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Vorübergehend abmelden möglich?


El-Miguel
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Hi!

Mein e30 steht jetzt lackierfertig in der Garage.

Problem ist das es wahrscheinlich erst im Dezember klappt, da mein Lackierer gesundheitsbedingt nicht vorher kann.

Jetzt ist mein Tüv seit März abgelaufen :heilig:  und hab gelesen wenn länger als 8 Monate dann 1 Punkt und Geldstrafe.

Kann ich das Fahrzeug nun vorübergehend abmelden und wenn alles fertig ist die Karre wieder anmelden mit den alten Kennzeichen? 8-/

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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Sanktionen drohen dir m.E. nur, wenn du das Auto im öffentlichen Raum abstellst oder bewegst. Aber in der Garage steht er doch gut, im Dezember per Trailer zum Lackierer und dann zur HU, so würde ich es machen...

 

Vorübergehend abmelden geht auch, bringt dich aber nicht wirklich weiter. Und ob du dein Kennzeichen reservieren lassen kannst, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, da würde ich mal bei der örtlichen Zulassungsstelle anfragen.

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Die frage ist nur, wenn ich zum Tüv fahre und der sieht das der Tüv länger als 8 Monate abgelaufen ist, muss man da ne spezielle Einzelabnahme machen lassen oder geht da ein schreiben an die KFZ Stelle raus und ich bekomme meinen Punkt und Strafe?

 

m Überblick die Bußgelder und Punkte bis 30. April 2014 

Für PKW und Krafträder gilt:

Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU)   Verwarngeld Bußgeld Punkte Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um • 2 bis 4 Monate 15 Euro - - • 4 bis 8 Monate - 40 Euro 1 Punkt • mehr als 8 Monate - 40 Euro 2 Punkte Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 Euro - - Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

:jj:

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!"

( Walter Röhrl )

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...dem Tüv ist es völlig wurscht ob du überzogen hast.

 

Wenn die HU länger als 2 Monate (also ab dem 3.Monat) überzogen ist, kostet die Prüfung 20,- mehr ("erhöhter Prüfaufwand").

Jeder Prüfer grinst sich einen dabei weil dein Auto nicht strenger als sonst angeschaut werden kann aber so ist es nunmal.

Ist als erzieherischer Effekt gedacht.

 

Abmelden würde ich das Fahrzeug nicht weil die Kosten und Mühen für Kurzzeit (zur Vorführung) oder Hängerhandling in keinem Verhältnis stehen zu den "rausgeschmissenen" Kosten für Steuer/Versicherung.

 

Solltest du doch abmelden so musst du sofort am Schalter fragen ob dein Kennzeichen für dich bis zur Wiederanmeldung reserviert bleibt oder ob die Dame da einen Haken im System setzen muß.

Da kocht tatsächlich jedes Amt sein eigenes Süppchen.

Bei uns wurde eigentlich immer gefragt ob das Fahrzeug bleibt aber weil das wohl zuoft vergessen wurde und einige Halter dann böse wurden, wird aktuell das Kennz. automatisch für 12 Monate reserviert.

(es sei denn, man sagt konkret ist nicht nötig, Fahrzeug wird verschrottet/verkauft o.ä.)

 

Abgelaufene HU :

erstmal nirgends hinstellen wo es gesehen werden kann (Straße etc.), am besten, auf privaten Grundstück, Garage etc.

Zur HU einen Termin machen und sich bestätigen lassen (E-Mail ausdrucken, Zettelchen, etc.).

 

Ich habe noch von keinem Fall gehört wo der Polizist das nicht mit Augenmaß gehandhabt hat.

(eventuell möchte er innerhalb einer Zeitfrist den Nachweis über die Vorführung sehen)

 

Ich wäre da dickfällig und würde am Tag X einfach so damit zur HU fahren.


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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  • 2 Wochen später...

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