Zum Inhalt springen

Beim Überholen geblitzt !


Grafschafter-BMW
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Moin Leutz,

 

ich fahre ja immer nach Vorschrift, da ich meinen Führerschein beruflich brauche. Jeden Tag fahre ich die Baumwollstr. (K26) zwischen Nordhorn & Bad Bentheim/Gildehaus/Achterberg. Dort sind zwei 70´er Zonen in denen nie geblitzt wird 8-/ . Aber es gibt eben auch eine sehr lange Gerade wo häufig geblitzt wird :frage: ! Also geht es mal wieder ums Geld , aber das nur nebenbei.

 

Ich bin also Heute auf dem Weg nach Hause & laufe auf einen LKW, ein WOMO & 1- 2 PKW auf !

 

Der Transporter vor Mir schert aus um zu überholen & ich hinterher . Da der Transporter zu langsam war mußte ich Ihn noch mit überholen.

 

Beim wieder einordnen auf meine Fahrspurt schießt der Landkreis ein teures Foto !!!

 

Ich hoffe natürlich das ich unter 40 km/h zu viel gemessen wurde.

 

Aber kann so eine Messung überhaupt gültig sein ??

 

Mfg

 

G-BMW

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Ich bin also Heute auf dem Weg nach Hause & laufe auf einen LKW, ein WOMO & 1- 2 PKW auf !

Der Transporter vor Mir schert aus um zu überholen & ich hinterher . Da der Transporter zu langsam war mußte ich Ihn noch mit überholen.

Wo ist denn plötzlich der Transporter hergekommen?

Und wo steht in der STVO, das man die überholen muß?

 

Die Frage ist, warum soll die Messung, sofern nicht andere Verkehrsteilnehmer, Leitplanken etc die Messung gestört haben, nicht gültig sein?

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na erstmal abwarten ... sicher das sie dich geblitzt haben und nicht den transporter?

 

Wenn du beruflich fahren musst und der führerscheinentzug droht ist der Anwalt ggf. Eben gezwungenermaßen aufzusuchen...

 

Wenn es ohne Fahrverbot geht ist alles tutti. Wenn mit nichts antworten o.ä. sondern sofort den Anwalt nehmen oder eben gar nicht. Eventuell ist es nur ein Monat dann kannst du ggf mit dem chef sprechen und die Abgabe so legen das es eben dein Jahresurlaub ist. Eventuell gibt es ja Zeiten wo sowieso weniger gefahren wird bei euch auf Arbeit dann passt es. Bei 3 Monaten o.ä. wird das dann schwer.

 

Aber eben erstmal abwarten. Wenn es dann 4 Wochen oder weniger sind und es arbeitstechnisch möglich ist ist es wohl am einfachsten die Strafe hinzunehmen.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer dieses Anwaltsgeleier...

 

Und? 8-/

Warum soll man nicht seine Möglichkeiten ausschöpfen?

Es geht doch erstmal nur darum zu prüfen ob die Messung korrekt ist. Das ist sie oftmals nicht. :klug:

 

Magst nen Keks Dani? :D

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer dieses Anwaltsgeleier...

 

Und? 8-/

Warum soll man nicht seine Möglichkeiten ausschöpfen?

Es geht doch erstmal nur darum zu prüfen ob die Messung korrekt ist. Das ist sie oftmals nicht. :klug:

 

Naja, wenn der TE hofft, unter +40km/h zu bleiben, wird er sich schon dessen bewusst sein, dass er da ein wenig zu fix war ;-)

 

Bevor ich da mein Geld für nen Anwalt raushaue, nehme ich lieber nen Monat Urlaub.

Und lerne daraus, dass man nicht gezwungen wird, zu überholen, gerade wenn man den Lappen braucht. Denn sooooo langsam kann die Karawane respektive der Transporter eigentlich nicht gewesen sein, wenn man in nem 70er-Bereich hoffen muss, nicht mit +40 erwischt worden zu sein.

 

Sonst würde ich mal abwarten, wenn beide Autos auf dem Bild sind, kann es durchaus sein, dass die Messung nicht zugeordnet werden kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer dieses Anwaltsgeleier...

 

Und? 8-/

Warum soll man nicht seine Möglichkeiten ausschöpfen?

Es geht doch erstmal nur darum zu prüfen ob die Messung korrekt ist. Das ist sie oftmals nicht. :klug:

 

Naja, wenn der TE hofft, unter +40km/h zu bleiben, wird er sich schon dessen bewusst sein, dass er da ein wenig zu fix war ;-)

 

Bevor ich da mein Geld für nen Anwalt raushaue, nehme ich lieber nen Monat Urlaub.

 

Da wäre mir mein Urlaub für zu schade. :D

Gibt auch sowas wie ne Rechtsschutzvericherung. 8-/

Aber egal. Ich hab jetzt Feierabend. :-)

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer dieses Anwaltsgeleier...

 

Und? 8-/

Warum soll man nicht seine Möglichkeiten ausschöpfen?

Es geht doch erstmal nur darum zu prüfen ob die Messung korrekt ist. Das ist sie oftmals nicht. :klug:

 

Naja, wenn der TE hofft, unter +40km/h zu bleiben, wird er sich schon dessen bewusst sein, dass er da ein wenig zu fix war ;-)

 

Bevor ich da mein Geld für nen Anwalt raushaue, nehme ich lieber nen Monat Urlaub.

