert hat.

Ich vermute das das Gericht ein Exempel statuiert hat um künftig solchen Marotten aus dem Weg zu gehen.

 

Natürlich ist die e Mail Korrespondenz des v und des eventuellen Käufers nicht aufgelistet.

Wenn dort eine Willenserklärung zum Verkauf an den Kläger steht ist zu prüfen ob der Verkäufer v als privat Person oder als Kaufmann gehandelt hat.

 

Alles in allem nur anhand des Artikels ist für mich das Urteil fragwürdig. Natürlich wird genaueres bez. e mail Verkehr licht in das Urteil bringen.

325ES 💪

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Relevant ist § 145. Und da ist zu lesen:

 

Bindung an den Antrag

 

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

 

Wie oben schon erwähnt gab es schon mehrfach Urteile in dieser Richtung und auch wenn Richter Gesetze unterschiedlich interpretieren, ist hier die Rechtsauffassung schon mehrheitlich eindeutig.

 

Einfache (auch nicht einwandfreie) Auswege wurden schon ganz oben genannt.

 

Ansonsten einfach akzeptieren, das risikolose Geldvermehrung nicht immer funktioniert.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Die Einigung ist hier doch eher unwesentlich, es kommt doch vielmehr auf Angebot/Annahme durch Gebot an? Allerdings bin ich ir wg. §156 BGB unschlüssig, schließich heißt es in Absatz 2: "Ein Gebot erlischt, wenn [...] die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird". Ist dies nicht hier der Fall gewesen?

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Wer so DUMM ist sich gegenüber einem Geier zum Verkauf zu äussern,hat selber Schuld. Wie Pit es schreibt,oder Teil/Fahrzeug wegen Beschädigt/Schaden aus dem Angebot nehmen. Immer dran denken es gibt Leute die das Hobby ,,ANSCHEISSEN,, betreiben,um immer ihr Recht durch Rechtschutzversicherung zu bekommen.RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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...lol, war jetzt gerade in den Staten. Jemand hat Red Bull verklagt und bekam Recht, da Red Bull damit warb "..gives you wings.." und ihm doch leider nach dem Verzehr besagtem Getränkes KEINE Flügel gewachsen sind (welch Überraschung)!

 

Ich entsinne mich an einen Fall, in welchem jemand einen Porsche für einen Spottpreis ersteigert hat.

Der Verkäufer hat den Porsche nicht rausgerückt und das Gericht gab ihm später recht.

Begründung (sinngemäß): Der Käufer könnte schlecht darauf bestehen einen derart hochpreisigen Gegenstand so billig zu bekommen.

 

Hab ich aber auch anders in Erinnerung.

 

Einmal aus Ebay und einmal aus England.

 

In England lief vor Jahren immer eine Werbung für ein Auto (Marke weiß ich leider nicht mehr), in der es hieß "only for an apple and an egg", daraufhin muss das auch jemand eingeklagt haben und das Auto für einen Apfel und ein Ei bekommen haben.

Obs 100%ig stimmt kann ich nicht Garantieren, doch das hab ich irgendwie noch im Gedächtnis...

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Das Urteil wird auch in der hiesigen Tageszeitung beschrieben. Demnach hat der Anbieter offenbar neben dem fehlenden Mindestpreis einen weiteren wesentlichen Fehler gemacht. Er hat die vorliegenden Gebote /das Gebot vor Beenden der Auktion nicht gestrichen.

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...lol, war jetzt gerade in den Staten. Jemand hat Red Bull verklagt und bekam Recht, da Red Bull damit warb "..gives you wings.." und ihm doch leider nach dem Verzehr besagtem Getränkes KEINE Flügel gewachsen sind (welch Überraschung)!

