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[Problem] Eintragung TA-Technix Gewindefahrwerk


RainerE30
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Hallo zusammen,

 

war letztens beim TÜV zwecks Eintragung des Motorumbaus, Gewindefahrwerks und regulärer HU/AU.

 

Er wollte mir das TA-Gewinde nicht eintragen, da es seiner Meinung nach NICHT ersichtlich ist, ob der im Gutachten aufgeführte Dämpfer auch verbaut ist. Klar, der steckt ja auch im Federbein :wall:  :-D 

 

Außerdem hat er so ein Gewindefahrwerk in dieser Form noch nicht gesehen, zumal im Gutachten wohl auch der Hinweis fehlt, dass das Standard Federbein verwendet werden kann. Natürlich habe ich bei TA Technix angerufen, dort gibt man sich allerdings auch weniger Einsichtig und rät, es doch mal mit einer anderen Prüfstelle zu versuchen. Blöd nur, das ich für die begonnene Eintragung nach §19 sowie bestandener AU schon 309€ hingelegt habe..

 

Nun habe ich mal auf der TA-Technix Homepage geschaut und die bieten dort 2 Varianten an, jeweils für die 45mm sowie 51mm VA.

 

Für die 45mm VA steht im Gutachten natürlich brav der Hinweis:

 

 

"Achse 1: Hauptfedern auf verstellbaren, mit den originalen Federbeinen verschraubten Federtellern" 

 

Also genau das, was der Prüfer eigentlich lesen möchte. Allerdings steht dieser Hinweis so in dieser Form nicht in dem 51mm VA Gutachten (welches ich ja habe).

 

Der Hersteller hält sich dazu noch etwas bedeckt. Hat jemand dieses Fahrwerk schon mal eingetragen und im Vorfeld ähnliche Probleme gehabt?

 

Ich hänge mal beide Gutachten (45mm VA und 51mm VA) an. 

 

Vielleicht hat jemand einen Tip für mich? Ich bin ja soweit zufrieden mit dem FW und möchte mir ungern extra ein neues kaufen.

 

Ich war auch bereits bei einer anderen Prüfstelle. Die würden sich auch mit einer Einbaubestätigung der Werkstatt des vorderen Dämpfers zufrieden geben.. Allerdings stand diese Prüfstelle wegen einiger Ungereimtheiten bei der Plakettenvergabe in der näheren Vergangenheit im Fokus  :D

 

Deswegen habe ich es zumindest so verstanden, dass für die Motoreintragung die Papiere des Spenders benötigt werden, andernfalls werden Geschwindigkeits- und Geräuschemessungen sowie Probefahrten fällig. Prüfkosten dann im Vierstelligen Bereich.

 

Wie ich es auch gerade drehe, "de Bobbes bleibt hinne"  :devil:

 

_EVOGWBM09_EVOGWBM09.pdf

 

_EVOGWBM10_EVOGWBM10.pdf

Viele Grüße
Rainer

Freude am Fahren.... :beemwe:

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Ist es nicht egal welcher Dämpfer verbaut ist? Oder argumentiert der Prüfer, dass mit den Federn nur jene Dämpfer verbaut sein dürfen? Und selbst wenn sollte eine Einbaubestätigung doch an jeder Stelle genügen.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Hi SNUP,

 

so oder so ähnlich: Es ist sowohl im Gutachten nicht aufgeführt, dass bei diesem höhenverstellbaren FW die Serienfederbeine verwendet werden dürfen als auch die Kennung der Dämpfer nicht sichtbar, so seine Begründung. Da sein Hauptaugenmerk das Federbein in Verbindung mit einem Gewindefahrwerk ist, reicht hier auch keine Einbaubestätigung der Werkstatt.

 

Da der Prüfer auf seinem Standpunkt beharrt und zudem sich der Hersteller TA-Technix alles andere als Hilfsbereit zeigt ("dann soll der Prüfer besser Fahrräder prüfen", "Bitte klären Sie das mit unserem Vertrieb"....ect..), wird sich das noch verbaute FW wahrscheinlich sehr Zeitnah hier im Marktplatz und anderen Plattformen wiederfinden... Sollte sich nicht noch ein Wunder in Form von Einsicht egal auf welcher Seite ereignen...

Viele Grüße
Rainer

Freude am Fahren.... :beemwe:

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Hi Volker,

 

schau mal:

 

 

 

Ich war auch bereits bei einer anderen Prüfstelle. Die würden sich auch mit einer Einbaubestätigung der Werkstatt des vorderen Dämpfers zufrieden geben.. Allerdings stand diese Prüfstelle wegen einiger Ungereimtheiten bei der Plakettenvergabe in der näheren Vergangenheit im Fokus    Deswegen habe ich es zumindest so verstanden, dass für die Motoreintragung die Papiere des Spenders benötigt werden, andernfalls werden Geschwindigkeits- und Geräuschemessungen sowie Probefahrten fällig. Prüfkosten dann im Vierstelligen Bereich.
 

 

Allerdings hat sich TA-Technix gemeldet, sie wollen mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Sobald ich diese in den Händen habe, werde ich noch mal vorsprechen :-D

Viele Grüße
Rainer

Freude am Fahren.... :beemwe:

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@ vokuhila:

 

Da bin ich vollkommen bei Dir. Natürlich sollte man beide Seiten betrachten und bislang gaben die sich nicht viel, der eine will nicht und der andere kann nicht.

 

Heute Morgen hatte ich elektronische Post von TA-Technix aufm Smartphone, die da sagt:

 

 

Habe ihr Anliegen gleich mal intern weitergeleitet zur Abänderung im Gutachtentext entsprechende Prüfstelle TÜV, Moment Geduld haben, warte auf Rückinfo 2-3 Tage wird’s ggf. dauern.

 

Es scheint sich also zumindest von einer Seite etwas zu bewegen. Es hat mich eben stutzig gemacht, dass sich die beiden Gutachten der 45mm / 51mm Federbeine im Hinweistext zu Achse 1 unterscheiden. Schließlich ist der Aufbau ja der identische. Also fehlt in dem Gutachten in diesem Sinne ja schon die Gleichheit. Und dem Prüfer muss ich fairerweise zugutehalten, dass er sonst zwar ziemlich genau geschaut hat (was ich prinzipiell befürworte), aber gerade beim Motorumbau sehr zugänglich war ("Ist alles ordentlich gemacht, passt soweit, den Motorkennbuchstaben möcht' ich nochmal sehen, dann geht das durch...").

 

Meinen Gedanken (und die Äußerung dem TÜV Prüfer gegenüber) "Wegen mir schreiben die sicherlich kein extra Gutachten" verwerfe ich jetzt doch nicht so schnell  ;-)

Viele Grüße
Rainer

Freude am Fahren.... :beemwe:

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Hessen halt, musst dann alle Papiere nach der bestandenen Prüfung, nach Marburg schicken.

Die erteilen dann die Freigabe für die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren (~35€)

 

Das doofe ist, das die ca. 4 Wochen brauchen, und du rechtlich nicht fahren darfst, weil keine Betriebserlaubnis!

Wer rastet der rostet-

wer rast hat spass.

 

 

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