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Verkehrszeichen auf schweizer Strassen


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Liste der Verkehrssignale und Verkehrszeichen
101: Rechtskurve
102: Linkskurve
103: Doppelkurve nach rechts beginnend
104: Doppelkurve nach links beginnend
105: Schleudergefahr
106: Unebene Fahrbahn
107: Engpass
108: Verengung rechts
109: Verengung links
110: Gefährliches Gefälle
111: Starke Steigung
112: Rollsplitt
113: Steinschlag
114: Baustelle
115: Schranken
116: Bahnübergang ohne Schranken
117: Distanzbalken
118: Strassenbahn
122: Fussgängerstreifen
123: Kinder
124: Wildwechsel
125: Tiere
126: Gegenverkehr
127: Lichtsignale
128: Flugzeuge
129: Seitenwind
130: Andere Gefahren
131: Stau
201: Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
202: Einfahrt verboten
203: Verbot für Motorwagen
204: Verbot für Motorräder
205: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
206: Verbot für Motorfahrräder
207: Verbot für Lastwagen
208: Verbot für Gesellschaftswagen
209: Verbot für Anhänger
209: a. Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel-/Einachs)
210: Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
211: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
212: Verbot für Tiere
213: Verbot für Motorwagen und Motorräder
214: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
215: Verbot für Fussgänger
215: 1: Skifahren verboten
215: 2: Schlitteln verboten
215: 3: Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
216: Höchstgewicht
217: Achsdruck
218: Höchstbreite
219: Höchsthöhe
220: Höchstlänge
230: Höchstgeschwindigkeit
230: a-d. Höchstgeschwindigkeit 50 generell
231: Mindestgeschwindigkeit
232: Fahrtrichtung rechts
233: Fahrtrichtung links
234: Hindernis rechts umfahren
235: Hindernis links umfahren
236: Geradeausfahren
237: Rechtsabbiegen
238: Linksabbiegen
239: Rechts- oder Linksabbiegen
240: Geradeaus oder Rechtsabbiegen
241: Geradeaus oder Linksabbiegen
241: 1. Kreisverkehrsplatz
242: Abbiegen nach rechts verboten
243: Abbiegen nach links verboten
244: Überholen verboten
245: Überholen für Lastwagen verboten
246: Wenden verboten
247: Mindestabstand
248: Schneeketten obligatorisch
249: Halten verboten
250: Parkieren verboten
251: Zollhaltestelle
252: Polizei
253: Ende der Höchstgeschwindigkeit
253: a-d. Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
254: Ende der Mindestgeschwindigkeit
255: Ende des Überholverbotes
257: Ende des Schneeketten- Obligatoriums
258: Freie Fahrt
259: 1 (a-f) Zonensignal
259: 2 (a-f) Ende-Zonensignal
259: 3 (a-b) Fussgängerzone
259: 4 (a-b) Ende der Fussgängerzone
259: 5 (a-b) Begegnungszone
259: 6 (a-b) Ende der Begegnungszone
260: Radweg
260: 1 Ende des Radweges
261: Fussweg
262: Reitweg
263: Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen
263:.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg
264: Busfahrbahn
265: Lichtsignal für zeitw. Sperrung von Fahrstreifen
301: Stop
302: Kein Vortritt
303: Hauptstrasse
304: Ende der Hauptstrasse
305: Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt
306: Verzweigung mit Rechtsvortritt
307: Einfahrt von rechts
308: Einfahrt von links
309: Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
310: Vortritt vor dem Gegenverkehr
320: Wechselblinklicht
321: Einfaches Blinklicht
322: Einfaches Andreaskreuz
323: Doppeltes Andreaskreuz
324: Einfaches Andreaskreuz
325: Doppeltes Andreaskreuz
401: Autobahn
402: Ende der Autobahn
403: Autostrasse
404: Ende der Autostrasse
405: Bergpoststrasse
406: Ende der Bergpoststrasse
407: Tunnel
408: Einbahnstrasse
408: 1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern
409: Sackgasse
410: Wasserschutzgebiet411: Standort eines Fussgängerstreifens
412: Fussgänger-Unterführung
413: Fussgänger-Überführung
414: Spital
415: Ausstellplatz
416: Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
417: Parkieren gestattet
418: Parkieren mit Parkscheibe
419: Ende des Parkierens mit Parkscheibe
420: Parkieren gegen Gebühr
421: Parkhaus
422: Entfernung und Richtung eines Parkplatzes
423: Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten
424: Notfallspur
425: Parkplatz mit Anschluss an öffentl. Verkehrsmittel

Nachfolgende Auszüge über Verkehrstafeln sind aus der Signalisationsverordnung des Bundes.

