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Eben Unfall gehabt - Recht?


Barbarossa
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Bei meinem e32 ist ein Skoda Oktavia beim Einparken gegen die Stosstange gefahren. Die gegnerische Versicherung schickte Gutachter,der war vom (Sehr)Gutem Zustand meines 740iL so angetan das der Wiederbeschaffungwert um 8000euro lag. Schaden war 1376euro davon wurden 350Euro Wertzuwachs durch Reparatur abgerechnet.Zu sehen ist fast nix ,mein eigener Gutachter schätzte  das ganze auf Pi-mal-auge um 400euro. Beim e36 wird es wohl erheblich einfacher einen Ersatz zubekommen,als beim 740iL,die Versicherung wird die Marktpreise zum berechnen nehmen wenn es sich um ein altes Gebrauchsfahrzeug handelt. Warte erstmal ab,aber 3200euro sind da wohl EXITUS.gruß RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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hier sollte man aber die 130% Regel nicht vergessen :klug: wirtschaftlicher Totalschaden muss nicht explizip eine Reparatur ausschließen, wenn sie in diesem Rahmen ist.

Genau deswegen würde ich auf jeden Fall mit dem Gutachten zum Anwalt gehen!
Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Erstens würde ich nie zu einer Werkstatt der Versicherung eines Unfallgegners gehen sondern

immer zu meiner Werkstatt des Vertrauens und zweitens ist das erste immer der eigene Gutachter.

Viele empfehlen auch gleich einen Anwalt, das habe ich aber immer erst gemacht, wenn die

Versicherung rumgezickt hat.

 

Gruß G.W.

Man kann sich das Angebot des Gutachters der Gegenseite doch erstmal anhören.

Das sind zu 99% freie Gutachter.

Die rechnen nach Tabelle ab, Honorar richtet sich nach Schadenshöhe.

Hatte ich beim T4. Kva 1900, Gutachter der gegnerischen Versicherung sich die Delle belinst, 50 Euro wegen weggerostetem Radlauf unten abgezogen, fertig.

Hat dann noch die Kosten für ne Achsvermessung draufgepackt.

Die Delle ziert den Bus bis heute:D

 

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk 2

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Man kann sich das Angebot des Gutachters der Gegenseite doch erstmal anhören.

Das sind zu 99% freie Gutachter.

Die rechnen nach Tabelle ab, Honorar richtet sich nach Schadenshöhe.

Hatte ich beim T4. Kva 1900, Gutachter der gegnerischen Versicherung sich die Delle belinst, 50 Euro wegen weggerostetem Radlauf unten abgezogen, fertig.

Hat dann noch die Kosten für ne Achsvermessung draufgepackt.

Die Delle ziert den Bus bis heute:D

 

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Das kann durchaus sein. Es besteht aber noch eine andere Möglichkeit.

Der Gutachter kommt mit seiner Tabelle auf eine höhere Schadenssumme

als der KVA von der Werkstatt. Da er von der Versicherung geschickt wurde,

wird er dieser die höhere Summe nur der Versicherung mitteilen und auch

entsprechend abrechnen.

Die Versicherung begleicht den Schaden aber trotzdem nach KVA der Werkstatt

und der Geschädigte erfährt nie die Summe.

Beim eigenen Gutachter ist das anders, da erfahre ich die höhere Summe und kann

Sie der Versicherung auf den Tisch legen.

 

Alles schon gehabt, daher rate ich immer zum eigenen Gutachter. Die Kosten trägt

die Versicherung so oder so. Und Anwalt nehme ich wirklich nur, wenn die

Versicherung zickt.

 

Gruß G.W.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Ich will aber nen E36 Touring dann in der Farbe mit der Austattung als Referenz sehen :-)

 

Die Farbe ist ja nunmal ein wichtiger Faktor beim Autokauf und ich will nicht irgendein XYZ Blau - ich will mein Individual Blau :-D

 

Halbe Stunde weiß ich hoffentlich mehr

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Ich will aber nen E36 Touring dann in der Farbe mit der Austattung als Referenz sehen :-)

 

Die Farbe ist ja nunmal ein wichtiger Faktor beim Autokauf und ich will nicht irgendein XYZ Blau - ich will mein Individual Blau :-D

 

Halbe Stunde weiß ich hoffentlich mehr

 

 

Die Farbe geht dem als Referenz am Allerwertesten vorbei.

