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Felgen 9x16 FAQ


jenad
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Vorwort:

 

Da dies ja früher eine oft nachgerüstete und auch zeitgenössische Felgengröße auf dem E30 ist, hier mal ein paar grundlegende Dinge dazu.

 

Um zu verstehen, wieso eine Felge verbaut werden kann, die 5 Zentimeter breiter und 1 Zentimeter weiter raus steht als die Serienfelge, muß man die 9x16 Thematik im Kontext betrachten.

 

Dieses System funktioniert nur, wenn man gewisse Rahmenparameter erfüllt. Dies ist neben der richtigen ET für die Freigängikeit am Federbein der trapezförmig gezogene, eigentlich zu schmale Reifen auf der breiten Felge und eine ordentliche Tieferlegung. Diese sorgt für vermehrten negativen Sturz. Damit wandert die Felge oben weiter Richtung Fahrzeug und erfährt so die nötige Abdeckung durch den Kotflügel.

 

Ändert man einen dieser Parameter kann das zur Folge haben, das das Ganze nicht mehr so wie unten beschrieben funktioniert. Breitere Reifen z.B. können weitergehende Blecharbeiten erforderlich machen etc.

 

Besonders zu beachten ist, das mittlerweile die Prüfung auch nach EU-Richtlinie vorgenommen werden kann, was normalerweise bedeutet, das die Abdeckung der Lauffläche NICHT mehr ausreicht, wie unten beschrieben.

 

In einem solchen Falle heißt das im Fach-Chinesisch etwa so: "Radabdeckungen: Auflagen aus TGA nicht erfüllt/nicht ausreichend"

 

Etwas dagegen machen kann man nicht- ausser eine andere Prüfstelle aufsuchen. Aber dazu noch mehr an anderer Stelle.

 

Desweitern sollte man sich darüber im Klaren sein, das solch ein Umbau eher der Optik, als der Fahrdynamik dienlich ist ;-)

 

Aber nun zu den Details. Fangen wir mit der Felge selbst an.

 

Welche ET ist die richtige?

 

Die Größe der Wunsch-Felgen ist ja klar: 9x16. Aber ebenso entscheidend ist die richtige Einpresstiefe, kurz ET.

 

Die passende Einpreßtiefe für den E30 wäre eigentlich ET10. In der Realität wird solch eine Felge aber selten angeboten. Felgen mit ET15 sind die weitaus häufiger anzutreffenden. Die Bezeichnung für eine solche Felge wäre dann 9x16 ET15.

 

Die zeitgenössische Borbet A Felge gibt es z.B. in dieser Dimension.

 

Die ebenfalls zeitgenössische Azev A Felge gibt es auch mit der richtigen ET10 für die Vorderachse.

 

 

Warum Distanzscheiben?

 

Die Felge mit ET15 schleift jedoch am vorderen Federbein. Hier MUSS eine 5mm Distanzscheibe verbaut werden, um eine TÜV-konforme Freigängikeit zu erreichen. Dies gilt uneingeschränkt für alle Fahrzeuge mit 51mm Federbein. Sind 45er Federbeine verbaut, könnte es auch ohne Distanzen passen, jedoch hat man mit den Spurplatten die Garantie, das es freigängig ist zum Federbein hin. 3mm Platten sollten im Falle von 45mm Federbeinen ausreichend sein. Die 5er Distanzscheibe an der VA neigt wegen der schlechten Zentrierungsmöglichkeit dazu, im Fahrbetrieb Unwuchten zu erzeugen. Diese äussern sich typischerweise in Geschwindigkeitsbereichen von 80-100 Km/h. Spurplatten mit doppelter Zentrierung können jedoch Abhilfe schaffen. Siehe hier z:B: Link

 

Hinten kann man die ET 15 ohne Distanzen fahren, jedoch sollte auch hier mindestens 5mm Platten montiert werden, da das hintere Rad sonst weiter im Radhaus steht, als das vordere. Technisch sind zwar keine Distanzscheiben für die Freigängigkeit an der Hinterachse notwendig, fahrdynamisch sollte die Spurweite hinten jedoch nicht schmäler sein als vorne. Hier sollte keinesfalls an falscher Stelle gespart werden.

 

Zu breite Distanzscheiben dürfen ohne gesondertes Fahrwerksfestigkeitsgutachten nicht gefahren werden. Der Grund ist folgender:

 

Maximale Größe der zulässigen Spurverbreiterung ist 2%. Ausgangspunkt hierfür wäre die E30 Spurweite und die kleinste ET einer eingetragenen Serienfelge.

 

Im Falle des E30 wäre das eine (gerundete) Spurweite von 150cm und die ET 24 der 7x15er Kreuzspeiche, was uns zu folgendem Wert bringt:

 

2% von 1500mm sind 30mm Spurverbreiterung, also 15mm pro Seite.

 

ET24 (mm)- 15mm (wie oben errechnet) ergeben ET9. Die angestrebte ET 10 ist also noch absolut in der Toleranz für den E30.

 

 

Felgen für Golf, Opel, etc:

 

Felgen, die ursprünglich für andere KFZ's gedacht waren, können trotzdem montiert werden, solange die im Gutachten ausgewiesene Tragfähigkeit für den E30 ausreicht. Felgen für Golf, Opel und Co... haben normalerweise ET's im 30er Bereich. Die Felge hat dann z.B. die Bezeichnung 9x16 ET 30.