 

 

Naja, korrekterweise hat der Kläger nicht Recht bekommen, sondern Red Bull (im Wissen das im Land der Lügner und Betrüger die große Warscheinlichkeit besteht das sie wirklich deshalb bluten müßen) einen Vergleich eingegangen. (10$ oder Red Bull für 15$ für jeden der in der Vergangenheit flüssigen Kaugummi gekauft haben)

Das Problem was ich mit solchen Ami-Urteilen habe (sei es die Feststellung das Nutella süß, Kaffee heiß ......oder auch genannte Idiotie ist), ist eher das noch immer verhandelt wird sich mit einem Freihandelsabkommen freiwillig der Gerichtsbarkeit die solche Urteile spricht/solche Klagen überhaupt zu lässt, zu unterwerfen. :klatsch:


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Zitat von Bastelbert:

Das Problem was ich mit solchen Ami-Urteilen habe (sei es die Feststellung das Nutella süß, Kaffee heiß ......oder auch genannte Idiotie ist), ist eher das noch immer verhandelt wird sich mit einem Freihandelsabkommen freiwillig der Gerichtsbarkeit die solche Urteile spricht/solche Klagen überhaupt zu lässt, zu unterwerfen. :klatsch:

 

Genau

:daumen:

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Wer so DUMM ist sich gegenüber einem Geier zum Verkauf zu äussern,hat selber Schuld. Wie Pit es schreibt,oder Teil/Fahrzeug wegen Beschädigt/Schaden aus dem Angebot nehmen. Immer dran denken es gibt Leute die das Hobby ,,ANSCHEISSEN,, betreiben,um immer ihr Recht durch Rechtschutzversicherung zu bekommen.RR

 

 

...und, als Krönung der Ungeschicktheit, "danach" auch noch mit dem späteren Kläger Mailpingpong gespielt hat... ;-) :roll: :klatsch:

 

Wer vor dem beenden auch noch die Gebote streichen möchte, bitteschön, ich halte das für überflüssig.

Einfach so vorgehen wie ich es oben beschrieben habe und den Artikel als "beschädigt/verloren gegangen" (Sinngemäß) rausnehmen.

 

Und danach keine Mails von gierigen Nervensägen beantworten.

Spätestens nach der dritten, stets gleichen Mail ala "Sie waren nicht Höchstbietender, mfg, xxxx" herrscht Ruhe.

Eventuelle Drohungen oder gespielt freundliches Geschwafel einfach ignorieren, das ist alles nur heiße Luft um den "Verkäufer" zu Aussagefehlern zu provozieren.

 

Immer daran denken und gegebenenfalls den Mailterroristen darauf hinweisen :

Ebay ist ein Marktplatz zum kaufen+verkaufen, wer Familienanschluß oder neue Freunde sucht, soll bei "Friendscout24", Fb oder auf anderen einschlägigen Seiten seine langeweile totschlagen. :freak:

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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hmmm ---> http://www.welt.de/wirtschaft/article133111842/Red-Bull-zahlt-Millionen-weil-keine-Fluegel-wachsen.html

 

 

...lol, war jetzt gerade in den Staten. Jemand hat Red Bull verklagt und bekam Recht, da Red Bull damit warb "..gives you wings.." und ihm doch leider nach dem Verzehr besagtem Getränkes KEINE Flügel gewachsen sind (welch Überraschung)!

 

 

Naja, korrekterweise hat der Kläger nicht Recht bekommen, sondern Red Bull (im Wissen das im Land der Lügner und Betrüger die große Warscheinlichkeit besteht das sie wirklich deshalb bluten müßen) einen Vergleich eingegangen. (10$ oder Red Bull für 15$ für jeden der in der Vergangenheit flüssigen Kaugummi gekauft haben)

Das Problem was ich mit solchen Ami-Urteilen habe (sei es die Feststellung das Nutella süß, Kaffee heiß ......oder auch genannte Idiotie ist), ist eher das noch immer verhandelt wird sich mit einem Freihandelsabkommen freiwillig der Gerichtsbarkeit die solche Urteile spricht/solche Klagen überhaupt zu lässt, zu unterwerfen. :klatsch:

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Dieser Satz sagt doch schon alles warum in Amerika sowas möglich ist ;-)

 

Hierbei wird vor allem an die Vernunft des durchschnittlichen Empfängers von Werbebotschaften appelliert.

