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Zwangsstilllegung


Pendejo
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....auch hier "räusper".

 

Was anders als eine persönliche Ansicht ist dein Beitrag?

 

Ich glaube Innenausstattung und Stereoanlage des TE war weder ein Disskussionsgegenstand noch dessen Vorhandensein überhaupt außerhalb des Bereichs der "Schrödingers Katze" Theorie.

...und das geplatzte Bremsleitungen "uncool" sind hatten wir schon hinreichend erkannt.

 

 

Gruß Heiko

 

 

 

 

 

.....mit beleuchtetem Schaltknauf ab Werk, nachgerüsteten Jehnert Boards in den Türen und intakten Bremsleitungen auch an der Mathias-Hinweis Stelle. :devil:

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hallo,

 

wollte nur anmerken das man die Nachprüfung nicht bei der Werkstatt/Prüfstelle der ersten Untersuchung machen muss. Wenn z.B. Dekra, kann man das bei jeder anderen Dekra auch machen lassen.

Gruß

Carsten

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Ich hatte so eine ähnliche Aktion schon mal mit Premio. Gutschein für gratis Check eingelöst mit der Bitte mal drüberzuschauen, was für den TÜV gemacht werden müsste.

Die haben dann auch einfach den TÜV Prüfer drüber schauen lassen, der einfach ne komplette HU gemacht hat, die ich dann nicht bestanden hatte.

 

Im Anschluss großen Kostenvoranschlag gemacht. Ich hatte mir erst vorgenommen die HU nicht zu zahlen (wegen nicht übereinstimmenden Willenserklärungen, hatte ja gar keine beauftragt).

Aber zum TÜV musst ich ja eh. Hab dann erheblich später bezahlt und die Arbeiten natürlich nicht bei Premio machen lassen. 

 

Als Ergänzung zur Aussage von schwälmer: Man kann die Nachuntersuchung sogar bei einer völlig anderen Prüforganisation machen. Also 1. TÜV Rheinland 2. GTÜ zum Beispiel.

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  • 3 Wochen später...

Ich melde mich zwar jetzt ein bisschen spät, aber normalerweise steht auf einem Bericht auch der Name des Prüfers und z.B. bei der Dekra hat jeder Prüfer seine eigene Telefonnummer, die auch im Internet zu finden ist. Ich weiß leider nicht genau wie es bei den anderen Prüforganisationen ist, aber ich denke mal, dass auch dort jeder einzelne Prüfer irgendwie erreichbar ist. Bei Unsicherheiten bezüglich des HU-Ergebnisses könnte man diesen also anrufen und sich darüber informieren.

 

MfG 

Geining

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Ich denke es geht hier mehr darum, dass keine HU gemacht werden sollte und man die Bremsleitungen selbst hätte tauschen können, für weniger als 500,- . Dank RR habe auch ich mir meine Leitungen da angeguckt und sofort getauscht, Kunifer und ein gemütlicher Samstag Nachmittag, sowie die Möglichkeit nach der Aktion auf den Bremsenprüfstand zu können waren gegeben. Hat mich knapp ein Zehntel von dem obigen Betrag gekostet, inklusive eines guten Päckchens Kaffee für den Meister, damit er sich das nochmal anguckt und auf den Prüfstand fährt.  

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  • 4 Monate später...

Sofern im Rahmen der HU ein oder mehrere verkehrsunsichere Mängel festgestellt wurden, ist der Prüfer dazu verpflichtet, dies der Zulassungsstelle mitzuteilen.

 

Das ganze nennt sich "Meldung verkehrsunsicherer Zustand nach Anlage VIII Nr. 3.1.3.4 bzw. 3.2.3.3.2".

 

Der Mangel ist dann auf dem ausgestellten Untersuchungsbericht mit einem "VU" vermerkt und nicht mit "EM".

 

Beispiele hierfür:

 

-geplatzter Bremsschlauch oder Bremsleitung auf Bremsenprüfstand

-defekt an der Lenkanlage (stark ausgeschlagene Spurstangenköpfe) bzw. dem Lenkgetriebe (sporadischer Ausfall der Lenkunterstützung usw..)

 

 

Informationen zur Zwangsstillegung wirst du auf dem Bericht nicht finden, da dieses Vorgehen (bzw. die Durchführung dieses Verwaltungsaktes) nur der für dich zuständigen Zulassungsstelle vorbehalten ist.

 

Der Prüfer hat lediglich die Aufgaben die Prüfplaketten zu entfernen, dem Halter auf den VU-Zustand hinzuweisen und die Zulassungsstelle zu benachrichtigen.

 

Ein Betrieb eines solchen Fahrzeuges ist dann natürlich untersagt.

 

 

PS:

 

Die Frist zur Behebung von erheblichen Mängeln liegt bei 4 Wochen und nicht wie oben geschrieben bei 6 Wochen. Eine Nachkontrolle oder Nachuntersuchung darf bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation unter Einhaltung der am Prüfbericht angegebenen Frist durchgeführt werden. Ist diese überschritten wird eine erneute HU fällig.

 

Gruß Roman


Bearbeitet: von Begga86
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