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Kfz-Steuer Mahnung


325i VFL
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Von der Bundeskasse in Weiden hatten wir am Donnerstag auch Post bekommen. Mahnung Kfz-Steuer

 

Und jetzt stell Dir mal vor, am 13. Dezember letzten Jahres hatten wir in Schweinfurt bei der zuständigen „neuen“ Kfz-Steuerbehörde unsere Einzugsermächtigungen für Audi, BMW und Motorrad persönlich in denen ihren dafür gekennzeichneten Briefkasten eingeworfen. Am letzten Donnerstag kommt dann prompt die Mahnung aus Weiden wegen Säumnis.

 

Nach einem Telefonat wurde mir gesagt, dass alle drei Unterlagen dort nicht angekommen seien. (auf dem Postweg verschwunden)

Auf meiner Frage hin, dass das per Einwurf und nicht per Post geschah, konnte man mir keine weiteren Angaben machen. Ich solle das ganze noch mal ausfüllen und dann vorbei bringen.

Ha,ha,ha,…..wir wohnen ja direkt in Schweinfurt…..oder so. Sind bis dort hin knappe 40 km

 

Das Porto für die neuen Unterlagen müssen natürlich wir übernehmen.

 

So eine Schlamperei habe ich noch von keinem Amt erlebt! Bei der PI in Kitzingen wollte ich Anzeige machen, wegen Veruntreuung von Dokumenten, aber die hatten keinen Bock drauf. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und so wirst Du in unserem schönen Rechtsstaat alleine gelassen. Kosten trägt der geschädigte…. Danke Angela

In erster Line wollte ich eigentlich einer Zwangsstilllegung vorbeugen, bis die Verhältnisse geklärt sind, aber darauf wollte sich der PI nicht einlassen.

 

Warum muss jetzt der Zoll die Kfz-Steuer eintreiben? Schuster bleib bei deinen Leisten, heißt es doch. Steuer ist immer noch Sache vom Finanzamt. (meine Meinung)

 

Abgezogen haben sie die Steuer jetzt doch, auch ohne oder besser gesagt mit verschlampter Einzugsermächtigung, was eigentlich gar nicht geht. Mann sollte sich das Geld zurück buchen lassen und gegen den Polizisten in Kitzingen gehört eine Unterlassungsklage angestrebt!

 

 

Finanzamt, Zollbehörde und Polizei waren für mich immer so Institutionen, die von mir Respektiert wurden, aber leider ist deren Ansehen durch die Unfähigkeit ihrer Mitarbeiter bei mir stark gesunken.


Bearbeitet: von 325i VFL
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Ärgere Dich doch nicht so. Es ist wie es ist. Da sitzen auch alles nur Menschen, die mit Sicherheit -wie wir alle- nicht fehlerfrei sind. Egal ob Zoll oder Finanzamt.

 

Mit Wut darauf loszugehen erzeugt nur Ärger. Und zurück buchen würde ich das Geld an Deiner Stelle nicht, denn einen Grund dafür hast Du nicht.

 

Ich würde prüfen, ob sie Säumniszuschläge mit eingezogen haben. Denn die wären in der Tat unberechtigt. In Ruhe anrufen, freundlich bleiben und die Sache im ordentlichen Ton klären.

 

:meinung:

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

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nur EINSCHREIBEN,der Rest ist immer Risiko bei Beamten jeglicher art.Ich kenne Bekannte die dadurch ihre Wohnung verloren,fast auf der Stasse landeten weil ein Beamter Unterlagen verschlampte.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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nur EINSCHREIBEN,der Rest ist immer Risiko bei Beamten jeglicher art.Ich kenne Bekannte die dadurch ihre Wohnung verloren,fast auf der Stasse landeten weil ein Beamter Unterlagen verschlampte.

 

Das hat doch aber absolut nix mit mit Kfz-Steuer zu tun.

Sozialhilfegeschichten sind was ganz anderes.

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Abgezogen haben sie die Steuer jetzt doch, auch ohne oder besser gesagt mit verschlampter Einzugsermächtigung, was eigentlich gar nicht geht. Mann sollte sich das Geld zurück buchen lassen und gegen den Polizisten in Kitzingen gehört eine Unterlassungsklage angestrebt!