Bei meiner collector´s edition haben Sie regelmäßig mangels Vergleichsmasse

den Xclusive als als Referenz hergenommen und der ist ggü. der collector´s edition

ein Massenprodukt.

 

Gruß G.W.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Also er war bis eben da...

 

Alles angeguckt, Fotos gemacht, Lack gemessen etc.

 

1-2 Sachen auf der Werkstattrechnung kann man anders machen - die kreidet er an. Er versucht das meiste rauszuholen bzw. den Wagen in der Restwertbörse ( sollte der Schaden über dem Wert liegen ) halt so schlecht wie möglich da stehen zu lassen. Da der Wert ja vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird...

 

Bei 100-200€ Differenz nachher sagt er Kalkulieren sie für den Kunden. Bei 500€ - 600€ für die Versicherung da sonst neue Fragen kommen, evtl. anderer Gutachter etc. da wäre die Differenz zu hoch zum Argumentieren.

 

Er hat auch gesagt die Farbe ist Wurscht...sie gucken nach ähnlichen Modellen - möglichst nah am Unfallfahrzeug aber 1 zu 1 kann ich mir abschminken. Habt ihr also recht gehabt.

 

Dabei hat er festgestellt das, das Dach mal Lackiert wurde. Ist aber nicht Wertmindernd da das Auto 17 Jahre alt ist und die Lackierung sehr gut. Bei nem 2-3 Jahre alten Wagen wäre das anders...

 

Mir bangt ja Böses...mal abwarten...die 3000€ kann ich mir schon von de Backe schmieren :-)

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Mir bangt ja Böses...mal abwarten...die 3000€ kann ich mir schon von de Backe schmieren :-)

Mit der richtigen Versicherung einen Finger abschneiden lassen.Da bekommste mehr. :freak:

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Mit der richtigen Versicherung einen Finger abschneiden lassen.Da bekommste mehr. :freak:

 

erst wenn mehr als 3 Finger fehlen gibts was, bis dahin gilt die Einschränkung durch fehlende Finger als zumutbar

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Außer Daumen.

Der wird anders gewichtet:D

 

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk 2

 

...warum ausgerechnet der Daumen, der ist doch zum Nasebohren völlig untauglich...?


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Habe heute Post drin gehabt.

Die Werkstatt der Versicherung hat ca. 3200€ veranschlagt.

 

Da die Summe der Versicherung zu Hoch ist ( auf gut Deutsch ) für das Baujahr ( 10/99 ) soll sich jetzt ein KFZ Sachverständiger den Wagen angucken.

 

Dieser soll ermitteln ob der Schaden höher ist als der Fahrzeugwert.

 

 

Was hast du dir denn vorgestellt was ein durchschnittlicher E36 wert ist? Die Kisten kosten momentan nichts, Punkt.

.....und was soll ein Anwalt daran ändern das die Dinger nichts kosten? Offenbar ist dir ja nicht das Reparaturkostengutachten, sondern der Fahrzeugwert zu niedrig.

 

....und das dein Argument mit der E30 Grotte Unsinn ist, solltest du dir selber beantworten können.

 

 

Das ältere vergammelte Autos, je nach Auto, das vielfache kosten als gepflegte junge, ist nun mal Fakt und den Markt wird kein Anwalt ändern....

 

 

 

Das man gute Auto oft nachgeworfen bekommt ist toll beim Kauf....aber das sich Reparaturen nicht lohnen muß man dann auch akzeptieren.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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...warum ausgerechnet der Daumen, der ist doch zum Nasebohren völlig untauglich...?

aber für "getunte" Riechorgane mit mehr Hubraum :freak:

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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den Markt wird kein Anwalt ändern....

 

Bitte doch dann könnte ich mir auch einen M3 leisten :-D

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


Suche:  gut erhaltene Hitzeschutzbleche E34, Kardantunnel, Enschalldämpfer und HA

            Mittelkonsole und Handschuhfach E30 in Silber, gerne mit eFH und Sitzheizungslöchern

            vordere Schmutzfänger für Touring- bzw. Editionsschweller

            vordere Schmutzfänger für 325ix

            vordere Schmutzfänger für MT1 Schweller

            Design Edition Blau Türpappen ohne Kurbellöcher hinten (wenn wer alle 4 hat, die nehme ich auch gerne)

 

 

 

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Der Anwalt soll die Dinger ja teurer machen. ;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich sag mal so, wenn ich ein so individuelles Fahrzeug bewege das es schwer fällt ein Vergleichsobjekt auf dem Markt aufzutreiben sollte man doch schon ein anständiges und aktuelles Wertgutachten besitzen. Alleine um vielen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Special Notice!!!
Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and oil, as well as current market and economic conditions,
"The Light at the End of the Tunnel" has been turned off.
We apologise for the inconvenience.