 

Gefahrensignale

 

  • Gefahrensignale haben in der Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks, einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund. Bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein.
  • Sie werden nur angeordnet, wo der ortsunkundige Führer eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen kann.


Vorschriftssignale (Gebot- oder Verbotssignale)

 

  • Vorschriftssignale zeigen ein Gebot oder Verbot an; sie sind in der Regel rund. Verbotssignale haben im allgemeinen einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund; bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein. Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol auf blauem Grund. Bei kurzfristiger Signalisation können Vorschriftssignale auf weissem dreieckigem Fallsignal dargestellt werden.1
  • Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit» (2.30), «Mindestgeschwindigkeit» (2.31), «Überholen verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45), «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten» (2.50) gelten bis zu den entsprechenden Ende-Signalen (2.53, 2.54, 2.55, 2.56, 2.58), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung. Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet von Ortschaften (Art. 22 Abs. 3; Art. 4a Abs. 2 VRV).


Vortrittssignale

 

  • Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
  • Vortrittssignale sind der äusseren Form nach Gefahren-, Vorschrifts- oder Hinweissignale.


Hinweissignale

 

  • Signale mit Informationshinweisen sind rechteckig oder quadratisch. Sie haben in der Regel auf blauem Grund ein schwarzes Symbol in einem weissen Innenfeld.
  • Die Signale stehen, unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale, bei der Zufahrt zur Einrichtung, zum Gebäude oder dort, wo die angezeigte Dienstleistung erbracht wird oder der entsprechende Hinweis gilt.

 


mfg nIco
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Schweizer Verkehrsschilder und Signale ( zur Liste der Verkehrstafeln )
http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsschilder.gif

Liste der Verkehrssignale und Verkehrszeichen
101: Rechtskurve
102: Linkskurve
103: Doppelkurve nach rechts beginnend
104: Doppelkurve nach links beginnend
105: Schleudergefahr
106: Unebene Fahrbahn
107: Engpass
108: Verengung rechts
109: Verengung links
110: Gefährliches Gefälle
111: Starke Steigung
112: Rollsplitt
113: Steinschlag
114: Baustelle
115: Schranken
116: Bahnübergang ohne Schranken
117: Distanzbalken
118: Strassenbahn
122: Fussgängerstreifen
123: Kinder
124: Wildwechsel
125: Tiere
126: Gegenverkehr
127: Lichtsignale
128: Flugzeuge
129: Seitenwind
130: Andere Gefahren
131: Stau
201: Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
202: Einfahrt verboten
203: Verbot für Motorwagen
204: Verbot für Motorräder
205: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
206: Verbot für Motorfahrräder
207: Verbot für Lastwagen
208: Verbot für Gesellschaftswagen
209: Verbot für Anhänger
209: a. Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel-/Einachs)
210: Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
211: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
212: Verbot für Tiere
213: Verbot für Motorwagen und Motorräder
214: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
215: Verbot für Fussgänger
215: 1: Skifahren verboten
215: 2: Schlitteln verboten
215: 3: Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
216: Höchstgewicht
217: Achsdruck
218: Höchstbreite
219: Höchsthöhe
220: Höchstlänge
230: Höchstgeschwindigkeit
230: a-d. Höchstgeschwindigkeit 50 generell
231: Mindestgeschwindigkeit
232: Fahrtrichtung rechts
233: Fahrtrichtung links
234: Hindernis rechts umfahren
235: Hindernis links umfahren
236: Geradeausfahren
237: Rechtsabbiegen
238: Linksabbiegen
239: Rechts- oder Linksabbiegen
240: Geradeaus oder Rechtsabbiegen
241: Geradeaus oder Linksabbiegen
241: 1. Kreisverkehrsplatz
242: Abbiegen nach rechts verboten
243: Abbiegen nach links verboten
244: Überholen verboten
245: Überholen für Lastwagen verboten
246: Wenden verboten
247: Mindestabstand
248: Schneeketten obligatorisch
249: Halten verboten
250: Parkieren verboten
251: Zollhaltestelle
252: Polizei
253: Ende der Höchstgeschwindigkeit
253: a-d. Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
254: Ende der Mindestgeschwindigkeit
255: Ende des Überholverbotes
257: Ende des Schneeketten- Obligatoriums
258: Freie Fahrt
259: 1 (a-f) Zonensignal
259: 2 (a-f) Ende-Zonensignal
259: 3 (a-b) Fussgängerzone
259: 4 (a-b) Ende der Fussgängerzone
259: 5 (a-b) Begegnungszone
259: 6 (a-b) Ende der Begegnungszone
260: Radweg
260: 1 Ende des Radweges
261: Fussweg
262: Reitweg
263: Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen
263:.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg
264: Busfahrbahn
265: Lichtsignal für zeitw. Sperrung von Fahrstreifen
301: Stop
302: Kein Vortritt
303: Hauptstrasse
304: Ende der Hauptstrasse
305: Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt
306: Verzweigung mit Rechtsvortritt
307: Einfahrt von rechts
308: Einfahrt von links
309: Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
310: Vortritt vor dem Gegenverkehr
320: Wechselblinklicht
321: Einfaches Blinklicht
322: Einfaches Andreaskreuz
323: Doppeltes Andreaskreuz
324: Einfaches Andreaskreuz
325: Doppeltes Andreaskreuz
401: Autobahn
402: Ende der Autobahn
403: Autostrasse
404: Ende der Autostrasse
405: Bergpoststrasse
406: Ende der Bergpoststrasse
407: Tunnel
408: Einbahnstrasse
408: 1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern
409: Sackgasse
410: Wasserschutzgebiet411: Standort eines Fussgängerstreifens
412: Fussgänger-Unterführung
413: Fussgänger-Überführung
414: Spital
415: Ausstellplatz
416: Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
417: Parkieren gestattet
418: Parkieren mit Parkscheibe
419: Ende des Parkierens mit Parkscheibe
420: Parkieren gegen Gebühr
421: Parkhaus
422: Entfernung und Richtung eines Parkplatzes
423: Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten
424: Notfallspur
425: Parkplatz mit Anschluss an öffentl. Verkehrsmittel