 

Liest sich, als ob es schlicht ne Überschneidung gab.

 

Unterlassungsklage? Soll der Polizist das Unterlassen unterlassen?

 

Keine Frage, schon etwas ärgerlich. Allerdings erscheint mir dein Eskalationsgrad doch dezent überdimensioniert.

Lass dir doch selbst noch etwas Spielraum, falls sich mal ein echtes Problem ergibt ;-)

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Die Sache ist eigentlich noch dreister als wie im Eingangspost dargestellt.

 

 

Spielraum ist schon ausreichend da und zurück buchen tue ich natürlich auch nichts. Mir stinkt es nur wie hier vorgegangen wird. War ja auch nur so daher geredet, wie man im Gegenzug verfahren sollte.

Ne Überschneidung gibt es auch nicht. Uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Steuer ohne Abbuchungsauftrag eingezogen wird, was auch am selbigen Tag an dem das Scheiben aufgesetzt wurde geschehen ist. Zwei Tage später nach dem Abgebucht war, erhielten wir erst das Schreiben. Im Klartext, die Steuer wurde einfach so abgezogen. Und bis heute sind die von uns abgegebenen Unterlagen nicht auffindbar.

 

Aufgeflogen ist die Sache eigentlich schon einige Tage vor dem Mahnbescheid. Wir hatten das Zollamt darauf hingewiesen, dass die Steuer noch nicht abgezogen ist. Der Beamte gestand uns zu, dass die Unterlagen nicht auffindbar sind und sie nochmals suchen werden. Wir sollten noch mal ein paar Tage abwarten. Die Mahnung kam natürlich zwei Tage später mit Androhung der Stilllegung vom Fahrzeug.

Der eine sagt, wir sollen noch mal abwarten und der andere lässt das Fahrzeug stilllegen. So geht das natürlich auch nicht!

Um dieser Stilllegung entgegen zu wirken bin ich bei der PI vorstellig geworden, nur der Polizist lies mich buchstäblich "im Regen" stehen und meinte er könne da nichts für mich tun. Wenn in der Zwischenzeit der Befehl käme müssen sie auch handeln. Er kann mir auch keinen Beleg oder ähnliches geben, in dem unserer nachgegangenen steuerlichen Sorgfaltspflicht im Falle einer Entstempelung bestätigt wird.

Und das ist das was mir den Kamm hoch geht, wie man hier der Staatsgewalt ausgeliefert ist und deswegen auch aus meiner Ansicht wie man sich dagegen wehren müsste/sollte.

Wir haben uns gekümmert und werden letztendlich noch wegen anderen ihrer Dummheit bestraft. :klatsch:

 

Natürlich sitzen da auch nur Menschen, die auch mal einen Fehler machen, nur, wenn dumme Menschen noch dümmere Fehler machen, dann wird es hecktisch.

 

Hatte da vor längerer Zeit einen seltsamen Fall. Wurde Angehalten wegen defekter Standlichtbirne. Mit wurde eine Mängelkarte ausgestellt.

Die Birne habe ich gleich vor Ort getauscht, nur der Polizist meinte er könne das nicht abnehmen und ich müsse bei der PI vorfahren. Gesagt getan und die Welt war für mich wieder in Ordnung. 4 Wochen später bekam ich von der Zulassungstelle eine Zahlkarte über 50 DM (kennt noch jemand die Währung?) weil ich den Mangel nicht abgestellt und vorgefahren hätte.

Ich habe denen natürlich klar gemacht, dass ich nicht Zahlen werde, da ich bei der PI vorgefahren bin. Beweis hatte ich leider nicht, da die PI nichts ausstellt. Weitere 2 Wochen später kam wie es kommen musste, die Vollstreckung über 500 DM oder Beugehaft mit 10 Tagen.

So und Jetzt!?! Welche Rechte hat nun der "gemeine" Staatsbürger, der seiner Sorgfaltsplicht nachkommt und wie den Beweis führen?

 

Aufgeklärt wurde die Sache dann doch später, da die von der PI abgezeichneten Mägelkarte unter deren Ablage gerutscht war.

