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Mindestbreite der Reifen?


MalibuRCBW
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Ok, normalerweise gehts ja drum, was das breiteste ist, was man so Reifentechnisch unter den E30 schnallen kann...

 

NEIN, das will ich gar nicht wissen *g*

 

Mir gehts um das genaue Gegenteil: Wie breit muss ein Reifen denn mindestens sein für den E30? Gibt es da überhaupt Vorschriften? Die Traglast wird denk ich entscheidend sein, aber mal angenommen ich hätte einen Reifen mit was weiß ich 135er Breite, Traglast entsprechend von 175ern, dürfte ich die draufmachen?

 

Mir gehts nicht um Fahrkomfort, Kurvenstabilität oder sonstige fahrdynamischen Aspekte, sondern lediglich ums Prinzip...

 

Und würde ich diese theoretischen 135er Reifen haben, müsste ich die eintragen lassen?

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Also eintragen lassen musst du jeden Reifen der nicht in den Papieren steht. Soweit ich weiss ist 175 der schmalste Reifen mit Freigabe. Freigabe dürfte abhängig von der Traglast sowie dem Geschwindigkeitsindex sein. Zudem könnte es sein das zu schmale Reifen aufgrund von Sicherheitsbedenken, ähnlich der Maschienenrichtlinie in der Industrie, nicht eingetragen werden oder keine Freigabe erhalten. Aber das ist nur eine Vermutung.

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Würde gern ein Beispiel spielen, einen Reifen für meinen 325e VFL.

 

Hm... was die Traglast angeht könntest du recht haben, ich würd jetzt gern als Beispiel einen 165/70 R14 mit Traglastindex 84 und Geschwindigkeitindex H (210km/h) nehmen.

 

Der Traglastindex passt zum 325i NFL (laut Betriebsanleitung), da wird der eta sicher nicht drüberliegen, Geschwindigkeit dürfte auch passen, schneller fährt der eta ja auch nicht...

 

Würde ich so einen Reifen eingetragen bekommen?

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Von den Werten her würde es gehen.

Ob Eintragbar sagt Dir nur Dein TÜV-Prüfer. Weil der auch dafür unterschreibt.

Darf ich nach dem Sinn bzw. Zweck fragen?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Bin ja ned beim TÜV also kann ich das nicht sagen. Von der Theorie her könnte es klappen.

 

Wenn ich allerdings recht hab mit den Sicherheitsbedenken hast du keine Chance. Damit meine ich das, wie zum Beispiel bei Konstruktionen von Maschienen, keine Räume geschaffen werden dürfen in denen sich Menschen verfangen können. In deinem Beispiel könnte es sein das das Radhaus dann soweit von der Reifenflanke weg steht das ein Mensch/Kind mit einem Arm oder Bein reingreifen und mitgeschleift werden könnte. Mag sein das das weit hergeholt ist, aber ist ja auch nur ne Vermutung. Ich denke mal nicht das es nur optische Gründe hat das BMW nur Reifen ab 175 freigegeben hat.

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Es ist zwar schon länger her, aber mir hat mal ein Tüv-Prüfer gesagt, dass ich beliebig unter das Breitenmaß der eingetragenen Reifen gehen darf, auch ohne Eintragung, solange die beiden Indexe des Reifens stimmen und der Abrollumfang innerhalb von 2% Abweichung nach unten bleibt, damit der Tacho nicht weniger anzeigt als man fährt...

 

Sinn und Zweck von dem Ganzen ist eigentlich nur das Prinzip, bin aber mittlerweile auf den Gedanken gekommen, dass ich bei meinem Winterauto ja auch schmalere Winterreifen als eingetragen draufziehen könnte...

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nicht eintragen ist quatsch....

alles was nicht explizit zugelassen ist, muss eingetragen werden. Dazu zählen auch schmalere Reifen. Sonst könnte man ja auch gleichbreite Reifen mit nem anderen Querschnitt fahren ohne Eintragung, so lange Deine Vorgaben oben erfüllt sind (z.B. 195/60R15 auf Kreuzspeichen).