Nachfolgende Auszüge über Verkehrstafeln sind aus der Signalisationsverordnung des Bundes.

 

Gefahrensignale

 

  • Gefahrensignale haben in der Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks, einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund. Bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein.
  • Sie werden nur angeordnet, wo der ortsunkundige Führer eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen kann.


Vorschriftssignale (Gebot- oder Verbotssignale)

 

  • Vorschriftssignale zeigen ein Gebot oder Verbot an; sie sind in der Regel rund. Verbotssignale haben im allgemeinen einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund; bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein. Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol auf blauem Grund. Bei kurzfristiger Signalisation können Vorschriftssignale auf weissem dreieckigem Fallsignal dargestellt werden.1
  • Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit» (2.30), «Mindestgeschwindigkeit» (2.31), «Überholen verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45), «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten» (2.50) gelten bis zu den entsprechenden Ende-Signalen (2.53, 2.54, 2.55, 2.56, 2.58), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung. Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet von Ortschaften (Art. 22 Abs. 3; Art. 4a Abs. 2 VRV).


Vortrittssignale

 

  • Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
  • Vortrittssignale sind der äusseren Form nach Gefahren-, Vorschrifts- oder Hinweissignale.


Hinweissignale

 

  • Signale mit Informationshinweisen sind rechteckig oder quadratisch. Sie haben in der Regel auf blauem Grund ein schwarzes Symbol in einem weissen Innenfeld.
  • Die Signale stehen, unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale, bei der Zufahrt zur Einrichtung, zum Gebäude oder dort, wo die angezeigte Dienstleistung erbracht wird oder der entsprechende Hinweis gilt.

 


mfg nIco

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http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/c070.gif E30 roulleeeeeezzzz http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/a045a.gif

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LOL.... naja kennt ihr das nicht, die blaue Parkkarte, die man so an einem integrierten Rad einstellen kann?

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ach so... naja die schweizerischen Künstler haben das halt mal gemalt, und naja du kennst das ja...

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Wie nennt man eine Party unter einer schweizer Lichtzeichenanlage ????

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amplifier .... :D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sorry junx, aber es ging nicht anders.

