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Tiefgaragentor defekt - Mietminerung


held
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Hi zusammen,

 

hab ne Tiefgarage ab März für den E30 angemietet. Vertrag unterschrieben usw. Dann war ich zur Schlüsselübergabe beim Hausmeister. Da ist mir aufgefallen, dass das Tor defekt ist (steht immer offen).

 

Hab versucht den Vermieter zu erreichen, hat nicht geklappt. Da das Mietverhältnis ab Sonntag beginnt, frage ich mich ob ich ggf eine Mietminderung wg des defekten Tors geltend machen kann. Würde dann direkt wenuger überweisen.

 

A) kann ich eine Mietminderung geltend machen wg dem defekten Tor?

B) Wenn ja wie stell ich das an. Reicht es einfach weniger zu überweisen?

 

Danke

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zu B) Einfach Mietminderung ohne den Vermieter zu Informieren damit er reagieren kann ist nicht. Du musst den Mangel anzeigen -am besten schriftlich- mit der bitte um die Beseitigung des Mangels inkl. einer Fristsetzung. Erst dann kannst du über eine Minderung nachdenken. Aber auch hier musst dich kundig machen ob ein defektes Tor überhaupt als Mangel dient um Miete zu senken.

 

Was du beachten solltest, wenn diese Tiefgarage nicht zu deiner Wohnung gehört, das es sehr kurz Kündigungsfristen gibt, auch dir gegenüber. Es kann also sein das du nach so einer Aktion die Kündigung bekommst und du ohne Tiefgarage dahstehst. Sehr schlecht wenn man in einer Gegend lebt, in dem Stellplätze Mangelware ist.

 

Hier die Reglung zur Fristen bei Garagen / Tiefgaragen wenn diese nicht zur Wohnung gehört:

 

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis über eine Garage ohne Beachtung besonderer Fristen oder Formen kündigen. Auch fristlose Kündigungen sind möglich ( § 543 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch). Sollten Garagenmietverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein, können sie gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

 

Was ich nicht vertstehe warum du deinem Vermieter nicht einen Brief in den Briefkasten wirfst, mit der Bitte um Rückmeldung. Warum gleich über Mietminderung nachdenken, was mit sicherheit Ärger bringen wird.


Bearbeitet: von Stephan325i

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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... da das Tor offen ist, kannst du die Mietsache (Stellplatz) ja weiterhin nutzen. Ein Mangel liegt allenfalls insofern vor, dass Dritte jederzeit in die Garage gelangen könnten und so theoretisch ein erhöhtes Diebstahl- und Vandalismusrisiko besteht. Bei einer sogenannten Sammelgarage musst du aber ohnehin damit rechnen, dass Dritte an dein Auto kommen, insofern ist der Mangel als gering einzustufen und dürfte kaum eine Mietminderung rechtfertigen.

 

Droh halt im Zweifel mit Kündigung, wenn der Vermieter das Tor dauerhaft nicht reparieren will, ich glaube aber kaum, dass ihm das schlaflose Nächte bereitet.

 

Viele Grüße, Mirko

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Ein Hausmeister ist für eine "richtige" Reparatur nicht zuständig.

 

Man muss erst mal prüfen, was das für eine TG ist, ob die z.B. zu ner Wohnanlage aus Eigentumswohnungen gehört oder ob es Mietwohnungen eines einzelnen bzw. großen gewerblichen Eigentümers sind, etc.

Dann kann man erst sagen, an wen man sich wegen der Reparatur wenden kann.

Dummerweise kann das bei nem komplett defekten Antrieb durchaus lange dauern, wenn es sich hier um Eigentumswohnungen handelt weil der Beschluss, das Tor zu ersetzen erst bei der nächsten Eigentümerversammlung gefasst werden kann, sofern nicht kurzfristig hierzu eine ausserordentliche Versammlung angesetzt wird.

 

Aber wie auch schon gesagt: Je nach Größe der TG sehe ich hier nur eine geringe Mietminderung als möglich an.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Immer dran denken,sowie man in den Wald reinschreit......... Einfachstes Mittel ist die SPRACHE,und darausfolgend ein Gespräch mit dem Vermieter. Wer mit Kündigung droht,schiesst sich sowieso bei Stellflächen ins eigene Knie.Egal wo,Stellflächen sind gesucht und ruckzuck weitervermietet.RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Schick halt ein freundliches Einschreiben, wenn er nicht ans Telefon geht und erwähne vorerst nicht die Sache mit der Mietminderung. Ansonsten würde ich an seiner Stelle nämlich gleich kündigen.

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Fakt ist aber, daß er Kosten hat, dafür aber nicht das vereinbarte bekommt.

Ein Mangel an der Mietsache berechtigt sehr wohl zur Minderung.

Allerdings gemäß den Vorschriften.

Geht ja auch um versicherungstechnische Fragen in dem Fall.

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Und bevor Du grantig wirst: Es gibt immer noch mehr Leute die mit PCs nix am Hut haben wie man denkt

Und dazu kommen noch mal diverse die durch die ganzen "Sensationsstorys" bei Explosiv und Co. so verunsichert sind, dass sie möglichst wenig per PC machen.

 

Was ist denn das für ne Art Vermietung?

Gesellschaft, Einzelperson etc...???

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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