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H Zulassung mit M30 Maschine


Laafer
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Mal ne Frage an die Experten. Würde man mit einem M30 Umbau also 335i, der aber sonst ganz original ist also schön mit 14" Felgen und auch im Innenraum nix verändert später mal ne H-Zulassung bekommen? Oder halt nach dem heutigen Stand? Das geistert mir schon länger durch den Kopf. Bei einem umgebauten 320i auf 325i denke ich wird das ein nicht soo grosses Thema sein, wenn´s echt nicht anders geht baut man halt zurück aber wie schaut es bei einem M30 aus. Über einen S38 oder so braucht man jetzt nicht zu reden, aber der M30 ist doch zeitgemäß und selber Technikstand. Oder heisst es da auch schon nein? Wie gesagt nix Tuningbomber, außer der Motor komplett original!

 

Ich denke mir halt vieleicht kommt die Regierung oder die EU irgendwann mal auf den Dampfer Autos die so und so alt sind und keine H-Zulassung haben nicht mehr fahren zu dürfen?! Da nützt der beste 1000 PS Motor auch nix. Weil dann würde ich mir aus heutiger Sicht so einen Umbau sparen zumindest alles über 2.5/2.7^^


Bearbeitet: von Laafer
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Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers, oder bau- gleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung, oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.

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Also geht es ja doch?! Mein Cabrio ist ein 92er den M30B35 mit 155KW gab es da ja auch noch im E34 dann müsste es gehen! Das Prob. ist halt ich hab keinen Bock das Ding heute umzubauen und Geld reinzustecken und morgen kann ich denn nicht mehr fahren, wegen irgendwelchen Schwachsinnigen EU Gesetzen^^

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Ich bin der Meinung, dass es nach der heutigen Regelung mit dem H-Kennzeichen beim M30-Umbau klappen sollte. Ich hab mal interessehalber nachgefragt und da mein Touring Baujahr 11/93 ist, würde ich sogar mit M50-Umbau das H-Kennzeichen kriegen. Natürlich liegt das auch im Ermessen des Prüfers.

 

Beim M30 sollte es eigentlich kein großes Problem sein, da das ja auch unter den Punkt "zeitgenössisches Tuning" fällt und der Motor zum gleichen Zeitraum von BMW gebaut wurde wie das Auto, also eigentlich alles erfüllt. Alpina hat den M30 ja auch in den E30 gesetzt. Wenns mal soweit ist, musst halt Prospekte von damals und solche Sachen als "Beweismaterial" mitnehmen.

 

Gruß

Andi

Der Touring. Eine Synthese aus sportlicher Faszination und praktischen Vorteilen. Der Touring ist eine vollkommen neue Möglichkeit, die Freude am Fahren zu genießen.

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Das Problem ist am ehesten, dass der Motor nachweisbar 20 Jahre vorm H-Kennzeichen eingebaut werden musste.

 

Ein Fahrverbot für ältere Autos wird eher nicht kommen - schon gar nicht für Youngtimer mit Kat.

Der Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen lässt sich grad mal in Promille messen - der beträgt 0,07% - aber der Wirtschaftsfaktor Oldtimer ist im Verhältnis dazu gewaltig.

Alleine die "wirklichen" Oldtimer Fahrer haben ein Volumen von 16,66Mrd€ p.a.

 

Das weiß auch die Politik

 

Gedanken mache ich mir nur um eine Verschärfung der H-Regel weil bald Massenfahrzeuge ins H Alter kommen, von denen es wirklich noch viele gibt die auch alltagstauglich sind.

 

Georg

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Eine Alpina B6 3.5 Replika sollte auch H-fähig sein! ;-)

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

sigpic_SEP2022_001.png

Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

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macht euch ma nich so den kopf, ich hab schon einige oldies gesehn die den namen vielleicht in 10 jahren verdienen, bzw. vollkommen verbastelt waren. erst letztens n NSU prinz der tiefergelegt, mit käfig, alufelgen und nem 800ccm-motor (normal sind 600) UND nem H-kennzeichen vor mir stand. ich hab den besitzer gefragt wie der DAS ding durch den tüff gekriegt hat und er berief sich auf zeitgenössisches tuning, es gab mal eine kleine baureihe die fast genau so aussah, mit denen sind rennen gefahren worden und er hat einfach einen serien-prinz genommen und danach aufgebaut.