Wäre die Karte wesentlich später oder gar nicht aufgetaucht, wäre ich sicherlich eingefahren, da ich nicht gezahlt hätte!

 

So passieren eben Sachen die es eigentlich nicht geben darf, aber denoch passieren und deshalb reagiere ich aus dieser Erfahrung immer etwas direkter. Wie auch aus damaligen Fall wirst Du heute noch für die Dummheit anderer zur Kasse gebeten.

 

 

 

@ cooper

 

erkläre mir doch mal, warum der Zoll dann eine neue Abbuchungsbestätigung braucht, wenn diese schon seit Jahren beim Finanzamt liegt und auch seit Jahren immer abgebucht wurde. Wenn der Zoll wem auch immer unterstellt ist sollte sich das auch intern zwischen den beiden regeln lassen.

Wenn nicht muss das eben gesetzlich geregelt werden. Ständig werden neue Gesetze erlassen die zu Gunsten der Ämter ausfallen, warum dann hier nicht.

Und wenn das auch eine Bundessteuer ist, was mich erst mal nicht stört, dann muss aber auch der Bund dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht vorkommt. (geeignete Mitarbeiter wäre der erste Ansatz)

 

 

 

In meinem nächsten Leben werde ich Politiker. Hier kann man alle Dummheiten und Betrügereien machen

und man wird nicht behelligt.

 

 

Das erste wäre in meiner Amtszeit: In Hessen werden wieder M50 eingetragen und die E30 Besitzer müssten keine Steuern mehr bezahlen. ;-)

 

Grüße aus der Steuerfront


Bearbeitet: von 325i VFL
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@ cooper

 

erkläre mir doch mal, warum der Zoll dann eine neue Abbuchungsbestätigung braucht, wenn diese schon seit Jahren beim Finanzamt liegt und auch seit Jahren immer abgebucht wurde. Wenn der Zoll wem auch immer unterstellt ist sollte sich das auch intern zwischen den beiden regeln lassen.

Wenn nicht muss das eben gesetzlich geregelt werden. Ständig werden neue Gesetze erlassen die zu Gunsten der Ämter ausfallen, warum dann hier nicht.

Und wenn das auch eine Bundessteuer ist, was mich erst mal nicht stört, dann muss aber auch der Bund dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht vorkommt. (geeignete Mitarbeiter wäre der erste Ansatz)

 

Schon mal was von SEPA-Lastschriftsmandat gehört? Ein solches musst du nämlich in dem Fall dem Zoll ausdrücklich neu erteilen, da der Zahlungsempfänger nun einmal jetzt ein anderer ist! Und das ist eine EU-Verordnung! Und dieses Mandat regelt noch einige andere Dinge (z. B. ob die Ermächtigung einmalig oder wiederkehrend gilt etc.) Daher muss das so gehandhabt werden, ob dir das passt oder nicht. Da kann auch der Zoll nicht irgendein Tächtelmächtel mit dem Finanzamt aushandeln! Geschweige denn der Bund kann sich drüber hinwegsetzen und ein extra Süpple kochen. Beschwer´ dich also, wenn überhaupt, bei den EU-Fuzzis!

 

Im übrigen bin ich der Meinung, dass du´s etwas übertreibst mit der Art und Weise, wie du hier wegen dem Fall abgehst. Mann kann auch aus allem ein Staatsakt machen ;-)

 

:meinung:

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern ist, aber hier in Bayern kam eine Benachrichtigung, das die Abbuchungsgenehmigung in eine SEPA-Lastschrift umgewandelt wird und man die Daten überprüfen soll und gegebenenfalls korrigieren. Das habe ich auch von anderen (hauptsächlich öffentlichen) Unternehmen bekommen, wie Abfallwirtschaft, Grundsteuer,..

 

Scheint also kein Problem zu sein.

 

Wobei, dass müsstest Du wissen Kai, bei SEPA, da wohl eigentlich für B2B gedacht, die Möglichkeit der Rückbuchung nicht mehr gegeben ist. Ist das so Korrekt?