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4203
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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"die Spinnen, die Schweizer"

 

 

Das Schilderpaar 405+406

 

Darf man da nur fahren wenn

 

- man ein Horn im Auto hat?

- mit Postauto,

- oder nur wenn man einen Brief mitführt??

 

Bei 256-1 darf ein LKW wieder auf einem Bus parken?

Irgendwie sehe ich da kein Gegenstück dazu, wo parkieren auf Bussen verboten wurde ;o)

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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"die Spinnen, die Schweizer"

Bei 256-1 darf ein LKW wieder auf einem Bus parken?

Irgendwie sehe ich da kein Gegenstück dazu, wo parkieren auf Bussen verboten wurde ;o)

 

Neee, das besagt, dass wenn ein LKW von rechts nach links fährt darf kein Bus von links nach rechts. Und umgekehrt wirds wohl genauso sein.

Da der LKW oben is könnte das aber auch bedeuten, dass dieser immer Vorrang vor dem Bus hat... :D

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

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Neee, das besagt, dass wenn ein LKW von rechts nach links fährt darf kein Bus von links nach rechts. Und umgekehrt wirds wohl genauso sein.

Da der LKW oben is könnte das aber auch bedeuten, dass dieser immer Vorrang vor dem Bus hat... :D

 

Gruß, M3ikl

 

 

Das bedeutet, dass nach einem Fahrverbot von Lastwagen, Car und Bus nun diese hier wieder durchfahren dürfen. Wobei was das bringt weis ich nicht, weil wenn das ja vorher verboten war, sind ja gar keine entsprechende Fahrzeuge da.... naja

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http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/c070.gif E30 roulleeeeeezzzz http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/a045a.gif

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  • 3 Wochen später...

und 405 (resp. 406) bedeutet, dass ein Postauto (ist ein Bus von der Post nicht mit Post sondern mit Leuten drin :-p ) Vortritt hat auf Passstrassen etc. anzutreffen. D.h. der Busfahrer kann dir Anweisungen geben was du zu tun hast. :drive:

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hier noch 2 kuriose verkehrszeichen aus der schweiz ...

aufgenommen auf schweizer strassen *lol*

 

gruss king

 

Schande über uns :-(

allerdings wenn man es genau nimmt, 30er Zone ist nicht das selbe wie Tempo 30... :-)

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Ein BMW Freund aus dem KB Forum mußte bis vor kurzem mit nen fetten L durch die Gegend düsen.:frage:

 

Jaja-unser Heidiland,alles so ordentlich hier.Sogar die Berge sind geputzt.:-)

Und immer einen knitterfreien Flug !!:drive:

 

 

 

 

 

 

 

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in dieser grausamen welt ( radar, knöllchen, schlaglöcher ;-) kommt man nur mit humor durch .. und wie gesagt solange wir über uns lachen können, dreht sie noch !! :-p

und weil so schön ist noch ein " täfelchen "

favoriten : auf schalke gesehen. und die kiffertafel, hängt in der waldenburgerbahn bei liestal gleich bei mir um die ecke

und noch ne frage an schalke fans : wieso nennt ihr die dinger " mundlöcher " ??

gruss king

wat nun.jpg

Wo die Welt noch in Ordnung ist.jpg

Fahrradweg.jpg

Kiffer.jpg

Auf_Schalke.jpg

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Ich kann nicht mehr... so ne scheisse! Sachen gibts. Gut bei meiner Fahrprüfung hatte ich so nen hund. Nur war die tafel im Gebüsch drin. Sauerei einem da reinzuweisen. Hey Shimon, du bist schweizer?

 

Schauen Treffen... hihi endlich mal ein paar schweizer... dachte schon ich bleibe für immer in unterzahl

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grins ... sit wenn isch denn " züri " in dr schwiiz, uns isch in der schul glernt worde, züri isch uusland ;-)

 

gruss e " basler "

 

blabla... :motz: :popo: :eek: 8-/

 

ich chan dich also ufkläre, de superkanton züri isch au i de schwiiz. Das saget d'Lehrer nume well suscht alli niedisch sind :-)

 

aber hauptsach :beemwe:

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  • 1 Monat später...

Hey Shimon,

 

ben en monet lang chli weg gsi, chönt mer sich mol träffe oder? Mine isch zwar momentan vonenand... :)

 

greez

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