| Aufklären? Kein Problem: Also es gibt da die Bienchen und die Blümchen..... Nu aber ernsthaft: Vor einigen Jahren wurden diverse Grundsätze geändert. Ein Gutachten zur Eintragung - z.B. nach §19.3 - darf nur noch von Firmen erstellt werden, die nach ISO9001 zertifiziert sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität über den gesamten Produktionszeitraum gleichbleibend ist und alle Abläufe nachvollziehbar sind. Nach Einführung dieser Richtlinie gab es eine Übergangsfrist von N Jahren währenddessen die Gutachten gültig blieben und die Firmen Zeit bekamen, sich zu zertifizieren und ggf. das Gutachten zu aktualisieren. Danach haben alle alten Gutachten ihre Gültigkeit verloren. Das war vor einigen Jahren. Für solche "alten" Produkte wie für den E30 wurden viele Gutachten natürlich nicht mehr aktualisiert, weil das Produkt schon längst vom Markt war oder dann genommen wurde. Sollte es genau dieses Produkt noch geben, wie z.B. die Federn von Eibach oder AP o.ä. kann es sein, dass man vom Hersteller ein aktualisiertes Gutachten bekommen kann, wobei dieser wahrscheinlich auch zicken wird, weil er für gebrauchte Federn den Zustand nicht mehr gewährleisten kann. Ein altes Gutachten kann jetzt nur noch als Informationsgrundlage dienen, nach der dann eine Einzelabnahme erfolgt. Dies war z.B. bei mir so als ich die BBS RS bei meinem M3 eintragen habe lassen. Ein "Original Fahrzeugbrief" in dem irgendwas drinn steht war noch nie irgendein Grund etwas eintragen zu können. Das einzige was ein Prüfer daraus ersieht ist, dass irgendwo in Deutschland irgendjemand der Meinung war, dass man das Teil eintragen kann. Ob das technisch vertretbar war, oder ob es eine "Gefälligkeitseintragung" war, sieht er nicht und daher interessiert es ihn auch nicht - egal was man immer wieder in irgendwelchen Foren hört. Bei so nem Fahrwerk wo ein Gutachten für den E30 dabei ist, ist das natürlich was anderes, aber auch da ist die Brief-/Scheinkopie irrelevant sondern nur das Gutachten die Basis für die Eintragung weil nur hier die Auflagen vermerkt sind, die erfüllt sein müssen, damit etwas eingetragen werden kann. Das einzige, wo eine Brief-/Scheinkopie evtl. was bringt ist, wenn einer der großen Tuner ein Fahrzeug mit irgendetwas ausstattet hat, zu dem er kein Gutachten rausrückt oder keines existiert weil das Teil zur Fahrzeug ABE gehört. Ein Beispiel dafür wäre z.B. wenn nur der Original XYZ mit 17" Felgen verkauft wird, aber zum nachrüsten nur 16" Felgen angeboten werden. Hier kann es hilfreich sein, dass der Prüfer sieht, dass diese Felgen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sie dann per Einzelabnahme einträgt. Georg
Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. |