 

original is nämlich nich zwingend "WERKS"original ;-) ich könnt mir vorstellen daß man später auch n total verbastelten manta bzw. E30 nach diesem kriterium sein H-kennzeichen bekommen kann, solange die anbauteile (käfig, felgen usw.) damals schon verfügbar waren.

 

naja, es kann immer sein daß alles was ich hier geschrieben hab durch n prüfer der auf sowas keinen bock hat lügen gestraft wird aber dann kann man zu nem andren fahren. 8-) wegen nem motor der nich werksseitig drin is wird im normalfall keiner was sagen.

 

und übrigens, sollte irgendein depp es tatsächlich schaffen G-kat youngtimer von der straße verbannen würde das wohl zwingend auch bedeuten daß aktuelle autos die auch nich besser sind genausowenig fahren dürfen! :freak:

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Auch da kommts auf den Prüfer an. Zu E30-Zeiten gabs auch schon M30 und M88 Umbauten offiziell. Also ist das keinesfalls unmöglich. Zum Beispiel wird ein nach Hartge H35 Gutachten aufgebauter E30 mit M88 Motor auch ein H-Kennzeichen bekommen (können). Auch wenn der Umbau später als 10 Jahre nach EZ durchgeführt wurde.

http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg

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Der Kelleners K3 war der erste angebotene e30 mit 3,5ltr, das war 1983...

der Wagen ist sehr ähnlich wie meiner auf/umgebaut worden.

Man brauch für alles den passenden Prüfer; das so ein Motor 20 Jahre eingebaut sein muss,

ließt man oft, ist praktisch aber garnicht möglich bzw. teilweise garnicht nachzuweisen,

wie zB bei diversen US-Cars/Import Autos. Ein anderer Motor vom gleichen Hersteller und passendem Alter, ist zZ H-fähig. Bestückt mit Einzeldrossel oder Turbolader siehts da schon wieder anders aus..... Obwohl in der aktuellen Joungtimer Scene auch ein Volvo Amazon mit Volvo 740turbo Motor (eingetragen mit H) ist, das scheint also auch zu gehen.

Der Notkessel;

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Ist kein Problem, da der Motor zeitgenössisch ist. Mit etwas Suche findet sich bestimmt ein Prüfer, der das mit H abnimmt...

Und der Motor muss NICHT bereits vor 20 Jahren eingebaut gewesen sein, solange er nur zeitgenössisch und vom Fahrzeughersteller ist.

 

Motor

· Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps



anerkannt werden.

Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren

- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der

Doppelnockenwellenmotor

der späteren Modelle

- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen

Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),

nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID



(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).

- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte

Motorenbestückung

zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.

· Ausnahmen:



- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser

Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es

sich

bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits

vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher

Hersteller)

neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu

begutachten.

z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher

Leistung

- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder

mindestens

20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem

Basis-

Motor-Typ)

- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

· Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten

Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich

Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile



bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.

· Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:



- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder

- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen

Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-

Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).

· Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten



abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

 

ausm Anforderungskatalog des TüVs

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Das ist zwar richtig - aber wenn die EU beschließt, dass ab sofort dies oder jenes gilt, dann muß das die Bundesregierung innerhalb von N Jahren in Bundesrecht umsetzen.

 

Was unsere Oldtimer mit der EU zu tun haben ist auch ganz einfach: Abgas = Umweltverschmutzung.

 

Wie ich schon schrieb: Ich glaube nicht, dass von D aus was in Richtung Fahrverbote käme - zumindest was die aktuellen Oldtimer angeht.

Aber es kann natürlich sein, dass der Tag kommt, an es heißt

"H-Kennzeichen gibt es nur noch für Fahrzeuge vor 19XX - alle anderen sind im Verhältnis zu den aktuellen schon so modern, dass der Begriff Oldtimer nicht mehr greift."

 

Die ganze Diskussion, ob dies oder jenes in 10 Jahren H-fähig ist, ist daher im Grunde genommen müssig weil keiner weis wass die weltfremden Herren in Brüssel irgendwann beschließen.

