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Was brauch ich um den Kaltlaufregler eintragen zu lassen?


El-Miguel
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Hi.

Was benötige ich denn alles?

Reicht mir die Einbaubesxheinigung von der Werkstatt?

Weil ne Bestätigung der Werkstatt könnt ich schon quasi morgen haben;-)

Aber den Klr erst in 2 Wochen mit der Abe:roll:

Und wie schaut es aus wenn ich die Karre mit Euro 1 zulasse und 2 Monate später rüste ich auf euro2 um?

Bekomm ich da die Differenz erstattet?

Sprich alt 378€, neu 184€, also 194€.....?

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Was soll das für eine Bestätigung von der Werkstatt sein? So eine Art selbstgeschriebenes Entschuldigungsschreiben für das Fehlen in der Schule von früher?!:wall:

Bei dem KLR sind die Papiere dabei, die müssen von der Werkstatt abgestempelt werden und dann gehste damit auf die Zulassungsstelle und lässt es eintragen, nix anderes geht!:klug:

Vergünstigte Steuerklasse zählt ab dem Tag der Eintragung!

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Hier http://www.w126-forum.de/read.php?1,75366,75466

So ne Bestätigung meinte ich :streit:

Bau das Ding ja ein, geht mir ja nur drum ca. 4 Wochen von Zulassung bis Einbau zu überbrücken...sind schließlich fast 200€ die ich da spar bzw aus dem Fenster schmeiß

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Wie soll das OHNE ABE funktionieren?

Ja das war ja die Frage ob ich zu dem Wisch die Abe noch brauche, hab auf der Zulassungsstelle angerufen und die sagten ich brauch Schein, Brief und einbaubestätigung der Werkstatt.:frage:

 

Ok wenn man die Differenz Ende des Jahres bekommt dann wär es ja ok, hatte noch nie so ein Fall.

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Hallo zusammen,

die Differenz wirst du nicht erstattet bekommen.

Stichtag ist der Tag der Eintragung.

 

Ab wann soll denn die Steuerersparnis deiner Meinung gelten

Bau es sofort ein und lass es sofort eintragen, dann gibts auch die Steuerersparnis

 

Gruss

Jochen


Bearbeitet: von torx
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Aber wenn er ihn jetzt schon angemeldet hat für sagen wir mal 300euro steuern pro Jahr und er es 2 Monate später umrüstet lässt und es eingetragen ist, zahlt er ab dann nur noch sagen wir mal 150euro pro Jahr.

Also hat der eigentlich schon zu viel bezahlt und müsste das zu viel bezahlte Geld doch ende des Jahres wieder bekommen oder sehe ich das falsch?

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richtig so habe ich das auch in Erinnerung.

 

Jetzt habe ich aber auch noch mal eine frage.

und zwar:

Mein E30 320i NFL 10.1988 hat auch nur einen g-kat und zahle im Monat ca. 300euro Steuern

 

geplant ist bald ein V8 umbau.

jetzt meine frage ist es sinnvoll jetzt noch einen Kaltlaufregler einzubauen oder würde das nachher bei der kompletten V8 TÜV Abnahme überflüssig sein?

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Weil ne Bestätigung der Werkstatt könnt ich schon quasi morgen haben;-)

Aber den Klr erst in 2 Wochen mit der Abe:roll:

 

Also mit solchen Aussagen wäre ich etwas Vorsichtiger. :wall:

Scheint ja eine tolle Werkstatt zu sein.

Die macht sich und auch du dich damit strafbar.

So ganz offiziell nennt sich das dann mal schnell Steuerbetrug.

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Weil ne Bestätigung der Werkstatt könnt ich schon quasi morgen haben;-)

Aber den Klr erst in 2 Wochen mit der Abe:roll:

 

Also mit solchen Aussagen wäre ich etwas Vorsichtiger. :wall:

Scheint ja eine tolle Werkstatt zu sein.

Die macht sich und auch du dich damit strafbar.

So ganz offiziell nennt sich das dann mal schnell Steuerbetrug.

 

Das Ding wird ja eingebaut, so oder so.

Geht ja nur da drum das ich nicht das Auto zulasse und 2 Wochen später Bau ich den klr ein und bezahl trotzdem 378€ steuern.

Ist Übrigens echt ne tolle Werkstatt, quasi ein sehr guter Freund von mir....und das steht ja auch gar nicht zur Debatte:klug:

Mein Schätzelein will ihn eben unbedingt noch diesen Monat etwas fahren und kann's nicht abwarten :roll:

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Jetzt nochmal eine andere Frage.

Ist mein erstes Fahrzeug das ich nur saisonal also 6 Monate im Jahr angemeldet habe.

Bezahl ich dann auch nur 6 Monate im Jahr die Steuer, also den halben Betrag, oder den vollen?