 

Da drüben sind halt doch nicht alles sooo schlau wie immer behauptet wird, aber das wissen ja einige unter uns schon länger ;-)

:frage: :eek: :klatsch: :popo:
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Das eigentlich interessante an der Sache ist hier noch gar nicht besprochen:

 

Wenn man bei Ebay eine Auktion vorzeitig beendet, nachdem man die Gebote gestrichen hat, fällt die Verkaufsprovision trotzdem an - und zwar in Höhe des Höchstgebotes.

 

Ich kauf mir jetzt Ebay-Aktien :ironie: !

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Das eigentlich interessante an der Sache ist hier noch gar nicht besprochen:

 

Wenn man bei Ebay eine Auktion vorzeitig beendet, nachdem man die Gebote gestrichen hat, fällt die Verkaufsprovision trotzdem an - und zwar in Höhe des Höchstgebotes.

 

Ich kauf mir jetzt Ebay-Aktien :ironie: !

 

Wie schon gesagt, die Gier...

Die kassieren an jeder Ecke, richtig widerlich.

Warum muss den eine Gebühr berappt werden wenn ich einen Startpreis angeben will? Die kassieren ja ohnehin bei erfolgreichen Geschäft 9% vom Kaufpreis. Sollen die doch 10% und max 100€ Gebühr verlangen, dafür für den Startpreis nichts verlangen. Dann ist die gesamte Problematik entschärft.

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Das eigentlich interessante an der Sache ist hier noch gar nicht besprochen:

 

Wenn man bei Ebay eine Auktion vorzeitig beendet, nachdem man die Gebote gestrichen hat, fällt die Verkaufsprovision trotzdem an - und zwar in Höhe des Höchstgebotes.

 

Ich kauf mir jetzt Ebay-Aktien :ironie: !

 

Wie schon gesagt, die Gier...

Die kassieren an jeder Ecke, richtig widerlich.

Warum muss den eine Gebühr berappt werden wenn ich einen Startpreis angeben will? Die kassieren ja ohnehin bei erfolgreichen Geschäft 9% vom Kaufpreis. Sollen die doch 10% und max 100€ Gebühr verlangen, dafür für den Startpreis nichts verlangen. Dann ist die gesamte Problematik entschärft.

 

 

Hallo Herbert,

 

...das stimmt so nicht ganz.

 

Wenn du dort ein Auto einstellst ist alles Gebührenfrei, egal wie hoch dein Startpreis ist.

12 Bilder für umme und sogar die Startzeitplanung (wobei man die -,10 Cent vernachlässigen kann).

 

Nur die Mindestpreisoption kostet 20,- extra, die könnte man aber mit einem Startpreis in eben der Wunschmindestsumme einsparen.

 

Von Ebay kassiert wird erst bei erfolgreichem Verkauf !

 

 

 

Die Mühlen bei Ebay mahlen zwar langsam aber irgendwann kommen die mal dahinter das jetzt viele ihre Fahrzeuge zu einem völlig überhöhten Startpreis auktionieren

um dann per Mail, Telefon oder spätestens bei der nicht zu verbietenden Besichtigung realistisch zu verkaufen.

Ohne anfallende Verkaufsgebühren trotz Nutzung der Plattform.

 

 

Ob neuerdings bei einer vorzeitigen Beendigung wegen "Artikel ist beschädigt/verloren gegangen und steht nicht mehr zum Verkauf" eine Verkaufsgebühr für den bis dahin aktuellen Stand fällig ist bezweifle ich.

 

Bisher war es nach eigener Erfahrung nicht so (letzter Winter).

Ob sich das mittlerweile geändert hat kann ich dir demnächst auch aus eigener Erfahrung sagen.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Wie man im 4. Absatz liest: "Red Bull ist einen Vergleich eingegangen, um einen potenziell langen als auch teuren Prozess in den USA zu vermeiden."

 

Bei einem Vergleich wird nicht Recht gesprochen, stattdessen einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss.

 

Und die 13 Millionen USD steckt Red Bull leicht weg, ein Imageschaden durch einen langen Prozess mit unsicherem Ausgang wäre bedeutend höher.

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