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Neu oder Generalüberholt?


318is Rallye
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Hallo liebe E30 Gemeinde,

 

hab eine kurze rechtliche Frage.

 

Ich hab in EBay Bremssättel von TRW bestellt, der Anbieter hat die Teile als neu verkauft. Soweit ich es beurteilen kann handelt es sich um Austauschteile, quasi Generalüberholte Teile. Darf der Anbieter dies als Neu bezeichnen? Oder müsste er darauf Hinweisen dass es sich hierbei um Generalüberholte Teile handelt?

 

Mit freundlichen Grüßen

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Moin,

ich bin da jetzt nicht so der Fachmann, aber meiner Ansicht nach ist NEU neu, also noch nie verbaut, vielleicht liegt es schon ´ne Weile im Lager rum.

Generalüberholt bedeutet für mich: Teil ist gebraucht, Verschleißteile wurden erneuert, wenn deutlicher Verschleiß erkennbar ist. So habe ich es auch mal gelesen. Wikipedia kann da vielleicht auch helfen.

Nicht nur dort, aber gerade in der Bucht treiben sich viele Typen rum, die es mit der Beschreibung ihrer Teile nicht so genau nehmen. Also lieber 5x zuviel nachfragen als 1x zu wenig.

Gruß, Erik.


Bearbeitet: von Projekt X 1/4
Rächdschraipvelehr

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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Neu = Neu = Unbenutzt

Lagerspuren können bei Teilen vorhanden sein - E30 Teile gibt's ja noch genug als NOS (New Old Stock)

 

AT-Teile sind nicht als neu zu bezeichnen.

Wenn die Teile deutlich schon mal "in use" waren ist das für mich nicht neu.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Neu = Neu = Unbenutzt Lagerspuren können bei Teilen vorhanden sein - E30 Teile gibt's ja noch genug als NOS (New Old Stock) AT-Teile sind nicht als neu zu bezeichnen. Wenn die Teile deutlich schon mal "in use" waren ist das für mich nicht neu.

 

 

Ja, so einfach ist das. In unserem schönen Land gilt, dass das drin sein muss was drauf steht.

 

"Neu" ist neu, = unbenutzt. "Neu" muss nicht "OVP" = Originalverpackt sein, aber eben unbenutzt.

 

"Generalüberholt" ist, wenn es vom seriösen Anbieter kommt, praktisch gleichwertig wie neu, aber nicht dasselbe.

 

Das ist doch das "Tolle" in diesem Land: Der Anbieter muss das liefern was er schreibt, dass er liefern will. Und wenn er von seiner Beschreibung abweichendes liefert, kann er es sich nach Rückabwicklung in die Haare schmieren.

 

Hier nebensächlich aber, wie ich finde eine schöne Geschichte ist, dass in den 60er und 70er Jahren im Herstellerwerk generalüberholte Motoren einen besseren Ruf hatten, als langlebiger angesehen wurden, als werksneue Motoren.

 

Bei VW und Mercedes war das jedenfalls so. Zumindest wurde es so behauptet. Es war noch in den 1970er unwidersprochenes Allgemeingut dass der GU-Mercedesdiesel länger hielt als ein werksneuer. Vermutlich eher eine urban legend, aber seinerzeit allgemein anerkannt.

 

 

Gruß Capo

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AT Teile sind ja qualitativ mit neuwertigen Teilen gleichzusetzen und genießen ja auch i.A. den gleichen Garantieumfang. Nichtsdestotrotz sollten sie eigentlich als solche gekennzeichnet werden.

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woran merkst du dass die Sättel nicht neu sind?

 

Es ist ein Logo von einem Automobilhersteller drauf und das Logo dessen Zulieferer. Was ja nicht sein kann wenn TRW den Sattel hergestellt hätte. Hab dann bei TRW auf der Seite geschaut und in deren Beschreibung steht dass es sich um ein Austauschteile handelt.

 

Mir ist durchaus auch bewusst das ein Austauschteil nicht schlechter ist als ein Neuteil, mir geht es nur darum dass mir ein Teil als Neu verkauft wurde, obwohl es sich um ein Austauschteil handelt. Werde den Verkäufer mal anschreiben und darauf hinweisen.

 

Es handelt sich übrigens nicht um BMW Sättel;-)

 

Vielen dank für die schnelle hilfe, da sieht man mal wieder wie Klasse das Forum hier ist:daumen::daumen::daumen:

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Jepp, meist liegt der Unterschied (auch bei BMW) so bei 25-30%

 

Ausserdem gibt es diverse Teile wo für ein AT Teil das ursprüngliche zurückgegeben werden muss und so lange das nicht der Fall ist (weil man es ja erst austauschen muss) wird ein Pfand einbehalten.

Beispiel hierfür sind z.B. Lenkgetriebe, Diffs o.ä.

 

Es gibt auch AT Teile die wurden nicht überholt, sondern sind Neuteile, weil ein AT Teil die Garantieanforderungen nicht erfüllen kann - aber trotzdem muss das Altteil zurückgegeben werden um z.B. hochwertige Materialien zurück zu erhalten.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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