Hier gilt dasselbe wie oben, nur muß die Distanzscheibe dementsprechend größer gewählt werden, in diesem Falle also eine 20er, um wieder auf die effektive ET 10 zu kommen.

 

 

Karosseriearbeiten:

 

Zu der Radabdeckung ist zu sagen, das es früher ausgereicht hat, wenn die Lauffäche abgedeckt war. Die schrägstehende Karkasse und das Felgenhorn konnten ohne weiteres über die Kotflügelkante hinweg stehen (siehe jedoch hierzu nochmals die ergänzende Bemerkung in der Einleitung!!!). Diese ehemals TÜV-konforme Abdeckung wurde auch mit nicht ausgestellten Radläufen erreicht, d.h. zumindest früher brauchte man nichts an den Radläufen zu ziehen, ET 10 vorne und hinten vorrausgesetzt.

 

Die oft gestellte Frage, ob die 9x16 ohne Karosseriearbeiten mit einem Fahrwerk 60/40 kombinierbar sind, lässt sich pauschal nicht beantworten, da die tatsächliche Tieferlegung von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich ausfallen kann. Ebenso können unterschiedliche Reifenfabrikate bei identischer Größe unterschiedlich breit bauen.

 

Als ungefähre Richtlinie kann man angeben, das bei tatsächlicher 60/40 Tieferlegung, effektiver ET 10 und 215/40/16er Bereifung das Bördeln am hinteren Radlauf ausreicht. Bei kleineren ETs können weitere Maßnahmen wie Kotflügel ziehen erforderlich sein.

 

 

Reifengröße:

 

Die normalerweise verwendete Reifengröße 215/40/16 ist ja im Prinzip zu schmal für die 9J Felge- eine Reifenfreigabe vom Hersteller hilft hier ungemein weiter und ist das passende Argument gegen Bedenken des Prüfers in dieser Hinsicht. Eine von Toyo befindet sich in den Anhängen.

 

Eine weitere oft geforderte Maßnahme: die Tachoangleichung.

Hintergrund ist, das der 215/40/16er eigentlich einen zu geringen Abrollumfang aufweist. Die "richtige" Reifengröße für den E30 wäre die 225/45/16, die der fahrwerksmäßig baugleiche Z1 z.B. serienmäßig fährt. Platztechnisch ist naturgemäß der 215er leichter zu verbauen.

 

Die rechtliche Grundlage dazu: bei Fahrzeugen vor BJ. 1994 ist eine Abweichung des Abrollumfangs um mehr als 7% nicht zulässig. Berechnet von den 205/55/15ern wäre die Abweichung mit den 215ern zwar nur -4,65%, aber im Prinzip kann man nach Vorbringen dieses Rechenbeispiels und Ignorierung durch den Prüfer nur 2 Sachen machen:

 

Angleichen lassen oder anderen Prüfer suchen. ;-)

 

 

Zusammenfassung:

 

Hier nochmal kurz zusammengefasst, was man gegen Einwände des Prüfers tun kann.

 

1. Prüfer bemängelt mangelnde Radabdeckung: Abhilfe nur mit Karosserie-Arbeiten.

 

2. Prüfer bemängelt fehlendes Gutachten: Vergleichsgutachten einer anderen Felge in derselben

Dimension und/oder vorhandenes Gutachten vorlegen und/oder beim KBA anfragen und/oder Prüfer in den vorhanden internen Listen der Prüforganisation nachsehen lassen.

 

3. Prüfer bemängelt den geänderten Abrollumfang und die damit verbundene Tachoabweichung: Tacho eichen lassen in Fachbetrieb oder auf den obigen Passus hinweisen.

 

4. Prüfer bemängelt zu schmalen Reifen: Herstellerfreigabe anfordern, das die Montage trotzdem

möglich ist.

 

5. Prüfer bemängelt Schleifen: Karosserie nacharbeiten und/oder andere Distanzscheiben wählen

und/oder Federwegs- und/oder Lenkeinschlagsbegrenzer einsetzen.

 

In den Fällen 1-4 kann der Gang zu einer anderen Prüfstelle oft helfen. Wenn ein Prüfer aus seiner Sicht berechtigte Bedenken gegen den Umbau hat, wird er wohl nur schlecht oder eventuell mit den og. Argumenten vom Gegenteil überzeugbar sein. Dies soll kein Aufruf zu Pfusch oder Ähnlichem sein, aber der Ermessensspielraum wird erfahrungsgemäß individuell genutzt. Im Fall von Punkt 5 muß natürlich nachgebessert werden, um eine einwandfreie Funktion des Autos zu Gewährleisten.

 

Gruß

jenad

 

P.S.: der oben beschriebene Umbau ist mit Sicherheit zeitgenössisch. Ob sinnvoll steht auf einem anderen Blatt.

 

Im Anhang zeigt Bild 1 eine 9x16er Felge, bei der der schmale 215er Reifen nach Bordsteinkontakt von der Felge gesprungen ist.

 

Bild 2 zeigt eine gerissene Karkasse. Vermutlich durch die stramm gezogene Reifenflanke und die damit verbundene reduzierte Bewegungsaufnahme hervorgerufen, und/oder durch falschen Luftdruck.


Anhang:
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