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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SEPA kenne ich und wie das funktioniert ist mir auch bekannt. Abgehen tue ich auch nicht. Ich schildere nur was einem so passiert wenn... Noch bin ich gelassen.

 

Habe gerade den Artikel erweitert. Lese mal meine Ergänzung zur Standlichtbirne, dann weist Du warum ich so abgehe, wie Du es nennst.

 

Ganz klar werde ich mich nicht dafür beim Zoll bedanken, aber auch nicht die Leute persönlich angehen. Bis jetzt waren die Gespräche in einem freundlichen Ton und der Fall ist ja eigentlich abgeschlossen.

 

 

Sicherlich ist das für denjenigen den es nicht betrifft erst mal übertrieben. Die Sache würde ich vermutlich erst mal genau so sehen, möchte aber nicht wissen wie es ausschaut wenn sich das Blatt mal bei dem ein oder anderen wendet.

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Wobei, dass müsstest Du wissen Kai, bei SEPA, da wohl eigentlich für B2B gedacht, die Möglichkeit der Rückbuchung nicht mehr gegeben ist. Ist das so Korrekt?

 

Hi, Oli :winken:

 

Eine Rückgabe ist nach wie vor möglich - hierbei wird allerdings unterschieden zwischen "berechtigten" und "unberechtigten" Lastschriften sowie den zwei verschiedenen Arten, die es gibt. Da dies nicht in einem Satz erklärt werden kann, füge ich anbei die offizielle Erklärung ein:

 

"Bei der Rückgabe von SEPA-Lastschriften wird zum einen unterschieden zwischen berechtigten und unberechtigten Lastschriften und zum anderen zwischen den beiden Lastschriftarten SEPA Direct Debit (vergleichbar mit der "Einzugsermächtigung") und SEPA B2B Direct Debit (ansatzweise vergleichbar mit dem "Abbuchungsauftrag"), der Lastschrift zwischen Firmen.

 

Die Lastschrift "SEPA Direct Debit" kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Liegt für die Lastschrift kein SEPA-Mandat vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf bei der "normalen" SEPA-Lastschrift maximal 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit einer Belastung widersprechen (z.B. wegen Kontodeckung) und die Lastschrit zurückgeben.

 

Der Belastung einer Lastschrift "SEPA B2B Direct Debit" kann nur vor Fälligkeit widersprochen werden. Die Bank muss daher vor der Belastung die Existenz eines SEPA-Mandats prüfen. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf maximal 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit die SEPA B2B Lastschrift z.B. mangels Deckung zurückgeben."

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Danke :daumen:

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Hi Oliver,

 

ich würde dir zu etwas mehr Gelassenheit raten, das schont das Herz. Ja, das Finanzamt und der Zoll sitzen nunmal am längeren Hebel, und das änderst du auch nicht, wenn du für 10 Tage einfährst. Und die Haftentschädigung von nicht mal 10 Euro pro Tag (ja, das ist der Preis der Freiheit), die du dann vielleicht bekommst, lohnen auch nicht.

 

Mir haben sie z.B. vor zwei Jahren das Konto wegen angeblich nicht nachbezahlten 182 Euro Einkommensteuer gepfändet -- obwohl das Konto bei der Pfändung ein Vielfaches des Betrags als Guthaben aufwies. Also hab ich einfach zu Plan B und meinen Rücklagen gegriffen, den geforderten Betrag bezahlt und in aller Seelenruhe die sechs Wochen gewartet, die der Sachbearbeiter anschließend noch rausgezögert hat, bis das Konto wieder frei war. Ich hätte auch Anzeige erstatten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen und wutentbrannt zum Finanzamt fahren können. Gebracht hätte es mir nichts, es hätte mich nur zusätzlich Zeit gekostet.

 

Im Umgang mit Behörden sollte man einfach ein dickes Fell, eine Rechtschutzversicherung und Reseven (Bargeld!) für den Notfall haben, das ist jedenfalls meine Erfahrung. In anderen EU-Ländern, angeblich den südlicheren, ist es ja sogar üblich (gewesen), jedes Jahr etliche hundert Euro an Geldern für Behörden und Beamte zurückzulegen. Um nicht Opfer irgend einer Maßnahme zu werden. Könnte also schlimmer sein.