 

Also, Eintragen ist Pflicht.

 

Es gibt genug Auswahl für den e30. In 15" bieten sich als Winterreifen halt die 195/60R15 an. Das sieht dann auch auf der Kreuzspeiche schick aus ;)

 

Gruß


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ging damals nur um die Breite des Reifens, der Querschnitt muss logischerweise so gewählt werden, wie ich vorhin geschrieben hab...

 

Ums aussehen gehts mir gar nicht ;-) eigentlich ja nur ums Prinzip, ob ich theoretisch auch nen 135er Reifen auf nen E30 ziehen dürfte oder so...

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nicht eintragen ist quatsch....

alles was nicht explizit zugelassen ist, muss eingetragen werden. Dazu zählen auch schmalere Reifen. Sonst könnte man ja auch gleichbreite Reifen mit nem anderen Querschnitt fahren ohne Eintragung, so lange Deine Vorgaben oben erfüllt sind (z.B. 195/60R15 auf Kreuzspeichen).

 

Also, Eintragen ist Pflicht.

 

Ich kann mich da nur wiederholen

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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135 er Kannst im Prinzip vergessen,da es wohl keine mit dem für dich passenden

Traglastindex/Geschwindigkeitsklasse geben wird.

Zuerst solltest Dich mal über die Lieferfähigkeit für solche "kleinen" Grössen erkundigen.

Leider lassen sich nicht alle Grössen und Ausführungen im Handel (Neu) bekommen,mangels

Nachfrage....

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machs dir doch nicht so schwer.

ruf bei der nächsten tüv-stelle an und frag dort einfach freundlich nach ob das machbar ist. falls du wirklich interesse hast, merk dir gleich den namen des prüfers mit dem du gesprochen hast und geh dann zu dem zwecks der eintragung.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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.... und der Abrollumfang innerhalb von 2% Abweichung nach unten bleibt, damit der Tacho nicht weniger anzeigt als man fährt...
Mal eine Frage nebenbei, wo möchtest Du die Reifen beziehen?

 

Z.Bsp. 155/70/R15 oder 155/80/R14 sind neben der nicht erreichten Traglast recht selten. ;-)

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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.... und der Abrollumfang innerhalb von 2% Abweichung nach unten bleibt, damit der Tacho nicht weniger anzeigt als man fährt...
Mal eine Frage nebenbei, wo möchtest Du die Reifen beziehen?

 

Z.Bsp. 155/70/R15 oder 155/80/R14 sind neben der nicht erreichten Traglast recht selten. ;-)

 

 

ich dachte schon da kommt keiner drauf.

 

wenn ich solche fragestellungen (und seien sie auch nur theoretisch) lese frag ich mich ob der TE auch sich nur mal im entferntesten mit den reifen breiten und ihrem verhältnis zur höhe beschäftigt hat. nen 60er querschnitt ist immer die selben flankenhöhe oder wie? :cry:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Nein, sag bloß 195/50/15 sind nicht so hoch wie 245/50/15???? Verdammt dabei hab ich doch immer gedacht....

 

Ganz doof bin ich auch nicht ;-)

 

Du verstehen Sinn von Beispiel zu machen Fragestellung deutlicher? (Vielleicht klappts ja mit schlechtem Deutsch)

 

Es geht mir einzig und allein um die Frage (mehr theoretischer Natur wie praktischer) ob es eine Vorschrift zur Mindestbreite (unabhängig von den Indizes für Traglast und Geschwindigkeit) gibt. Weder mögliche Bezugsquellen noch fahrdynamische Aspekte spielen bei meiner Frage eine Rolle...

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Es geht mir einzig und allein um die Frage (mehr theoretischer Natur wie praktischer) ob es eine Vorschrift zur Mindestbreite (unabhängig von den Indizes für Traglast und Geschwindigkeit) gibt. Weder mögliche Bezugsquellen noch fahrdynamische Aspekte spielen bei meiner Frage eine Rolle...

 

Und das ist doch beantwortet, oder?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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