Und lerne daraus, dass man nicht gezwungen wird, zu überholen, gerade wenn man den Lappen braucht. Denn sooooo langsam kann die Karawane respektive der Transporter eigentlich nicht gewesen sein, wenn man in nem 70er-Bereich hoffen muss, nicht mit +40 erwischt worden zu sein.

 

Sonst würde ich mal abwarten, wenn beide Autos auf dem Bild sind, kann es durchaus sein, dass die Messung nicht zugeordnet werden kann.

 

 

Ich habe natürlich nicht in der 70´er Zone überholt !!!!

 

Und ich habe nur noch 3 Tage Urlaub dieses Jahr !!

 

Wie viel Geld es kostet oder ob ich auf meinem leeren Konto 1 oder 2 Punkte bekomme ist egal .

 

 

Müssen muß mann nur sterben, aber 20 km hinter nem Kollegen mit 70 km/h hergondeln wollte ich nicht !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt auch sowas wie ne Rechtsschutzvericherung. 8-/

 

Richtig. Die zahlt aber irgendwann auch nicht mehr.

Zudem glaube ich nicht, dass der TE ne RSV hat. So aus dem Bauch heraus :watch:

 

 

 

Grafschafter, wäre das dein erstes Fahrverbot? Es besteht häufig die Möglichkeit, das Fahrverbot zu erlassen, wenn man dafür eine höhere Geldbuße in Kauf nimmt.

Geht aber imho nur, wenn man nachweisen kann, beruflich auf den Schein angewiesen zu sein und bei "Ersttäterschaft".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer dieses Anwaltsgeleier...

 

Und? 8-/

Warum soll man nicht seine Möglichkeiten ausschöpfen?

Es geht doch erstmal nur darum zu prüfen ob die Messung korrekt ist. Das ist sie oftmals nicht. :klug:

 

Naja, wenn der TE hofft, unter +40km/h zu bleiben, wird er sich schon dessen bewusst sein, dass er da ein wenig zu fix war ;-)

 

Bevor ich da mein Geld für nen Anwalt raushaue, nehme ich lieber nen Monat Urlaub.

 

Da wäre mir mein Urlaub für zu schade. :D

Gibt auch sowas wie ne Rechtsschutzvericherung. 8-/

Aber egal. Ich hab jetzt Feierabend. :-)

 

 

...dann passe auf dem Heimweg gut auf und halte dich an die Geschwindigkeitsvorschriften... :freak:

 

Nicht das du deinen Urlaub zusammen mit dem Grafschafter verbringen musst. :D

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...dann passe auf dem Heimweg gut auf und halte dich an die Geschwindigkeitsvorschriften... :freak:

 

Mache ich immer. :klug:

Klappt nur nicht immer. :freak:

 

Nicht das du deinen Urlaub zusammen mit dem Grafschafter verbringen musst. :D

 

Och nöö. :D

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du 41km/h-50km/h zu schnell warst kommen 188,50€ (inkl. gebühren) auf dich zu und 2 Punkte 1 Monat

 

So siehts bei mir grade aus.

bei mir ist auch der Jahresurlaub drauf gegangen

 

evtl wichtig wäre noch

 

Es sind KEINE!!!!! 4 Wochen es ist 1 Monat vom 1 bis zum 1 vom 13 bis zum 13 etc

 

wenn du ne rechtschutz hast würde ich es sowieso dem anwalt übergeben

 

wenn nicht man kann auch ohne anwalt beantragen das das Fahrverbot in ein doppeltes busgeld umgesetzt wird.

 

Ich habe meinen schein persönlich der netten dame beim StVA übergeben und hab ein wenig mit der geredet die hat mir das genau so gesagt.

MFG Benny

 

 

 

Suche: Nockenwellen kit M40

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du bist nicht der Einzige, ist mir schon klar:D

Ich bin ja in dem Fall für Deckungszusage, da wird so mancher Rotz im Vorfeld schon abgewedelt.

Wenn solche Blitzerspinnereien selbst gelöhnt werden müssen, überlegen die Leute sicher erst bevor sie nachm Anwalt brüllen.

Im Erfolgsfall kann ja die RS übernehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die rechtschutz im misserfolgs fall

 

Im erfolgsfall zahlt der landkreis weil seine messung bewiesen scheiße war und somit die kosten wegen "fehl"messung verursacht wurden

MFG Benny

 

 

 

Suche: Nockenwellen kit M40

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ihr ja schon beim Bier seid, mache ich mal dicht....

 

Der TE kann mir ja ne PN schicken, wenn es neue Erkenntnisse gibt! Dann mach ich wieder auf. (ist hiermit geschehen)

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So Leutz,

die vom Landkreis waren schnell mit dem Anhörungsbogen !:eek:

Es werden mir 29 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft vorgeworfen , also nach abzug der Messtoleranzen 129 km/h !:drive:

 

Also nur Geld und Punkt.

 

Glück gehabt .;-)

 

Somit kann hier wieder geschlossen werden !

 

Lg

 

Grafschafter-BMW ( GrafschafterTT)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
 Teilen

×
  • Neu erstellen...