 

Wie die Ärzte in Lasse Redn so schön sagen: Bleib höflich und sag nix -- das ärgert sie am meisten.

 

Die Sache mit der Einkommensteuer endete übrigens ein Jahr später, zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht Niedersachsen, mit der Zahlung einer hohen vierstelligen Summe an mich. Zuvor hatte der Richter die Akten gesichtet und einen Brief an beide Parteien geschickt, indem er ziemlich deutlich die Frage aufwarf, ob der Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzter noch ganz knusper sind, bei der Sachlage einen Prozess zu riskieren. Das war übrigens die beste Geldanlage für mich, denn die Zinsen, die das Finanzamt für den Betrag bezahlt hat waren drei mal so hoch wie bei jedem Tages- oder Festgeldkonto...

 

Viele Grüße, Mirko

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Also biste doch nicht untätig gewesen, wie Du in den ersten Absätzen nahelegst! 8-/

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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Auf meinen KFZ-Steuer Bescheiden steht immer:

Wenn sie nicht bis Tag X bezahlt haben ziehen wir den Betrag bis spätestens Tag XY von ihrem Konto ein.

 

Das ganze Einzugsverfahren kommt ja daher das immer mehr Bürger ihre KFZ-Steuer nicht rechtzeitig beglichen haben und damit der für die Behörde Kosten- und Zeitaufwendige Mahn- und Vollstreckungsprozess vermieden werden sollte.

 

Um eine Mahnung zu erhalten muss also wohl der Fälligkeitstermin überschritten gewesen sein.

Habe ich das richtig herausgelesen das nach dem Fälligkeitstermin von Dir agiert wurde?

Warum nicht einfach zuvor deine Steuerschuld begleichen?

 

P.S. Unterlassung nennt sich bei Amtsträgern Untätigkeit.

 

Gruß

Martin

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Wer lang sudert wiad ned budert!

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auf meinen KFZ-Steuer Bescheiden steht immer:

Wenn sie nicht bis Tag X bezahlt haben ziehen wir den Betrag bis spätestens Tag XY von ihrem Konto ein.

 

Das ganze Einzugsverfahren kommt ja daher das immer mehr Bürger ihre KFZ-Steuer nicht rechtzeitig beglichen haben und damit der für die Behörde Kosten- und Zeitaufwendige Mahn- und Vollstreckungsprozess vermieden werden sollte.

 

Um eine Mahnung zu erhalten muss also wohl der Fälligkeitstermin überschritten gewesen sein.

Habe ich das richtig herausgelesen das nach dem Fälligkeitstermin von Dir agiert wurde?

Warum nicht einfach zuvor deine Steuerschuld begleichen?

 

P.S. Unterlassung nennt sich bei Amtsträgern Untätigkeit.

 

Gruß

Martin

 

 

Untätigkeit, ja genau das ist das Wort das ich meinte, mir ist es ums verrecken nicht eingefallen.

Danke für den Hinweis.

 

Natürlich wurde nach dem Fälligkeitstermin agiert, aber das war ja bereits schon das zweite Mal.

 

Fälligkeit wäre der 01.01.15 für eins der Fahrzeuge gewesen. Die Einzugsermächtigung (SEPA) hatten sie aber bereits am 13. Dez 2014 per persönlichen Einwurf bekommen. Das heißt, der Brief ist auch tatsächlich und rechtzeitig dort angekommen.

 

Am 27.01.15 hatte ich dort angerufen und gefragt, woran es läge, dass die Steuer noch nicht abgebucht wurde. Zwei Tage später kam dann die Mahnung mit Sanktionsandrohung.

Steht aber auch so, unmissverständlich im Eingangspost.

 

Was hätte ich Deiner Meinung nach besser machen können?

SEPA hinschicken und zusätzlich noch überweisen. So dicke habe ich das Geld auch nicht.

 

Außerdem wurde das Fahrzeug ohnehin die letzten Jahre immer abgebucht, nur halt vom Finanzamt.

 

Sorry, aber wenn die Leute beim Zoll auch so arbeiten wir hier gelesen wird, dann wundert mich nichts mehr.