Gruß
Jan :drive: :smbmw: :beemwe::beemwe:

Frauen, die meinen, Männer seien zu keiner innigen und liebevollen Beziehung fähig,
waren noch nie am Samstag in einer Autowaschanlage!

Zum Thema Komplimente:"Unter allen Arschgeigen bist Du die Stradivari"

 

dem Waidmann jede Pirsch behagt,
sei`s auf den Hirsch,
sei`s auf die Magd.

der sogenannte gute Mensch, ist des Idioten bruder!

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Gutachten ist da.

 

Reparaturkosten insgesamt 2944€

Wiederbeschaffungswert 1800€

Restwert 50€

 

( Unterschied zu Werkstatt sind gerade mal 122€ )

 

Es liegt ein Gebot von 50€ vor von einem Verwerter.

 

Laut Gutachter wird der Wert des Fahrzeuges nicht wesentlich steigen mit der Reparatur.

 

Deswegen empfiehlt er eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.

 

Ok...ich hätte jetzt wenigstens mit 2000€ Wiederbeschaffung gerechnet aber 50€ Restwert ist in dem Fall ja auch Positiv...immerhin hat die Emma ja schon einige Kilometer geschruppt

 

Mal gucken was die Versicherung dazu sagt. Die haben es auch in ihrer Post heute.

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http://ihr-gutachten.com/ratgeber-die-130-prozent-regelung-leicht-und-verstaendlich-erklaert/

 

Deswegen immer den eigenen Gutachter verwenden.

Ich würde mal sagen, hier hat die Versicherung mal wieder einen Schnapper gemacht.

 

Aber jeder wie er möchte.

 

Gruß G.W.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Sehe ich nicht unbedingt so.

 

Gemäß der 130% Regelung müssen - wie es auch in dem Link steht - diverse Bedingungen erfüllt werden.

 

Ich zitiere mal aus dem Link und markiere das wichtige:

 

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:

  • die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
  • als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses,  weitergenutzt und versichert werden
  • die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
  • als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte
  • eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurde
  • sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen  keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen

Sprich:

Wenn der TE vorhat das Auto wirklich topp zu reparieren kann er die 130% Grenze immer noch verlangen.

Wenn die Reparatur nur "Cheap Charly" erfolgen soll würde die Regelung eh nicht greifen

Wenn er das Auto selbst reparieren wollte ist es sicher nicht so einfach, danach den Nachweis per Sachverständigen zu erbringen dass die Eigenreparatur genauso gut ist, wie von der Werkstatt - da reichen ja unsaubere Schweißnähte um wieder zu Cheap Charly abzurutschen.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Sehe ich nicht unbedingt so.

 

Gemäß der 130% Regelung müssen - wie es auch in dem Link steht - diverse Bedingungen erfüllt werden.

 

Ich zitiere mal aus dem Link und markiere das wichtige:

Sprich:

Wenn der TE vorhat das Auto wirklich topp zu reparieren kann er die 130% Grenze immer noch verlangen.

Wenn die Reparatur nur "Cheap Charly" erfolgen soll würde die Regelung eh nicht greifen

Wenn er das Auto selbst reparieren wollte ist es sicher nicht so einfach, danach den Nachweis per Sachverständigen zu erbringen dass die Eigenreparatur genauso gut ist, wie von der Werkstatt - da reichen ja unsaubere Schweißnähte um wieder zu Cheap Charly abzurutschen.

 

Georg

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:

  • die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
  • als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses,  weitergenutzt und versichert werden
  • die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
  • als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte
  • eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurde
  • sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen  keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen

Ich sehe das so, dass der Geschädigte jetzt keine Chance mehr hat das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen (1800€ x 1,3 = 2340€)

Reparatur in der Werkstatt ist mit 2944€ zu hoch. Die Versicherung zahlt wohl auch nicht anteilig, wenn die Kosten die 130% übersteigen. Ihm bleibt mEn

nur die Möglichkeit das Fahrzeug selbst zu reparieren und muss das ganze von einem Gutachter nachweisen lassen.