 

Da der ADAC in D die FIVA Vertretung von dem DEUVET übernommen hat, sind IMHO auch da die Karten schlechter geworden, weil der ADAC zwar groß verkündet, wie viele zigtausend Mitglieder nen Oldtimer haben - aber galant verschweigt, dass er im Fall der Fälle sich sicher eher nach den Bedürfnissen der Millionen "normaler" Mitglieder richten wird.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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So Leute ALLE NACHWEISLICHEN TUNIGMASSNAHMEN bei einem e30 Bj 87 gelten für Umbauten die bis 1997 von Tunern oder sonstwem im Strassenverkehr zugelassen wurden,ALPINA&CO sowieso,aber auch ein 87er e30 mit,einem EINGETRAGENEM 96er 328i Motor aus dem e36 wird ein H-Kennzeichen bekommen wenn dieser innerhalb dieser Zeit eingebaut und zugelassen wurde.Ich habe das alles durchgekaut,selbst meine 17Zoll M5 Räder sind auf e30 akzeptiert WEIL EINGETRAGEN .Ich habe schon paarmal getippt das die Tunigmassnahmen für e30 erheblich grösser sind als für e21&Nullis.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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hallo zusammen,

 

zum h kennzeichen hätt ich ein paar greenhorn fragen:frage::

1. ab wieveil jahren gibts so eines 25 od. 30 ?

2. was bringt das ding

3. kann man es nachträglich wieder "aberkannt" werden

 

grüße

http://e30-talk.com/signaturepics/sigpic9076_1.gif.....oder, wo anders ist es auch nicht schöner !!!!
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hallo zusammen,

 

zum h kennzeichen hätt ich ein paar greenhorn fragen:frage::

1. ab wieveil jahren gibts so eines 25 od. 30 ?

2. was bringt das ding

3. kann man es nachträglich wieder "aberkannt" werden

 

grüße

 

http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_google.gif

 

die grundlegenden Fakten kannste dir wohl noch selber zusammensuchen...

http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg

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Also eine Cobra Replika mit einen Ford Scorpio cosworth motor, wurde alles 2007 zusammengebaut und zugelassen auf ein H kennzeichen. laut dem tüv muss rein die optik original aussehen.

 

 

 

 

 

 

ansonsten einfach lesen:

 

4. Voraussetzung für die Erteilung des "H-Kennzeichens".

Grundsätzlich bestehen zwei Hauptvoraussetzungen für die Erteilung eines solchen H-Kennzeichens:

 

  • Die eine Voraussetzung besteht im Alter des Fahrzeuges. Diese muss mindestens 30 Jahre betragen.

 

  • Die andere besteht darin, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das bewertet, ob das anzumeldende Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann.

 

Bei der Frage des Alters gehen die Auffassungen der Straßenverkehrsämter auseinander. Einige Straßenverkehrsämter bestehen auf das exakte Datum der Erstzulassung, andere Zulassungsstellen beziehen sich lediglich auf das Jahr.

Sofern beispielsweise ein Fahrzeug am 31.07.1975 zum Straßenverkehr zugelassen wurde, nehmen einige Straßenverkehrsämter eine H-Kennzeichenzulassung erst ab dem 01.08.05 vor. Andere stellen auf das Jahr ab und erteilen ein H-Kennzeichen bereits für den 03.01.05. Dies mag als reine Willkür erscheinen, die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch im Bereich der eigener Verantwortung regeln.

In dem benötigten Gutachten wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen ob die benötigten Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21c StVZO vorhanden sind.

Hierbei findet auch die Überprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (zweijahres-TÜV") oder nach längerer Stillegung die Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt

Begutachtet werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine Durchrostung aufweisen.

Hier die wichtigsten Kriterien:

 

  • Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
  • Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“
  • Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
  • Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.
  • Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.
  • Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
  • Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
  • Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier im Anforderungskatalog des TÜV-Südwest, welcher im Jahre 1999 veröffentlicht wurde.

Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM

 

Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis

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1. ab wieveil jahren gibts so eines 25 od. 30 ?
30 genau wie die rote "07"er Nummer
2. was bringt das ding
Steuerersparnis ab nem bestimmten Hubraum wegen Pauschalbesteuerung und entfall der Schadstoffklasse, Teilweise günstigere Versicherungen - auch pauschal
3. kann man es nachträglich wieder "aberkannt" werden
Ja - wenn bei der nächsten HU der Prüfer entdeckt dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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