 

 

Laut Zoll werden aber auch seit 2015 keine Steuerbescheide mehr raus geschickt. Man muss sich selbst darum kümmern. Bei Verzug wird halt dann eine Bearbeitungsgebühr fällig, die auch nicht ohne ist.

Die Einzugsermächtigung vom Finanzamt wäre auch nicht mehr gültig und man wurde ja aufgefordert eine neue SEPA an den Zoll zu schicken.

 

Ja, und genau aus diesem Grund hatte ich am 13. Dez für alle 3 unserer Fahrzeuge die SEPA beim zuständigen Zollamt eingeworfen. Vorbildlicher geht nicht! Die anderen beiden Fahrzeuge sind sogar erst im Mai und Juli fällig.

 

 

Nachdem ich die Mahnung inklusiver Sanktion bekommen habe, hatte ich natürlich nicht die rosarote alles wird Gut Brille auf der Nase. Wem so etwas nicht Ärgert, der raucht wahrscheinlich auch free-radicals.

 

Vermutlich werde ich beim Zoll jetzt als erster Steuersäumling im Computer geführt weil mit einer Entschuldigung man sich dort auch sehr sehr schwer tut.

 

 

Was soll ich hier eigentlich noch schreiben, das Thema ist beim Zoll bereits durch und die Steuer wurde ja auch abgebucht, auch wenn es nicht ganz legal war, wie es gemacht wurde.

 

Habe keine Lust mich erst beim Zoll rechtfertigen zu müssen und dann auch noch hier. Werde solche Beiträge zukünftig nicht mehr posten. Ich habe zumindest aus meinen kleinen Fehlern gelernt, wo bei anderen im Verborgenen noch viel Potential schlummert. ;-)

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Kommt mir ziemlich bekannt vor.

 

Habe 3 Autos angemeldet. Bevor man ein Auto hier zulassen kann muß man vom Lastschriftverfahren gebrauch machen. Ohne dem gibt's erst keine Zulassung. Nach dem Wechsel vom Finanzamt zum Zoll, als Steuerbehörde fürs KFZ kamen für alle 3 Fahrzeuge Briefe, in denen mitgeteilt wurde, dass die hinterlegte Kontoverbindung zu prüfen ist, da nun der Zoll die KFZ Steuer einzieht.

 

2 Fahrzeuge wurden termingerecht abgebucht. Nur bei einem passierte nix. Irgendwann kam dann Post, mit einer Zahlungsaufforderung. Daraufhin rief ich an und fragte warum es nicht abgebucht werden würde, wie bei den anderen Fahrzeugen auch. Nach Recherche, oh wunder, sie hatten keinen Abbuchungsauftrag (Erinnerung: ohne kann man hier kein Auto zulassen)

Die Dame am Telefon suchte und fand tatsächlich meine Kontoverbindung, und wollte sie wieder in meine Daten einpflegen. Innerhalb von 2 Wochen sollte das Geld abgebucht sein, falls nicht sollte ich wieder anrufen. Es geschah nichts. ;-)

 

Das Spiel wiederholte sich 4 mal. Bis jemand am Telefon meinte, dass es der Dame technisch nicht möglich ist, meine Daten einzupflegen. Dies kann nur der Leiter der Dienststelle. Dem wollte man es nun vorlegen. Das funktionierte dann tatsächlich. Bin mal gespannt, ob es dieses Jahr klappt. :-D

[CENTER][B]Seitdem ich schwimmen kann ist Arielle nur noch eine Meerfrau!
[IMG]http://abload.de/img/signaturtalkhvpln.jpg[/IMG]


[/B][/CENTER]

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nicht immer ist es soooo schlimm mit den Behörden.

 

Meine Kfz.-Steuer ist zum 10.05. fällig und ich hab die am 01.05. wie gewohnt an das FA überwiesen.

1 Woche später kam das Schreiben vom Zoll mit Kassenzeichen und der neuen Bankverbindung für die Steuerüberweisung. Sepamandatsschreiben inklusiv.

Meine Befürchtung, wegen der Überschneidung nun eine Mahnung vom Zoll zu bekommen, hatte sich nicht bewahrheitet.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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