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Kfz-Steuern falsch berechnet...


gt600
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Ich habe einen Freund, der einen Freund hat und dessen Freund bezahlt zu wenig Kfz-Steuern. 8-)

 

Das sieht folgendermaßen aus...

Er hat vor 10 Jahren sein Auto zugelassen und bezahlt seither etwa 14€ Steuern fürs volle Jahr.

Gekommen ist das durch einen Tippfehler im Kfz-Schein Teil 2 Im Teil 1 Steht 1890 ccm

Teil 2 189 ccm. Also einfach nur ne 0 vergessen. In wie weit kann er nachträglich belangt werden und

eine Nachzahlung befürchten? Er hat ja keine Schuld dran und das Geld wird eh abgebucht...

Gibt es da was handfestes wie sowas geregelt wird?

 

mfg, Matze

 

 

 

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Ein anderer Kumpel hat das auch gehabt, nach Motorumbau von 1,8 auf 2,8 hat er

3 Jahre für die 1,8 Liter bezahlt. Er musste auch nachzahlen als es herauskam.

Gibt es denn da eine Verjährungsfrist? Sind ja immerhin schon 10 Jahre...

 

 

 

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ja, klar gibt eine Verjährung!

Ich glaube, 5 Jahre. Aber etwas gockeln zu Kfz.-Steuerschulden sollte Aufklärung bringen.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Ich meine auch 5 Jahre Verjährung bei Steuerschuld.

 

Es verjährt aber nur die Zeit vor der Frist :-D

 

Vielleicht beschreibt das die Situation

 

http://www.steuern-sparen.de/steuerrecht/gibt-es-eine-verjahrung-fur-steuerschulden/

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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