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KFZ-Zulassung, StVZO und Verkehrsrecht


Hausmeister
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Hier ist ab sofort eine wie ich finde sehr detaillierte Übersicht vorhanden, die alle Änderungen der KFZ-Papiere zeigt. Eine ausführliche Hilfe dazu kann hier abgerufen werden.

 

Danke an Schumuckl für die Daten!

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Also,ich möchte allen raten die zwecks technischer Änderungen oder wegen Halterwechsel zur Zulassungsstelle müssen sich dringend mindestens eine Kopie vom alten Fahrzeugbrief machen und zwar Vorder- sowie Rückseite. In den neuen EU-Fahrzeugpapieren sind die Vorhalter (Vorbesitzer) nur noch als Anzahl in einer Zahl vermerkt, das heißt, man kann nicht mehr namentlich erkennen, wer der/oder die Vorbesitzer waren und woher. Dies ist mal für eine Reklamation z.B. wichtig oder wenn Verdacht auf Tachomanipulierung besteht oder einfach mal die Nachfrage beim Vorbesitzer ob ein Unfall damit verursacht wurde.

 

Desweiteren übernimmt die Zulassungsstelle nicht alle Eintragungen die Bestandteil der ABE waren. Das bedeutet, sie übernehmen nur eine Reifengröße, nämlich die in Ziffer 20 und 21. Wenn man also die Bereifung aus Ziffer 22 und 23 an seinem Fahrzeug montiert hat, hat man in der nächsten Mausefalle Probleme (deshalb von mir dringend der Tip -führt eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes bei euch mit). Man kann gegen eine extra Gebühr beim Kraftverkehrsamt verlangen, dass sämtliche Daten -auch die in Ziffer 33 (Bemerkungen) übernommen werden.

 

Ich kann es euch nur allerwärmstens Empfehlen, ich arbeite bei der DEKRA in der technischen Prüfstelle und wir haben seit der Umsetzung der neuen EU-Papiere schon haufenweise Beschwerden weil die Leute jetzt auf einmal Geld bezahlen sollen dafür das wir Prüfen sollen was Jahrelang schon am Fahrzeug montiert war. Immerhin kostet eine Eintragung bei uns für Winterreifen 46,10 Euro - wofür ??? Dafür das das schon werksseitig in den Papieren eingetragen war ???

 

Also, denkt daran, ordentlich beim Kraftverkehrsamt aufpassen, sich alles übernehmen lassen und vor allem den alten entwerteten Fahrzeugbrief wieder mitgeben lassen. Die Zulassungsstelle in Berlin gibt ihn aus, die Zulassungsstelle in Königs Wusterhausen nicht !!! Nur auf Verlangen.

 

Also, bitte bitte bitte aufpassen, da ich weiß die Fahrzeuge hier im Forum sind auch garantiert mit etlichen technischen Verschönerungen ausgestattet und deshalb beliebt bei den grünen Beamten da draußen, die nochmehr gelbe Mängelkarten ausstellen, weil IHR in der Nachweispflicht seid, das alles ordnungsgemäß abgenommen ist.

 

So, das wars

 

Eure Tanja (Frau von Schumuckl)

http://www.e30-portal.de/logo.gif

Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30

DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet.

Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel*

 

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  • 2 Jahre später...

Wir haben zwar ein extra Thema, welches die StVZO beinhaltet; doch dies ist bereits von 2005, also längst überholt.

 

Würde es daher für sinnvoll halten, wenn man da einfach einen Link mit der jeweils gültigen Fassung reinpflanzt; so ist sie hier immer aktuell.

 

Der Link ist:

 

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/index.html

 

Komm da grad drauf, weil ich was gesucht habe und der § in der Version hier im Forum noch gar nicht existiert... :D

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Georg-M3 hat mich hinsichtlich aktueller Gesetze im Straßenverkehr noch auf einen weiteren interessanten Link hingewiesen:

 

http://www.verkehrsportal.de

 

Speziell unter "Gesetze" findet man so ziemlich alles - und immer auf dem neuesten Stand.

 

Evtl. könnte man diesen Link auch oben anpinnen...?

 

Danke nochmals, Georg, für Deinen Hinweis :daumen:

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gast
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