MfG

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Jetzt nochmal eine andere Frage.

Ist mein erstes Fahrzeug das ich nur saisonal also 6 Monate im Jahr angemeldet habe.

Bezahl ich dann auch nur 6 Monate im Jahr die Steuer, also den halben Betrag, oder den vollen?

MfG

 

 

Du zahlst für die Monate Kfz.-Steuer, in denen das Fahrzeug zugelassen ist.

 

Hat es ein normales Kennzeichen -sprich: es darf jeden Tag des Jahres auf öffentlichen Straßen bewegt werden-, muss selbstverständlich auch für das ganze Jahr die Steuer entrichtet werden.

 

Hat es Saisonzulassung, zahlst Du nur für den Zeitraum der Saison die Kfz.-Steuer. Beispiel: Dein Auto hat Saisonzulassung 04 - 10, zahlst Du nur für den Zeitraum 01.04. bis 31.10. Kfz.-Steuer. Also nicht für zwölf Monate, sondern für sieben Monate.

 

In Deinem Fall zahlst Du dann tatsächlich "nur die Hälfte", da Dein Auto nur sechs Monate am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Nicht zu verwechseln mit der "Hälfte wegen Kaltlaufregler".

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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...

Beim Metzger zahlste doch auch das volle Kilo, wenn du 300 Gramm Gehacktes kaufst...

 

Also bei uns in Schleswig-Holstein ist das anders. Wenn ich an der Fleischtheke 300g Fleisch hole, werden mir nur 300g berechnet. Nicht ein Kilo. :-D

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Genau genommen zahlst du jeden Tag den das Fahrzeug zugelassen ist heißt ne 11-4 Zulassung (181-182Tage) kostet weniger als be 5-10 Zulassung (184 Tage) obwohl beides 6 Monate sind. Gleiches gilt bei Änderung der Schadstoffklasse oder des Hubraums, man Zahlt also keinen Cent mehr als man muss, aber auch keinen weniger. Allerdings frag ich mich warum es 2 Wochen dauert bis man nen Klr bekommt, ich hatte den Bestellt und konnten am nächsten Tag schon einbauen.

 

Gruß Sebb

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Wie soll das OHNE ABE funktionieren?

Ja das war ja die Frage ob ich zu dem Wisch die Abe noch brauche, hab auf der Zulassungsstelle angerufen und die sagten ich brauch Schein, Brief und einbaubestätigung der Werkstatt.:frage:

 

Ok wenn man die Differenz Ende des Jahres bekommt dann wär es ja ok, hatte noch nie so ein Fall.

 

Es geht auch folgendermaßen (ohne großartige Bestätigung über den Einbau-blabla):

 

Man kann das Ganze auch vom TÜV abnehmen lassen. Wir haben das auch so bei einem unserer E30 machen lassen.

 

In einer Werkstatt haben wir den Kaltlaufregler einbauen lassen, das Ganze dem TÜV-Prüfer vor Ort vorgestellt. Da wurde ja eh zur HU eine AU gemacht.

 

Der TÜV-Prüfer hat uns eine Bescheinigung über den eingebauten Kaltlaufregler ausgestellt.

 

Den Beleg haben wir dann der Zulassungsstelle vorgelegt.

 

Die Zulassungsstelle schlüsselt das Auto dann um. Die Zulassungsstelle meldet also quasi dem Finanzamt, dass das Auto jetzt "schadstoffärmer" ( ;-) ) unterwegs ist. Das Finanzamt stellt einen neuen Steuerbescheid aus. Und ab diesem Tag der Eintragung auf der Zulassungsstelle gilt der ermäßigte Steuersatz.

 

Und selbstverständlich bekommst Du die zu viel entrichtete Kfz.-Steuer zurückerstattet. Gleich nach dem neuen Steuerbescheid. Das geht meist relativ schnell.

 

So einfach ist das :D

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Ironie, Freunde:D

 

War gar nicht zu bemerken, Dani. Unglaublich gut versteckt für Leute, die nie zum Metzger gehen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Das solltest Du mit dem TÜVer auskarteln, der Dir den V8-Umbau einträgt. Je nachdem, wie ihm das Gewissen zwickt, wirds für ihn leichter den E30 weiter auf Euro2 laufen zu lassen oder eben nicht. Beides ist möglich.

 

Normalerweise spricht nichts dagegen, die Serienkats des Spenders vorausgesetzt, den V8 mit Euro2 in den E30 einzutragen.

Gruß

Oliver



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Aber nur wenn es ein V8 mit Euro 2 ist , also ein M62

Nen M60 wird ein seriöser Prüfer nicht als Euro 2 laufen lassen - und genau da gibt es dann ein Problem, wenn vorher beim E30 Euro 2 per KLR eingetragen wurde: Die Schadstoffklasse darf man AFAIK nicht mehr verschlechtern.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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