Ich denke mal ein eigener Gutachter hätte die Wiederbeschaffunf auch auf 2300€ (2944€/1,3=2265€) setzen können und der Themenstarter wäre mit

der 130% Regelung in der Werkstatt dabei gewesen.

 

Weiterhin bekommt er mEn Nutzungsausfall nur bei kauf eines neuen KFZ bzw. nur bei Reparatur in der Werkstatt.

 

Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung immer einen eigenen Gutachter meines Vertrauens zu nehmen.

 

Gruß G.W.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

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Damit hast Du natürlich recht - die Differenz ist zu groß - war sie aber vorher auch schon - und in der Größenordnung 600,- also fast 30% vom Wert irgendwo verschwinden zu lassen kann ein seriöser Gutachter - auch wenn es ein freier ist - wohl auch nicht.

Ausserdem würde es in dem Fall eben wenig bringen weil selbst eine Reparatur in Eigenregie wohl nicht gezahlt werden würde wenn (damit man unter die Kosten kommt) Gebrauchtteile aus der Bucht oder vom Schrotter verwendet werden würden.

 

Georg

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DIe Gutachter haben wohl mehrere Listen/Tabellen aus denen Sie wählen können

um das Beste herauszuholen. Und wenn ich MEINEN Gutachter beauftrage, dann

holt er eben das beste für MICH heraus und nicht für die Versicherung und zwar so,

das es vor Gericht bestand hat.

Ich kenne mich mit den Preisen nicht so aus und weiß daher nicht wie realistisch

ein Wiederbeschaffungswert von 1800€ oder 2300€ für einen gepflegten E36 Touring

je nach Ausstattung ist und ob es möglich gewesen wäre.

Es ist jetzt reine Spekulation.

 

Fakt ist aber eins:

Ein Gutachter arbeitet immer für den, der Ihn beauftragt hat.

 

Und das war in diesem Fall die Versicherung.

 

Gruß G.W.

Gruß G.W.

 

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Habe am Samstag einen Verrechnungsscheck in der Post gehabt. 1800€ - 50€ Restwert + 20 Aufwandsentschädigung.

 

Ich hab letzte Woche mit einer Maschiene und M3 Politur mal ordentlich lang gezogen. Vom Schaden ist an sich nicht mehr viel über ( abgesehen von der Stoßstange vorne mit Riss ).

 

Nach langem hin und her werd ich 350€ Investieren - Stoßstange wird vorne sauber "geflickt" von einem guten Freund und dann nach Feierabend bei lackiert.

Ebenso der Kotflügel...NSW hab ich einen sehr guten vom Schrott geholt für 15€

 

Dann bleiben 1000€ für Rücklagen...Service, Wartung etc.

 

500€ gehen direkt in meinen M30 Umbau :-D

 

Was natürlich blöd ist...eine Meldung bei der HIS oder wie das heißt. Sprich der Wagen ist Schrott für die, da Restwert 50€. Beim nächsten Unfall ( man möge mich verschonen ) läuft es dann auf Null raus?!

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Was natürlich blöd ist...eine Meldung bei der HIS oder wie das heißt. Sprich der Wagen ist Schrott für die, da Restwert 50€. Beim nächsten Unfall ( man möge mich verschonen ) läuft es dann auf Null raus?!

 

 

...dann muß eben deine Frau wieder mit ihrer Versicherung herhalten... :freak:

 

http://e30-talk.com/topic/114201-meine-frau-f%C3%A4hrt-delle-in-meinen-e30/

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Habe am Samstag einen Verrechnungsscheck in der Post gehabt. 1800€ - 50€ Restwert + 20 Aufwandsentschädigung.

Nach einem Totalschaden hast Du Anrecht auf einen Leihwagen/Nutzungsausfall für AFAIK 1 Woche und wenn es ein besonderes Auto war sogar länger.

Dass die Versicherung das nicht so ohne weiteres zahlt is klar, aber das würde ich an DEINER Stelle sofort anmeckern und einfordern.

20,- Aufwandsentschädigung ist auch wenig - 50,- ansetzen und anfordern.

 

Als mir vor einiger Zeit einer meinen 5er zermatscht hat war das eine Mail an den Sachbearbeiter sobald ich das Gutachten in Händen hatte, in der ich die Zahlung von Wert, Nutzungsausfall und Aufwand auf mein Konto XYZ angefordert habe.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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